Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
30 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 28/2003 vom 28.04.2003 gemäß §
50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW und beschließt somit die außerplanmäßige Bereitstellung von
159.000 € für die touristische Beschilderung im Kreis Euskirchen unter der Voraussetzung,
dass das Land NRW und die EU einen Zuschuss in Höhe von 127.000 € (80%) und die
Kommunen insgesamt einen Eigenanteil in Höhe von 32.000 € (20 %) erbringen. Eine finanzielle Beteiligung des Kreises Euskirchen erfolgt nicht.