Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
49 kB
Erstellt
25.04.13, 14:35
Aktualisiert
25.04.13, 14:35
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Wahlausschuss
Termin: 16.05.2013
öffentlich
TOP- Nr.:
69/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 2
Herr Riester
Aktenzeichen:
Datum:
062.2
11.04.2013
Bestellung eines/r Schriftführers/in und stellvertretenden Schriftführers/in für den
Wahlausschuss
Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss beschließt, Frau Ursula Kreutz zur Schriftführerin und Herrn Michael Graß
zum stellvertretenden Schriftführer zu bestellen.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
€
Sachverhalt:
Für den Wahlausschuss finden gemäß § 2 Absatz 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) die
allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung.
Nach § 58 Abs. 7 Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 52 GO sowie § 24 der
Geschäftsordnung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald und seiner Ausschüsse ist eine
Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zu fertigen.
Der Schriftführer ist vom Wahlausschuss zu bestellen. Soll ein Bediensteter der Verwaltung
bestellt werden, so erfolgt eine Bestellung im Benehmen mit dem Bürgermeister.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen
Frau Ursula Kreutz (vom hiesigen Wahlamt/Abteilung 2) als Schriftführerin
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und
Herrn Michael Graß (Mitarbeiter des hiesigen Wahlamts) als stellvertretender Schriftführer
zu bestellen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Es wird auf den Beschlussvorschlag verwiesen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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