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Beschlusstext (Jahresabschluss 2011; Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
28.03.2012
Erstellt
26.04.12, 04:11
Aktualisiert
26.04.12, 11:04
Beschlusstext (Jahresabschluss 2011; Ermächtigungsübertragungen nach § 22 GemHVO)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 9. Sitzung des Kreisausschusses am 28.03.2012 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 17 Jahresabschluss 2011; Ermächtigungsübertragungen nach § 22 V 261/2012 GemHVO CDU-Fraktionsvorsitzender Reidt schlägt vor, dass Ermächtigungsübertragungen ins übernächste Haushaltsjahr der Politik nochmals zur Entscheidung vorgelegt werden, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Kreiskämmerer Hessenius erläutert, dass sich das Problem aufgrund der begrenzten Übertragungen im Ergebnishaushalt nur bei Investitionen ergibt und dort in diesen Fällen in der Regel eine Neuveranschlagung vorgenommen wird. Man verständigt sich darauf, dass Maßnahmen, die auch in 2012 nicht begonnen werden, für 2013 neu zu veranschlagen sind. Kreisausschussmitglied Rauw (FDP) erklärt, dass man sich aufgrund der späten Vorlage erst im Kreistag hierzu äußern und daher heute enthalten werde. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag sodann folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt die Ermächtigungsübertragungen bis zur Höhe der Ansätze lt. der der Vorlage V 261/2012 beiliegender Listen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, bei 2 Enthaltungen (FDP)