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Beschlussvorlage (Anlage 5s zur Beschlussvorlage 120/2013)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
65 kB
Erstellt
24.08.13, 01:01
Aktualisiert
24.08.13, 01:01
Beschlussvorlage (Anlage 5s zur Beschlussvorlage 120/2013) Beschlussvorlage (Anlage 5s zur Beschlussvorlage 120/2013)

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Inhalt der Datei

B.) Antragsteller (Anlage „Art-für-Art-Protokoll“) Angaben zur Artenschutzprüfung für einzelne Arten (Für alle Arten, die im Sinne einer vertiefenden Art-für-Art-Betrachtung geprüft werden, einzeln bearbeiten!) Durch Plan/Vorhaben betroffene Art: Uhu (Bubo bubo) Schutz- und Gefährdungsstatus der Art Rote Liste-Status FFH-Anhang IV-Art ■ Deutschland europäische Vogelart Nordrhein-Westfalen Erhaltungszustand in Nordrhein-Westfalen atlantische Region ■ ■ kontinentale Region Messtischblatt 3 Erhaltungszustand der lokalen Population (Angabe nur erforderlich bei evtl. erheblicher Störung (II.3 Nr.2) oder voraussichtlichem Ausnahmeverfahren(III)) grün günstig A günstig / hervorragend gelb ungünstig / unzureichend B günstig / gut rot ungünstig / schlecht C ungünstig / mittel-schlecht Arbeitsschritt II.1: 5204 VS Ermittlung und Darstellung der Betroffenheit der Art (ohne die unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Gemäß Angaben der Naturschutzverbände brütet der Uhu in einem Steinbruch nahe Schevenhütte. Der dortige Steinbruch ist etwa 2,8 Kilometer entfernt und liegt damit deutlich außerhalb der Abstandsempfehlung. Da eine Raumnutzungsanalyse dieser heimlich lebenden Art nur mit Hilfe einer Besenderung möglich wäre, kann aufgrund der Abstandsempfehlung und der Tatsache, dass der Uhu auf der Jagd nach Mäusen, Ratten, Igeln, teils sogar Füchsen und Katzen, offene Flächen gegenüber Wald bevorzugt, eine erhebliche Beeinträchtigung ausgeschlossen werden. Nahrungsflächen sind v.a. westlich von Schevenhütte und teils im Bereich der Wehebachtalsperre vorhanden. Soweit sich der Uhu im Wald aufhält, sind Überflüge in großer Höhe nicht anzunehmen – auf der Jagd ohnehin nicht. Sowohl die Entfernung vom Brutplatz zur geplanten Projektfläche als auch das Verhaltensmuster der Art legen nahe, dass im vorliegenden Fall kein signifikant erhöhtes Tötungs- oder Verletzungsrisiko gegeben ist. Arbeitsschritt II.2: Einbeziehen von Vermeidungsmaßnahmen und des Risikomanagements Keine. Arbeitsschritt II.3: Prognose der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (unter Voraussetzung der unter II.2 beschriebenen Maßnahmen) Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG sind für den Uhu nicht zu sehen. 1. Werden evtl. Tiere verletzt oder getötet? ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein ja ■ nein (außer bei unabwendbaren Verletzungen oder Tötungen, bei einem nicht signifikant erhöhtem Tötungsrisiko oder infolge von Nr. 3) 2. Werden evtl. Tiere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten so gestört, dass sich der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtern könnte? 3. Werden evtl. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur entnommen beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? 4. Werden evtl. wild lebende Pflanzen oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur entnommen, sie oder ihre Standorte beschädigt oder zerstört, ohne dass deren ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt? Arbeitsschritt III: Beurteilung der Ausnahmevoraussetzungen (wenn mindestens eine der unter II.3 genannten Fragen mit „ja“ beantwortet wurde) 1. Ist das Vorhaben aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt? ja nein 2. Können zumutbare Alternativen ausgeschlossen werden? ja nein 3. Wird der Erhaltungszustand der Populationen sich bei europäischen Vogelarten nicht verschlechtern bzw. bei FFH-Anhang IV-Arten günstig bleiben? ja nein