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Beschlussvorlage (Anlage 6dd zur Beschlussvorlage 120/2013)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
65 kB
Erstellt
24.08.13, 01:01
Aktualisiert
24.08.13, 01:01
Beschlussvorlage (Anlage 6dd zur Beschlussvorlage 120/2013) Beschlussvorlage (Anlage 6dd zur Beschlussvorlage 120/2013)

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Inhalt der Datei

B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Schwarzstorch (Ciconia nigra) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art ■ Deutschland europäische Vogelart Nordrhein-Westfalen Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen atlantische Region ■ ■ kontinentale Region Messtischblatt - Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5204 3S Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Der nächstliegende bekannte Schwarzstorchhorst befindet sich in einer Entfernung von über 5,5 km im Bereich des Wehebachtals. Gemäß der Biostation Düren wird für den Schwarzstorch ein Brutplatz im Kalltal vermutet. Genauere Angaben dazu gibt es aber nicht. Trotz der Vielzahl unserer Begehungen konnte an keinem Tag ein Schwarzstorch im Bereich der Planfläche und des Umfeldes gesichtet werden. Wenn auch eine gelegentliche Raumnutzung durch Überflüge nicht gänzlich auszuschließen ist, so ist doch auf Grundlage unserer Begehungen im Jahr 2012 kein vorrangig genutzter Flugkorridor zwischen Brutplätzen und Nahrungshabitaten des Schwarzstorches erkennbar. Ein signifikant erhöhtes Verletzungs- und Tötungsrisiko durch Vogelschlag an WEA ist daher nicht zu erkennen. Erhebliche Störungen des Brutgeschehens sind alleine aufgrund der großen Entfernung zum Brutplatz auszuschließen. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Keine. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG sind für den Schwarzstorch nicht zu sehen. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein