Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
83 kB
Erstellt
07.02.13, 01:00
Aktualisiert
07.02.13, 01:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Schulausschuss
Termin: 21.02.2013
öffentlich
TOP- Nr.:
38/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abteilung 2
Frau Görgen
Aktenzeichen:
Datum:
449.0
29.01.2013
Kindergarten "Regenbogen" in Kleinhau;
hier: Sachstand Ausbaumaßnahme zur Schaffung von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Sachstand zur Ausbaumaßnahme
„Regenbogen“ in Kleinhau zur Kenntnis und beschließt aufgrund
Ausbauplanung einen Zuwendungsantrag zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen ?
am
der
Kindergarten
vorgestellten
Nein
X
Ja, voraussichtlich 262.000,00 €, hiervon
Zuwendung in Höhe von 216.000,00 €,
Eigenanteil 46.000,00 €
Sachverhalt:
Der Schulausschuss der Gemeinde Hürtgenwald hatte in seiner Sitzung am 17.06.2010 über den
Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen
beraten und beschlossen, nach folgender Reihenfolge die Ausbaumaßnahmen umzusetzen:
1. Kindergarten Gey, Ausbau von 16 U3-Plätzen, ist zwischenzeitlich erfolgt, Baumaßnahme
abgeschlossen.
2. Kindergarten Brandenberg, Ausbau von 12 U3-Plätzen, Baumaßnahme wurde im Herbst
2012 begonnen, Baumaßnahme dauert an.
3. Kindergarten Kleinhau, Ausbau von 12 U3-Plätzen, Zuwendungsantrag und Bauantrag sind
zu erarbeiten.
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Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner Sitzung am 17.01.2012 die Verwaltung beauftragt, einen Zuwendungsantrag für die Ausbaumaßnahme am Kindergarten Kleinhau zu
erarbeiten. Unter Beteiligung des Bauordnungsamtes sowie des Kreisjugendamtes hat im
vergangenen Jahr eine einvernehmliche Abstimmung zur räumlichen Umsetzung an der Kita
Kleinhau stattgefunden. Die nun erarbeiteten Pläne sind mit der Leiterin der Einrichtung, Frau
Haugwitz-Hahn, abgestimmt. Das beauftragte Ingenieurbüro Daheim + Uppenkamp wird in der
Sitzung die Ausbaupläne vorstellen.
Bei einem positiven Votum könnte, basierend auf den nun vorgestellten Ausbauplänen, ein
formeller Zuwendungsantrag an der Kreis Düren gestellt werden. Hinsichtlich des zum 01.08.2013
geltenden Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab einem Jahr sollte eine zeitnahe
Umsetzung erfolgen.
Im Haushalt 2013 sind entsprechende Haushaltsmittel veranschlagt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zum 01.08.2013 gewährleisten zu können,
sollte die Gemeinde Hürtgenwald als Träger der Einrichtung den Ausbau zur Schaffung von 12
neuen U3-Plätzen umsetzen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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