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Beschlusstext (Kampfhäuser in Vogelsang erhalten! Gemeinsamer Antrag von SPD und CDU)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
15 kB
Datum
28.03.2012
Erstellt
26.04.12, 04:11
Aktualisiert
26.04.12, 11:04
Beschlusstext (Kampfhäuser in Vogelsang erhalten!
Gemeinsamer Antrag von SPD und CDU) Beschlusstext (Kampfhäuser in Vogelsang erhalten!
Gemeinsamer Antrag von SPD und CDU) Beschlusstext (Kampfhäuser in Vogelsang erhalten!
Gemeinsamer Antrag von SPD und CDU)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreisausschusses am 28.03.2012 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 Kampfhäuser in Vogelsang erhalten! TOP 10 Gemeinsamer Antrag von SPD und CDU SPD-Fraktionsvorsitzender Schmitz erläutert, dass der von der Bundesforstverwaltung beantragte Abriss Auslöser für den vorliegenden Antrag war, da die Kampfhäuser nicht nur touristischen, sondern vor allem historischen Wert haben. Zudem wolle man der Befürchtung vorbeugen, dass die Besucherzahlen zurückgehen. Die für den Erhalt notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen seien aus seiner Sicht nicht so gravierend. Da sich die Denkmalschutzbehörde nun eingeschaltet habe, sei auch ein Kompromiss in der Form denkbar, dass ein Teil abgerissen würde und der andere Teil unter Denkmalschutz gestellt würde. Wichtig sei nur, dass die Verwaltung ohne weitere Prüfung keine vorschnelle Genehmigung zum Abriss erteilen werde. CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt führt aus, dass eine unterschiedliche Meinung zu diesem Thema durchaus gerechtfertigt sei. Jedoch sind die Kampfhäuser ein Teil der Geschichte des Ortes und im Ensemble von Nationalsozialismus und Truppenübungsplatz runden sie das Gesamtbild zur Dokumentation der vollständigen militärischen Nutzung ab. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke hält die im Antrag aufgeführte Begründung einer vermarktbaren, touristischen Attraktion in keinster Weise für nachvollziehbar - vielmehr sollte man die Häuser, unter Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, sich selbst überlassen, so dass sie von der Natur zurückerobert werden könnten. Kreisausschussmitglied Rauw (FDP) sieht den Denkmalschutz nicht betroffen und gibt zu bedenken, dass hierdurch möglicherweise ein Präzedenzfall geschaffen werde, der Konsequenzen für andere Gebäude, wie z.B. die Panzerhallen, haben könnte. Des Weiteren werden durch die entstehende Verkehrssicherungspflicht weitere Kosten entstehen, so dass die FDP-Fraktion im Ergebnis den Antrag ablehnen werde. Fraktionsvorsitzender Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) teilt mit, dass seine Fraktion den Antrag unterstützen werde, jedoch in den Kampfhäusern auch keine touristische Attraktion sieht. Vielmehr sollte der Antrag insofern erweitert werden, dass dieses Mahnmal in Rundgänge aufgenommen, dort erläutert wird und entsprechende Schilder angebracht werden. Zwingende Konsequenz sei dann jedoch auch eine Folgekosten-Diskussion. A 88/2012 Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) erklärt, dass seine Fraktion den Antrag nicht unterstützen werde, da die Konversion Vogelsang (Überführung in zivile Nutzung) hiermit nicht im Einklang stehen würde. Im Gegensatz zum dortigen Kino, wo die Konversion hervorragend gelungen sei, ist hier eine zivile Nutzung nie möglich und die Vermarktung als touristische Attraktion schon fast geschmacklos. Die Erhaltung der Häuser sei alleine schon wegen der Kosten in Gänze unnötig, jedoch vor dem geschichtlichen Hintergrund wäre der Erhalt einzelner Häuser diskussionsfähig. Landrat Rosenke regt als Kompromiss an, im Kreisausschuss keinen Beschluss zu fassen, sondern die weitere Entwicklung und die Prüfung der Denkmalschutzbehörde (Fr. Dr. Herzog) abzuwarten, um dann im Kreistag einen möglichst einstimmigen Beschluss herbeizuführen, der dann eventuell den Erhalt eines Kampfhauses vorsieht. Für Kreisausschussmitglied Rhiem (CDU) handelt es sich hierbei um eine Gewissensfrage und er hätte sich daher im Vorfeld eine bessere Zusammenarbeit der antragstellenden Fraktionen gewünscht, damit der Antrag eine bessere Qualität erhält. Die Häuser waren für den "Kalten Krieg" bestimmt und da diese Zeit längst vorbei ist, seien auch die Kampfhäuser zum Abriss bestimmt. Wenn man jedoch unbedingt ein Haus erhalten wolle, dann jenes, welches am weitesten von Dorf und Kirche weg ist. Eine Vertagung des Beschlusses sei auf jeden Fall sinnvoll. SPD-Fraktionsvorsitzender Schmitz stellt nochmals heraus, dass man durchaus sensibel mit dem Thema umgehe, die Touristiker vor Ort diese Gebäude jedoch schon als wichtigen Punkt ansehen. Die genannten Anregungen seien durchaus gut, allerdings erst der zweite Schritt, da man zunächst den Abriss verhindern müsse. Eine Vertagung wäre durchaus vertretbar und alles weitere müsse man dann klären. UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke dankt Herrn Rhiem für seine respektvollen Worte und weist darauf hin, dass man bei einer Unterschutzstellung auch über eine nächtliche Bewachung zur Vermeidung von Schmierereien nachdenken müsse. Kreisausschussmitglied Kolvenbach (CDU) erklärt, dass Ausgangspunkt des Antrages die geplante Eliminierung Wollseifens und die hierzu erteilte Zustimmung der Stadt Schleiden gewesen seien. Genau wie die Ordensburg Vogelsang könnte man auch die Wüstung Wollseifen als Wohnort und Heimat der Menschen in das pädagogische Konzept einbauen. Kreisausschussmitglied Rhiem (CDU) entgegnet, dass die Kampfhäuser nicht zur Erhaltung der Wüstung Wollseifen passen. AV Poth erläutert zum Verfahren, dass ein Abbruchantrag vorliege und dieser zu bescheiden sei, sobald die Voraussetzungen vorliegen. Die Denkmalbehörde prüfe außerdem, ob der Denkmalschutz betroffen sein könnte. Seit heute liegt ein Schreiben des LVR an die Stadt Schleiden vor, wonach die Voraussetzungen für einen Denkmalbereich gegeben sind, in dem auch Wollseifen einbezogen ist. Dies bedeute jedoch nicht zwingend, dass die Kampfhäuser unter Denkmalschutz zu stellen sind. Die Denkmalbehörde bittet daher den Kreis, keinen vorzeitigen Bescheid zu erteilen. Zudem findet am 10.04.2012 ein Koordinierungstermin mit der Denkmalbehörde und den sonstigen Beteiligten statt, so dass eine Vertagung in den Kreistag sinnvoll wäre. Weiterhin führt er aus, dass die Kampfhäuser aufgrund der Verkehrssicherungspflichten nicht vollständig der Natur überlassen werden können und dass entstehende Kostenverpflichtungen den Eigentümer (Bund, Land) und nicht die entsprechenden Gesellschaften (Vogelsang ip und SEV) treffen. Landrat Rosenke regt anschließend an, dass die Fraktionen die neuen Erkenntnisse und genannten Aspekte ergänzend beraten und der TOP in den Kreistag vertagt wird. Da keine weiteren Wortmeldungen zu verzeichnen sind, wird der TOP vertagt.