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Beschlusstext (Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen hier: 1.Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG 2.Gründung der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und der Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH 3.Änderung der Gesellschaftsverträge der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und der Komplementärgesellschaft Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH 4.Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komple- mentärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
28.08.2012
Erstellt
09.10.12, 04:10
Aktualisiert
09.10.12, 04:10
Beschlusstext (Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen
hier:
1.Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG
2.Gründung der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und der Komplementärgesellschaft 
Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
3.Änderung der Gesellschaftsverträge der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und der
Komplementärgesellschaft Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH
4.Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komple-
mentärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH) Beschlusstext (Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen
hier:
1.Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG
2.Gründung der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und der Komplementärgesellschaft 
Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
3.Änderung der Gesellschaftsverträge der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und der
Komplementärgesellschaft Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH
4.Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komple-
mentärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH) Beschlusstext (Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen
hier:
1.Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG
2.Gründung der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und der Komplementärgesellschaft 
Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
3.Änderung der Gesellschaftsverträge der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und der
Komplementärgesellschaft Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH
4.Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komple-
mentärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH) Beschlusstext (Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen
hier:
1.Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG
2.Gründung der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und der Komplementärgesellschaft 
Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
3.Änderung der Gesellschaftsverträge der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und der
Komplementärgesellschaft Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH
4.Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komple-
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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Konversion Vogelsang am 28.08.2012 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3 Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen D 62/2012 hier: 1. Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG 2. Gründung der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und der Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH 3. Änderung der Gesellschaftsverträge der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG und der Komplementärgesellschaft Energie Nordeifel BeteiligungsGmbH 4. Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und deren Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH Die Verwaltung erläutert die D62/2012 anhand der als Anlage zu TOP 3 beigefügten Folienpräsentation. In der anschließenden Diskussion bedanken sich die Vertreter mehrerer Fraktionen zunächst bei der Verwaltung für die gelungene Vorarbeit. Nach überwiegender Meinung handelt es sich bei dem zu beschließenden Vertragswerk um ein sehr gutes und gemeindefreundliches Ergebnis. Zum von verschiedenen Ausschussmitgliedern geäußerten Vorschlag, den Gesellschaftszweck nicht nur auf die Wasserversorgung auszudehnen, sondern insgesamt den Begriff der Energie- und Daseinsvorsorge zu verwenden, gibt die Verwaltung zu bedenken, dass sich daraus Probleme im Anzeigeverfahren ergeben könnten. Aufgrund der gegebenen Dringlichkeit wird daher von alternativen Formulierungen zunächst abgesehen. Die Zielsetzung soll jedoch nicht aus den Augen verloren werden. Da sich das Kaufangebot ausschließlich auf die Kommunen des ene-Netzgebietes beschränkt, wird nochmals das Ziel bekräftigt, auch einen Beitritt der weiteren Städte und Gemeinden im Kreis Euskirchen zu ermöglichen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass diese Haltung ausweislich der gemeinsamen Folie auch von RWE so geteilt wird. Seitens der UWV-Fraktion wird die Erweiterung des Gesellschaftszweckes um die Wasserversorgung in Frage gestellt, da es derzeit konkret nur um den Strom gehe. Die Vertreter der Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD sowie von B‘90/Die Grünen sind dazu anderer Auffassung und halten eine entsprechende Erweiterung für sinnvoll, um die ene überhaupt in die Lage zu versetzen, auf diesem Gebiet tätig zu werden, sofern dies von einzelnen Kommunen gewünscht wird. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass die Vertretung für den Kreis Euskirchen in den beiden Gesellschafterversammlungen zunächst auf ein Mitglied und einen Vertreter beschränkt werden soll. Dazu wird jeweils als ordentliches Mitglied Herr Ingo Hessenius, Kreiskämmerer, und als Vertreter Herr Johannes Adams, Geschäftsbereichsleiter I, vorgeschlagen. Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag zu und empfehlen folgende Beschlussfassung: Der Kreistag stimmt 1. dem Abschluss des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs des Konsortialvertrages zwischen dem Kreis Euskirchen und der RWE Deutschland AG zu. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. 2. der Beteiligung des Kreises Euskirchen a) als Gründungskommanditist an der „Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ gemeinsam mit der RWE Deutschland AG unter Übernahme eines festen Kapitalanteils in Höhe von jeweils 12.500 € (50 %) sowie b) als Gesellschafter an der Komplementärgesellschaft dieser Gesellschaft, der „Energie Rur-Erft VerwaltungsGmbH“, gemeinsam mit der RWE Deutschland AG unter Übernahme eines Geschäftsanteils von jeweils 12.500 € (50 %) zu. 3. dem Eintritt der „Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ als weitere Kommanditistin in die „Energie Nordeifel GmbH & Co. KG“ zu. 4. Der Kreistag nimmt die folgenden beiliegenden Vertragsentwürfe š š š š Gründungsgesellschaftsvertrag der Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH (Anlage 1 zum Konsortialvertrag) Gründungsgesellschaftsvertrag der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG (Anlage 2 zum Konsortialvertrag) geänderter Gesellschaftsvertrag der Energie Nordeifel Beteiligungs-GmbH (Synopse - Anlage 2) und geänderter Gesellschaftsvertrag der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (Synopse - Anlage 3) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter des Kreises in den jeweiligen Gremien des Konzerns „Energie Nordeifel GmbH & Co. KG“ zur Beschlussfassung. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. 5. Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der „Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“ durch 1 Person vertreten werden soll. Der Kreistag benennt den/die Vertreter/in des Kreises Euskirchen für die „Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“ für die Dauer der Wahlzeit wie folgt: Ordentliches Mitglied: Stellvertreter: Kreiskämmerer Ingo Hessenius Geschäftsbereichsleiter Johannes Adams Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. 6. Weiterhin beschließt der Kreistag, dass der Kreis Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der „Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ durch 1 Person vertreten werden soll. Der Kreistag benennt die Vertreter/innen des Kreises Euskirchen für die „Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ für die Dauer der Wahlzeit wie folgt: Ordentliches Mitglied: Stellvertreter (gebundene Vertretung): Kreiskämmerer Ingo Hessenius Geschäftsbereichsleiter Johannes Adams Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. 7. Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen bis zum 31.12.2015 als Gründungskommanditist der „Energie RurErft GmbH & Co. KG“ gemeinsam mit der RWE Deutschland AG jeweils zu gleichen Teilen seine Kommanditanteile entsprechend dem beiliegenden Entwurf des Konsortialvertrages sukzessive an die in Anlage 3 zum Konsortialvertrag genannten Städte und Gemeinden veräußert. Ferner beschließt der Kreistag, dass der Kreis Euskirchen bis zum 31.12.2015 als Gründungsgesellschafter der „Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“ gemeinsam mit der RWE Deutschland AG jeweils zu gleichen Teilen seine Geschäftsanteile in gleichem Umfange wie vorstehend an die in der Anlage 3 zum Konsortialvertrag genannten Städte und Gemeinden veräußert. 8. Der Kreistag beschließt, die Mittel für die Gründung der neuen Gesellschaften außerplanmäßig bereitzustellen. Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen (UWV und Die LINKE)