Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
65 kB
Erstellt
24.08.13, 01:01
Aktualisiert
24.08.13, 01:01
Stichworte
Inhalt der Datei
B.)
Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“)
Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten
(Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!)
Durch Plan/Vorhaben betroffene Art:
Schwarzmilan (Milvus migrans)
Schutz- und Gefährdungsstatus der Art
Rote Liste-Status
FFH-Anhang IV-Art
■
europäische Vogelart
Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen
atlantische Region
■
■
kontinentale Region
Messtischblatt
Deutschland
-
Nordrhein-Westfalen
R
Erhaltungszustand der lokalen Population
(Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2)
oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III))
grün
günstig
A
günstig / hervorragend
gelb
ungünstig / unzureichend
B
günstig / gut
rot
ungünstig / schlecht
C
ungünstig / mittel-schlecht
Arbeitsschritt II.1:
5204
Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art
(ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Für den Schwarzmilan gibt es Hinweise der Biologischen Station und der Naturschutzverbände zu vermuteten Brutvorkommen im Bereich der Wehebachtalsperre.
Konkrete Angaben zu einem Brutplatz konnten nicht vorgelegt werden. Im Rahmen unserer Untersuchungen wurde der Schwarzmilan an keinem Tag im
Plangebiet und seinem Umfeld beobachtet. Geht man vorsorglich von der Abstandsempfehlung der LAG-VSW von 1.000 Meter aus, so wird dieser Abstand nur in
der nordwestlichsten Ecke durch die geplante WEA 1 leicht unterschritten. Ansonsten liegen die Abstände der in der vorgelegten Erstkonzeption projektierten WEA
deutlich darüber. Unabhängig davon ist davon auszugehen, dass bei einem tatsächlichen Brutgeschehen im Umfeld der Wehebachtalsperre, der Aktionsraum an
den Wasserflächen der Talsperre orientiert ist. Dort ernährt sich der Schwarzmilan vorwiegend von lebenden und toten Fischen. Häufige Nahrungsflüge, die den
geplanten Windpark queren, sind somit nicht anzunehmen. Selbst für den Fall, dass der Schwarzmilan an der Talsperre brüten sollte ist demnach kein signifikant
erhöhtes Tötungs- und Verletzungsrisiko anzunehmen. Von den 22 dokumentierten Schlagopfern verunglückte in NRW kein einziger.
Arbeitsschritt II.2:
Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements
Keine.
Arbeitsschritt II.3:
Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
(unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen)
Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG sind für den Schwarzmilan
nicht zu sehen.
1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet?
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
ja
■
nein
(außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem
Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3)
2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand
der lokalen Population verschlechtern könnte?
3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen
beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen
Zusammenhang erhalten bleibt?
4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur
entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren
ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt?
Arbeitsschritt III:
Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen
(wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde)
1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt?
ja
nein
2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden?
ja
nein
3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten
nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben?
ja
nein