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Beschlusstext (Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Euskirchen hier: Integrationskonzept)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10,0 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
28.11.12, 12:01
Aktualisiert
28.11.12, 12:01
Beschlusstext (Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Euskirchen
hier: Integrationskonzept)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur am 13.11.2012 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 4 Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Euskirchen hier: Integrationskonzept Das Land NRW unterstützt die personelle Ausstattung des Kommunalen Integrationszentrums zu 100 %. Zum einen werden zwei Lehrkräfte abgeordnet und zum anderen werden 3,5 kommunale Bedienstete mit max. 170.000 € pro Jahr gefördert. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurden im Rahmen der Sozialkonferenz über die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums informiert und hatten bis zum 12.11.2012 Gelegenheit zur Stellungnahme. Bis zum Tag des Ausschusses liegen eine negative und eine positive Stellungnahme vor. Von den anderen Kommunen erfolgt keine Rückmeldung. Es wird davon ausgegangen, dass die übrigen Kommunen der Einrichtung zustimmen. Die CDU-Fraktion steht der Einrichtung eines kommunalen Integrationszentrums positiv gegenüber. Die Fraktion fordert eine vernünftige und vernetzte Planung in den Bereichen Soziales, Bildung und Gesundheit, um Defizite in diesen Bereichen abzubauen. Die SPD-Fraktion stimmt der Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums ebenfalls zu. Weiterhin fordert sie die Verwaltung auf, zukünftig regelmäßig über den Stand des Verfahrens sowie über Maßnahmen und deren Zielsetzung zu informieren. Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt das Integrationskonzept des Kreises Euskirchen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage dieses Integrationskonzeptes die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Euskirchen beim Land Nordrhein-Westfalen gem. § 7 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NordrheinWestfalen zu beantragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen bei 2 Enthaltungen (FDP) V 315/2012