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Beschlussvorlage (Bestellung eines/r Schriftführers/in und stellvertretenden Schriftführers/in für den Wahlausschuss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
49 kB
Erstellt
25.04.13, 14:35
Aktualisiert
25.04.13, 14:35
Beschlussvorlage (Bestellung eines/r Schriftführers/in und stellvertretenden Schriftführers/in für den Wahlausschuss) Beschlussvorlage (Bestellung eines/r Schriftführers/in und stellvertretenden Schriftführers/in für den Wahlausschuss)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Wahlausschuss Termin: 16.05.2013 öffentlich TOP- Nr.: 69/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: Abteilung 2 Herr Riester Aktenzeichen: Datum: 062.2 11.04.2013 Bestellung eines/r Schriftführers/in und stellvertretenden Schriftführers/in für den Wahlausschuss Beschlussvorschlag: Der Wahlausschuss beschließt, Frau Ursula Kreutz zur Schriftführerin und Herrn Michael Graß zum stellvertretenden Schriftführer zu bestellen. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Sachverhalt: Für den Wahlausschuss finden gemäß § 2 Absatz 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung. Nach § 58 Abs. 7 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 52 GO sowie § 24 der Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald und seiner Ausschüsse ist eine Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zu fertigen. Der Schriftführer ist vom Wahlausschuss zu bestellen. Soll ein Bediensteter der Verwaltung bestellt werden, so erfolgt eine Bestellung im Benehmen mit dem Bürgermeister. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen Frau Ursula Kreutz (vom hiesigen Wahlamt/Abteilung 2) als Schriftführerin - Seite 1 von 2 - und Herrn Michael Graß (Mitarbeiter des hiesigen Wahlamts) als stellvertretender Schriftführer zu bestellen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Es wird auf den Beschlussvorschlag verwiesen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -