Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
42 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
a)
Gemäß dem Anhörungsbeschluss des Verwaltungsrates der Kreissparkasse Euskirchen vom 02.06.2003 beschließt der Kreistag, dass der ausschüttungsfähige Teil des
Jahresüberschusses der Kreissparkasse Euskirchen für das Jahr 2002 in Höhe von
203.792,89 € der Sicherheitsrücklage der Kreissparkasse zugeführt wird (§ 27 Abs. 3
i.V.m. § 28 Abs. 2 SpkG).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
b)
Der Kreistag beschließt, den Organen der Kreissparkasse Euskirchen für das Geschäftsjahr 2002 gem. § 7 Abs. 2 Buchstabe f) SpkG NW Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Bei der Beschlussfassung haben die Kreistagsmitglieder, die gleichzeitig dem Sparkassenverwaltungsrat angehören, nicht mitgewirkt.