Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
64 kB
Erstellt
25.04.13, 14:35
Aktualisiert
25.04.13, 14:35
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Ausschuss für Jugend, Kultur und
Vereine
Termin: 13.05.2013
öffentlich
68/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
2
Frau Görgen
Aktenzeichen:
Datum:
2 Gö
03.04.2013
TOP- Nr.:
Regelförderung der gemeindlichen Vereine ab dem Jahr 2013
Beschlussvorschlag:
Ist in der Sitzung zu formulieren.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja, Höhe z. Zt. noch offen
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine hat in seiner Sitzung am 11.05.2010 über die
Vorgehensweise bei der Regelförderung für die Vereine für den Zeitraum ab 2010 beraten
(Vorlage 55/2010). Hiernach wurde ein Arbeitskreis gebildet und beauftragt, mögliche Vorschläge
für die Verteilung der Regelförderung zu erarbeiten. Die Sitzung des Arbeitskreises fand am
20.09.2010 statt. Über den Inhalt dieser Sitzung wurde mit Tischvorlage Nr. 142/2010 in der
Gemeinderatssitzung am 07.10.2010 ausführlich informiert.
Zu den Verteilmaßstäben wurden u.a. folgende Punkte berücksichtigt:
- Sockelbetrag in Höhe von 150,- € je Verein
- einheitlicher Förderbetrag für Karnevalsvereine in Höhe von 625,- € je Verein
- Berücksichtigung der Anzahl jugendlicher Mitglieder
- grundsätzlich keine Förderung von Heimat-, Wander- und Verkehrsvereinen (Ausnahme
Ortsgruppe Vossenack des Eifelvereins)
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Der Rat hat am 07.10.2010 beschlossen, die Regelförderung für die Vereine für drei Jahre (2010,
2011, 2012) festzulegen und anschließend neu zu entscheiden.
Hiernach wurden in den Jahren 2010 und 2011 jeweils 19.730,00 € an die Vereine ausgezahlt.
Aufgrund der schwierigen Haushaltssituation der Gemeinde Hürtgenwald wurden die Vereine
sowie die Ratsmitglieder mit Schreiben vom 18.01.2013 informiert, dass die gemeindliche
Regelförderung 2012 nicht ausgezahlt werden kann, da die Zustimmung der Aufsichtsbehörden
nicht erteilt wurde.
Grundsätzlich ist nun zu beraten, ob, in welcher Höhe und ggf. aufgrund welches
Verteilmaßstabes eine Regelförderung für die kommenden Jahre vorgesehen werden soll.
Im Haushalt 2013 wurde bei Produkt 908210 „Förderung von Sportler/innen“ ein Ansatz in Höhe
von 20.000,00 € (analog zu den Vorjahren) eingestellt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Es ist unbestreitbar, dass Vereine in der heutigen Zeit durch das große ehrenamtliche
Engagement vieler Mitglieder eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe übernehmen. Diese
Leistung sollte durch eine Regelförderung, zumindest in Teilen, entsprechend honoriert werden.
Bedauerlich ist, dass sich die Finanzausstattung der Kommunen in den vergangenen Jahren
dramatisch verschlechtert hat und diese gezwungen sind, alle Leistungen, insbesondere freiwillige
Leistungen wie die Regelförderung an Vereine, ständig zu hinterfragen. Dies wird auch von den
Aufsichtsbehörden der Kommunen (Kreis, Bezirksregierung, Gemeindeprüfungsamt) gefordert.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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