Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
28.11.12, 12:01
Aktualisiert
28.11.12, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur am
13.11.2012 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 3
Neues Übergangssystem Schule - Beruf in NRW
hier: Grundsatzbeschluss zur regionalen Umsetzung und
Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle "Übergang
Schule - Beruf" im Kreis Euskirchen
Der Kreis Euskirchen muss sich positionieren, ob er sich ab
2013 am Neuen Übergangssystem in NRW beteiligen und eine
Kooperationsvereinbarung mit dem Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales über die Umsetzung des
Landesvorhabens zur kommunalen Koordinierung im Kreis
Euskirchen abschließen will.
Beabsichtigt ist seitens des Landes, die kommunalen
Koordinierungsstellen dauerhaft einzurichten. Aktuell kann eine
Förderung aber lediglich bis zum 31.12.2015 zugesagt werden.
Förderfähig sind nach den bekannten Förderrichtlinien 50 %
von bis zu vier Stellen für die Koordinierungsstelle sowie 50 %
für die Sachkosten, die pauschal in Höhe von 15.600 € je Stelle
und Jahr angesetzt werden.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die kommunale
Koordinierungsstelle beim Kreis Euskirchen mit insgesamt drei
Stellen zu besetzen. Dabei soll eine bereits in der Abteilung 40
vorhandene 0,5 Stelle in die kommunale Koordinierung
eingebracht werden. Die neu einzustellenden Mitarbeiter/-innen
mit einem Stellenumfang von 2,5 Stellen sollen zunächst mit
einem auf zwei Jahre befristeten Zeitvertrag beschäftigt
werden. Derzeit im Projekt "Regionales
Übergangsmanagement" befristet angestellte Mitarbeiter/-innen
sollen bei der Stellenbesetzung des Neuen Übergangssystems
berücksichtigt werden, sofern Sie sich bis dato bewährt haben.
Die drei Stellen werden mit einer sozialwissenschaftlichen
Fachkraft sowie zwei Verwaltungskräften besetzt.
Die Kosten für den Kreis Euskirchen für die Einrichtung einer
kommunalen Koordinierungsstelle lassen sich wie folgt
darstellen:
Personalkosten für
2,5 Stellen (neu)
Personalkosten
(vorhandene 0,5
Stelle)
Personalkosten
Gesamtkosten pro
Jahr
127.500 €
Eigenanteil Kreis
Euskirchen
63.750 €
19.500 €
(bereits vorhanden)
147.000 €
63.750 €
V 322/2012
gesamt:
Sachkosten:
Gesamtkosten
pro Jahr
46.800 €
193.800 €
23.400 €
87.150 €
Bei einem beabsichtigten Maßnahmebeginn zum Beginn des
Schuljahres 2013/14 ist der Eigenanteil des Kreises im
Kreishaushalt 2013 zunächst nur anteilig, d.h. mit 6/12 = 43.575
€ zu veranschlagen. In den Folgejahren 2014 und 2015 sind als
Eigenanteil des Kreises jeweils 87.150 € im Haushalt
einzuplanen.
Sollte der Kreis Euskirchen sich gegen die Umsetzung des
Landesvorhabens entscheiden, hätte das zur Folge, dass
wichtige Berufsorientierungsmaßnahmen wie die
Potenzialanalyse oder STARTKLAR ab dem 01.08.13
wegfallen. Auch die vom Land im neuen Übergangssystem
ursprünglich beabsichtigte schrittweise flächendeckende
Einführung dieser Elemente für alle weiterführenden
allgemeinbildenden Schulen aller Schulformen im Kreis
Euskirchen käme in diesem Fall nicht zur Ausführung. Im
Umkehrschluss würde dies bedeuten, dass der Kreis
Euskirchen im Schuljahr 2014 ca. 140.000 € aufbringen müsste,
um die Schüler/-innen des Jahrgangs 8 der Schulformen
Gesamtschule, Förderschulen, Hauptschulen und Realschulen
mit entsprechenden Maßnahmen so zu versorgen, wie sie im
aktuellen Schuljahr versorgt sind.
Parallelstrukturen zum Angebot des BZE sind nicht zu erwarten.
Aufgabe des Neuen Übergangsmanagement ist es nicht,
Berufsorientierungsmaßnahmen durchzuführen, sondern
vielmehr darüber zu informieren und diese zu organisieren. Das
BZE wird auch zukünftig als Maßnahmeträger in Frage
kommen.
Die Beschlussempfehlung wird wegen des weiteren
Beratungsbedarfes in den Kreisausschuss verschoben.
Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung