Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
28.03.2012
Erstellt
26.04.12, 04:11
Aktualisiert
26.04.12, 11:04
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreisausschusses am 28.03.2012 im Sitzungssaal 1
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
Kampfhäuser in Vogelsang erhalten!
TOP 10
Gemeinsamer Antrag von SPD und CDU
SPD-Fraktionsvorsitzender Schmitz erläutert, dass der von der
Bundesforstverwaltung beantragte Abriss Auslöser für den
vorliegenden Antrag war, da die Kampfhäuser nicht nur
touristischen, sondern vor allem historischen Wert haben.
Zudem wolle man der Befürchtung vorbeugen, dass die
Besucherzahlen zurückgehen. Die für den Erhalt notwendigen
Verkehrssicherungsmaßnahmen seien aus seiner Sicht nicht so
gravierend. Da sich die Denkmalschutzbehörde nun
eingeschaltet habe, sei auch ein Kompromiss in der Form
denkbar, dass ein Teil abgerissen würde und der andere Teil
unter Denkmalschutz gestellt würde. Wichtig sei nur, dass die
Verwaltung ohne weitere Prüfung keine vorschnelle
Genehmigung zum Abriss erteilen werde.
CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt führt aus, dass eine
unterschiedliche Meinung zu diesem Thema durchaus
gerechtfertigt sei. Jedoch sind die Kampfhäuser ein Teil der
Geschichte des Ortes und im Ensemble von
Nationalsozialismus und Truppenübungsplatz runden sie das
Gesamtbild zur Dokumentation der vollständigen militärischen
Nutzung ab.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke hält die im Antrag
aufgeführte Begründung einer vermarktbaren, touristischen
Attraktion in keinster Weise für nachvollziehbar - vielmehr sollte
man die Häuser, unter Einhaltung der
Verkehrssicherungspflicht, sich selbst überlassen, so dass sie
von der Natur zurückerobert werden könnten.
Kreisausschussmitglied Rauw (FDP) sieht den Denkmalschutz
nicht betroffen und gibt zu bedenken, dass hierdurch
möglicherweise ein Präzedenzfall geschaffen werde, der
Konsequenzen für andere Gebäude, wie z.B. die Panzerhallen,
haben könnte. Des Weiteren werden durch die entstehende
Verkehrssicherungspflicht weitere Kosten entstehen, so dass
die FDP-Fraktion im Ergebnis den Antrag ablehnen werde.
Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) teilt
mit, dass seine Fraktion den Antrag unterstützen werde, jedoch
in den Kampfhäusern auch keine touristische Attraktion sieht.
Vielmehr sollte der Antrag insofern erweitert werden, dass
dieses Mahnmal in Rundgänge aufgenommen, dort erläutert
wird und entsprechende Schilder angebracht werden.
Zwingende Konsequenz sei dann jedoch auch eine
Folgekosten-Diskussion.
A 88/2012
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erklärt, dass seine
Fraktion den Antrag nicht unterstützen werde, da die
Konversion Vogelsang (Überführung in zivile Nutzung) hiermit
nicht im Einklang stehen würde. Im Gegensatz zum dortigen
Kino, wo die Konversion hervorragend gelungen sei, ist hier
eine zivile Nutzung nie möglich und die Vermarktung als
touristische Attraktion schon fast geschmacklos. Die Erhaltung
der Häuser sei alleine schon wegen der Kosten in Gänze
unnötig, jedoch vor dem geschichtlichen Hintergrund wäre der
Erhalt einzelner Häuser diskussionsfähig.
Landrat Rosenke regt als Kompromiss an, im Kreisausschuss
keinen Beschluss zu fassen, sondern die weitere Entwicklung
und die Prüfung der Denkmalschutzbehörde (Fr. Dr. Herzog)
abzuwarten, um dann im Kreistag einen möglichst einstimmigen
Beschluss herbeizuführen, der dann eventuell den Erhalt eines
Kampfhauses vorsieht.
Für Kreisausschussmitglied Rhiem (CDU) handelt es sich
hierbei um eine Gewissensfrage und er hätte sich daher im
Vorfeld eine bessere Zusammenarbeit der antragstellenden
Fraktionen gewünscht, damit der Antrag eine bessere Qualität
erhält. Die Häuser waren für den "Kalten Krieg" bestimmt und
da diese Zeit längst vorbei ist, seien auch die Kampfhäuser zum
Abriss bestimmt. Wenn man jedoch unbedingt ein Haus
erhalten wolle, dann jenes, welches am weitesten von Dorf und
Kirche weg ist. Eine Vertagung des Beschlusses sei auf jeden
Fall sinnvoll.
SPD-Fraktionsvorsitzender Schmitz stellt nochmals heraus,
dass man durchaus sensibel mit dem Thema umgehe, die
Touristiker vor Ort diese Gebäude jedoch schon als wichtigen
Punkt ansehen. Die genannten Anregungen seien durchaus
gut, allerdings erst der zweite Schritt, da man zunächst den
Abriss verhindern müsse. Eine Vertagung wäre durchaus
vertretbar und alles weitere müsse man dann klären.
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke dankt Herrn Rhiem für
seine respektvollen Worte und weist darauf hin, dass man bei
einer Unterschutzstellung auch über eine nächtliche
Bewachung zur Vermeidung von Schmierereien nachdenken
müsse.
Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) erklärt, dass
Ausgangspunkt des Antrages die geplante Eliminierung
Wollseifens und die hierzu erteilte Zustimmung der Stadt
Schleiden gewesen seien. Genau wie die Ordensburg
Vogelsang könnte man auch die Wüstung Wollseifen als
Wohnort und Heimat der Menschen in das pädagogische
Konzept einbauen.
Kreisausschussmitglied Rhiem (CDU) entgegnet, dass die
Kampfhäuser nicht zur Erhaltung der Wüstung Wollseifen
passen.
AV Poth erläutert zum Verfahren, dass ein Abbruchantrag
vorliege und dieser zu bescheiden sei, sobald die
Voraussetzungen vorliegen. Die Denkmalbehörde prüfe
außerdem, ob der Denkmalschutz betroffen sein könnte. Seit
heute liegt ein Schreiben des LVR an die Stadt Schleiden vor,
wonach die Voraussetzungen für einen Denkmalbereich
gegeben sind, in dem auch Wollseifen einbezogen ist. Dies
bedeute jedoch nicht zwingend, dass die Kampfhäuser unter
Denkmalschutz zu stellen sind. Die Denkmalbehörde bittet
daher den Kreis, keinen vorzeitigen Bescheid zu erteilen.
Zudem findet am 10.04.2012 ein Koordinierungstermin mit der
Denkmalbehörde und den sonstigen Beteiligten statt, so dass
eine Vertagung in den Kreistag sinnvoll wäre. Weiterhin führt er
aus, dass die Kampfhäuser aufgrund der Verkehrssicherungspflichten nicht vollständig der Natur überlassen werden können
und dass entstehende Kostenverpflichtungen den Eigentümer
(Bund, Land) und nicht die entsprechenden Gesellschaften
(Vogelsang ip und SEV) treffen.
Landrat Rosenke regt anschließend an, dass die Fraktionen die
neuen Erkenntnisse und genannten Aspekte ergänzend beraten
und der TOP in den Kreistag vertagt wird. Da keine weiteren
Wortmeldungen zu verzeichnen sind, wird der TOP vertagt.