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Beschlussvorlage (Anlage 5o zur Beschlussvorlage 120/2013)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
65 kB
Erstellt
24.08.13, 01:01
Aktualisiert
24.08.13, 01:01
Beschlussvorlage (Anlage 5o zur Beschlussvorlage 120/2013) Beschlussvorlage (Anlage 5o zur Beschlussvorlage 120/2013)

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Inhalt der Datei

B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Schwarzmilan (Milvus migrans) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art ■ europäische Vogelart Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen atlantische Region ■ ■ kontinentale Region Messtischblatt Deutschland - Nordrhein-Westfalen R Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5204 Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Für den Schwarzmilan gibt es Hinweise der Biologischen Station und der Naturschutzverbände zu vermuteten Brutvorkommen im Bereich der Wehebachtalsperre. Konkrete Angaben zu einem Brutplatz konnten nicht vorgelegt werden. Im Rahmen unserer Untersuchungen wurde der Schwarzmilan an keinem Tag im Plangebiet und seinem Umfeld beobachtet. Geht man vorsorglich von der Abstandsempfehlung der LAG-VSW von 1.000 Meter aus, so wird dieser Abstand nur in der nordwestlichsten Ecke durch die geplante WEA 1 leicht unterschritten. Ansonsten liegen die Abstände der in der vorgelegten Erstkonzeption projektierten WEA deutlich darüber. Unabhängig davon ist davon auszugehen, dass bei einem tatsächlichen Brutgeschehen im Umfeld der Wehebachtalsperre, der Aktionsraum an den Wasserflächen der Talsperre orientiert ist. Dort ernährt sich der Schwarzmilan vorwiegend von lebenden und toten Fischen. Häufige Nahrungsflüge, die den geplanten Windpark queren, sind somit nicht anzunehmen. Selbst für den Fall, dass der Schwarzmilan an der Talsperre brüten sollte ist demnach kein signifikant erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko anzunehmen. Von den 22 dokumentierten Schlagopfern verunglückte in NRW kein einziger. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Keine. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG sind für den Schwarzmilan nicht zu sehen. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein