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Beschlussvorlage (Regelförderung der gemeindlichen Vereine ab dem Jahr 2013)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
64 kB
Erstellt
25.04.13, 14:35
Aktualisiert
25.04.13, 14:35
Beschlussvorlage (Regelförderung der gemeindlichen Vereine ab dem Jahr 2013) Beschlussvorlage (Regelförderung der gemeindlichen Vereine ab dem Jahr 2013)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine Termin: 13.05.2013 öffentlich 68/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: 2 Frau Görgen Aktenzeichen: Datum: 2 Gö 03.04.2013 TOP- Nr.: Regelförderung der gemeindlichen Vereine ab dem Jahr 2013 Beschlussvorschlag: Ist in der Sitzung zu formulieren. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja, Höhe z. Zt. noch offen Sachverhalt: Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine hat in seiner Sitzung am 11.05.2010 über die Vorgehensweise bei der Regelförderung für die Vereine für den Zeitraum ab 2010 beraten (Vorlage 55/2010). Hiernach wurde ein Arbeitskreis gebildet und beauftragt, mögliche Vorschläge für die Verteilung der Regelförderung zu erarbeiten. Die Sitzung des Arbeitskreises fand am 20.09.2010 statt. Über den Inhalt dieser Sitzung wurde mit Tischvorlage Nr. 142/2010 in der Gemeinderatssitzung am 07.10.2010 ausführlich informiert. Zu den Verteilmaßstäben wurden u.a. folgende Punkte berücksichtigt: - Sockelbetrag in Höhe von 150,- € je Verein - einheitlicher Förderbetrag für Karnevalsvereine in Höhe von 625,- € je Verein - Berücksichtigung der Anzahl jugendlicher Mitglieder - grundsätzlich keine Förderung von Heimat-, Wander- und Verkehrsvereinen (Ausnahme Ortsgruppe Vossenack des Eifelvereins) - Seite 1 von 2 - Der Rat hat am 07.10.2010 beschlossen, die Regelförderung für die Vereine für drei Jahre (2010, 2011, 2012) festzulegen und anschließend neu zu entscheiden. Hiernach wurden in den Jahren 2010 und 2011 jeweils 19.730,00 € an die Vereine ausgezahlt. Aufgrund der schwierigen Haushaltssituation der Gemeinde Hürtgenwald wurden die Vereine sowie die Ratsmitglieder mit Schreiben vom 18.01.2013 informiert, dass die gemeindliche Regelförderung 2012 nicht ausgezahlt werden kann, da die Zustimmung der Aufsichtsbehörden nicht erteilt wurde. Grundsätzlich ist nun zu beraten, ob, in welcher Höhe und ggf. aufgrund welches Verteilmaßstabes eine Regelförderung für die kommenden Jahre vorgesehen werden soll. Im Haushalt 2013 wurde bei Produkt 908210 „Förderung von Sportler/innen“ ein Ansatz in Höhe von 20.000,00 € (analog zu den Vorjahren) eingestellt. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Es ist unbestreitbar, dass Vereine in der heutigen Zeit durch das große ehrenamtliche Engagement vieler Mitglieder eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe übernehmen. Diese Leistung sollte durch eine Regelförderung, zumindest in Teilen, entsprechend honoriert werden. Bedauerlich ist, dass sich die Finanzausstattung der Kommunen in den vergangenen Jahren dramatisch verschlechtert hat und diese gezwungen sind, alle Leistungen, insbesondere freiwillige Leistungen wie die Regelförderung an Vereine, ständig zu hinterfragen. Dies wird auch von den Aufsichtsbehörden der Kommunen (Kreis, Bezirksregierung, Gemeindeprüfungsamt) gefordert. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -