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Beschlusstext (Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) hier:1. Änderung der Verbandssatzung 2. Wahl der Vertreter/innen des Kreises Euskirchen, die zur Wahrnehmung der Mit- gliedschaftsrechte in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Berufsbil- dungszentrum Euskirchen zu bestellen sind)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,7 kB
Datum
28.03.2012
Erstellt
26.04.12, 04:11
Aktualisiert
26.04.12, 11:04
Beschlusstext (Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE)
hier:1. Änderung der Verbandssatzung 
2. Wahl der Vertreter/innen des Kreises Euskirchen, die zur Wahrnehmung der Mit-
                gliedschaftsrechte in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Berufsbil-
                dungszentrum Euskirchen zu bestellen sind)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreisausschusses am 28.03.2012 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 15 Zweckverband Berufsbildungszentrum Euskirchen (BZE) hier: 1. Änderung der Verbandssatzung 2. Wahl der Vertreter/innen des Kreises Euskirchen, die zur Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Berufsbildungszentrum Euskirchen zu bestellen sind Die Fraktionen und die Verwaltung benennen ihre Vertreter und Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Berufsbildungszentrum Euskirchen und empfehlen dem Kreistag folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag des Kreises Euskirchen nimmt die der Vorlage V 246/2012 als Anlage beigefügte Satzung zur Neufassung der Satzung des Zweckverbandes Berufsbildungszentrum Euskirchen zustimmend zur Kenntnis. 2. Der Kreistag wählt für die Dauer der restlichen Wahlberiode folgende Personen zu Mitgliedern der Verbandsversammlung: Ordentliche Mitglieder: Stellvertreter/innen: (gebundene Vertretung) 1. Poth, Manfred 1. Poth, Iris (Zugriff LR § 26 Abs. 5 KrO) KrO) (Zugriff LR § 26 Abs. 5 2. Weber, Günter (CDU) 2. Schmitz, Ruth (CDU) 3. Hettmer, Heinz (SPD) 3. Rhiem, Margret (SPD) 4. Reiff, Hans (FDP) 4. Troschke, Franz (UWV) Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 246/2012