Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
28.08.2012
Erstellt
09.10.12, 04:10
Aktualisiert
09.10.12, 04:10
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und
Konversion Vogelsang am 28.08.2012 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen,
Jülicher Ring 32
TOP 3
Zukunft der Energieversorgung im Kreis Euskirchen
D 62/2012
hier:
1. Konsortialvertrag zwischen dem Kreis Euskirchen und der
RWE Deutschland AG
2. Gründung der Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG und der
Komplementärgesellschaft
Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
3. Änderung der Gesellschaftsverträge der Energie Nordeifel
GmbH & Co. KG und der
Komplementärgesellschaft Energie Nordeifel BeteiligungsGmbH
4. Veräußerung von Anteilen an der Energie Rur-Erft GmbH &
Co. KG und deren Komplementärgesellschaft Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH
Die Verwaltung erläutert die D62/2012 anhand der als Anlage
zu TOP 3 beigefügten Folienpräsentation.
In der anschließenden Diskussion bedanken sich die Vertreter
mehrerer Fraktionen zunächst bei der Verwaltung für die
gelungene Vorarbeit. Nach überwiegender Meinung handelt es
sich bei dem zu beschließenden Vertragswerk um ein sehr
gutes und gemeindefreundliches Ergebnis.
Zum von verschiedenen Ausschussmitgliedern geäußerten
Vorschlag, den Gesellschaftszweck nicht nur auf die
Wasserversorgung auszudehnen, sondern insgesamt den
Begriff der Energie- und Daseinsvorsorge zu verwenden, gibt
die Verwaltung zu bedenken, dass sich daraus Probleme im
Anzeigeverfahren ergeben könnten. Aufgrund der gegebenen
Dringlichkeit wird daher von alternativen Formulierungen
zunächst abgesehen. Die Zielsetzung soll jedoch nicht aus den
Augen verloren werden.
Da sich das Kaufangebot ausschließlich auf die Kommunen des
ene-Netzgebietes beschränkt, wird nochmals das Ziel
bekräftigt, auch einen Beitritt der weiteren Städte und
Gemeinden im Kreis Euskirchen zu ermöglichen. Die
Verwaltung führt dazu aus, dass diese Haltung ausweislich der
gemeinsamen Folie auch von RWE so geteilt wird.
Seitens der UWV-Fraktion wird die Erweiterung des
Gesellschaftszweckes um die Wasserversorgung in Frage
gestellt, da es derzeit konkret nur um den Strom gehe. Die
Vertreter der Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD sowie von
B‘90/Die Grünen sind dazu anderer Auffassung und halten eine
entsprechende Erweiterung für sinnvoll, um die ene überhaupt
in die Lage zu versetzen, auf diesem Gebiet tätig zu werden,
sofern dies von einzelnen Kommunen gewünscht wird.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dass die Vertretung für
den Kreis Euskirchen in den beiden
Gesellschafterversammlungen zunächst auf ein Mitglied und
einen Vertreter beschränkt werden soll. Dazu wird jeweils als
ordentliches Mitglied Herr Ingo Hessenius, Kreiskämmerer, und
als Vertreter Herr Johannes Adams, Geschäftsbereichsleiter I,
vorgeschlagen.
Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Vorschlag zu und
empfehlen folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag stimmt
1. dem Abschluss des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs des
Konsortialvertrages zwischen dem Kreis Euskirchen und der
RWE Deutschland AG zu.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen
zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
2. der Beteiligung des Kreises Euskirchen
a) als Gründungskommanditist an der „Energie Rur-Erft
GmbH & Co. KG“ gemeinsam mit der RWE Deutschland
AG unter Übernahme eines festen Kapitalanteils in
Höhe von jeweils 12.500 € (50 %) sowie
b) als Gesellschafter an der Komplementärgesellschaft
dieser Gesellschaft, der „Energie Rur-Erft VerwaltungsGmbH“, gemeinsam mit der RWE Deutschland AG unter
Übernahme eines Geschäftsanteils von jeweils 12.500 €
(50 %) zu.
3. dem Eintritt der „Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ als
weitere Kommanditistin in die „Energie Nordeifel GmbH &
Co. KG“ zu.
4. Der Kreistag nimmt die folgenden beiliegenden
Vertragsentwürfe
Gründungsgesellschaftsvertrag der Energie Rur-Erft
Verwaltungs-GmbH (Anlage 1 zum Konsortialvertrag)
Gründungsgesellschaftsvertrag der Energie Rur-Erft
GmbH & Co. KG (Anlage 2 zum Konsortialvertrag)
geänderter Gesellschaftsvertrag der Energie Nordeifel
Beteiligungs-GmbH (Synopse - Anlage 2) und
geänderter Gesellschaftsvertrag der Energie Nordeifel
GmbH & Co. KG (Synopse - Anlage 3)
zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter des
Kreises in den jeweiligen Gremien des Konzerns „Energie
Nordeifel GmbH & Co. KG“ zur Beschlussfassung.
Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen
zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt.
5. Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen in der
Gesellschafterversammlung der „Energie Rur-Erft
Verwaltungs-GmbH“ durch 1 Person vertreten werden soll.
Der Kreistag benennt den/die Vertreter/in des Kreises
Euskirchen für die „Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“ für
die Dauer der Wahlzeit wie folgt:
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter:
Kreiskämmerer
Ingo Hessenius
Geschäftsbereichsleiter
Johannes Adams
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen
Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt
bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
6. Weiterhin beschließt der Kreistag, dass der Kreis
Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der „Energie
Rur-Erft GmbH & Co. KG“ durch 1 Person vertreten werden
soll.
Der Kreistag benennt die Vertreter/innen des Kreises
Euskirchen für die „Energie Rur-Erft GmbH & Co. KG“ für
die Dauer der Wahlzeit wie folgt:
Ordentliches Mitglied:
Stellvertreter (gebundene
Vertretung):
Kreiskämmerer
Ingo Hessenius
Geschäftsbereichsleiter
Johannes Adams
Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen
Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt
bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus.
7. Der Kreistag beschließt, dass der Kreis Euskirchen bis zum
31.12.2015 als Gründungskommanditist der „Energie RurErft GmbH & Co. KG“ gemeinsam mit der RWE
Deutschland AG jeweils zu gleichen Teilen seine
Kommanditanteile entsprechend dem beiliegenden Entwurf
des Konsortialvertrages sukzessive an die in Anlage 3 zum
Konsortialvertrag genannten Städte und Gemeinden
veräußert.
Ferner beschließt der Kreistag, dass der Kreis Euskirchen
bis zum 31.12.2015 als Gründungsgesellschafter der
„Energie Rur-Erft Verwaltungs-GmbH“ gemeinsam mit der
RWE Deutschland AG jeweils zu gleichen Teilen seine
Geschäftsanteile in gleichem Umfange wie vorstehend an
die in der Anlage 3 zum Konsortialvertrag genannten Städte
und Gemeinden veräußert.
8. Der Kreistag beschließt, die Mittel für die Gründung der
neuen Gesellschaften außerplanmäßig bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig bei 4 Enthaltungen (UWV
und Die LINKE)