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Beschlusstext (Neues Übergangssystem Schule - Beruf/Studium in NRW hier: Grundsatzbeschluss zur regionalen Umsetzung und Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle "Übergang Schule - Beruf/Studium" im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
28.11.12, 12:01
Aktualisiert
28.11.12, 12:01
Beschlusstext (Neues Übergangssystem Schule - Beruf/Studium in NRW
hier: Grundsatzbeschluss zur regionalen Umsetzung und Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle "Übergang Schule - Beruf/Studium" im Kreis Euskirchen) Beschlusstext (Neues Übergangssystem Schule - Beruf/Studium in NRW
hier: Grundsatzbeschluss zur regionalen Umsetzung und Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle "Übergang Schule - Beruf/Studium" im Kreis Euskirchen)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur am 13.11.2012 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 3 Neues Übergangssystem Schule - Beruf in NRW hier: Grundsatzbeschluss zur regionalen Umsetzung und Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle "Übergang Schule - Beruf" im Kreis Euskirchen Der Kreis Euskirchen muss sich positionieren, ob er sich ab 2013 am Neuen Übergangssystem in NRW beteiligen und eine Kooperationsvereinbarung mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales über die Umsetzung des Landesvorhabens zur kommunalen Koordinierung im Kreis Euskirchen abschließen will. Beabsichtigt ist seitens des Landes, die kommunalen Koordinierungsstellen dauerhaft einzurichten. Aktuell kann eine Förderung aber lediglich bis zum 31.12.2015 zugesagt werden. Förderfähig sind nach den bekannten Förderrichtlinien 50 % von bis zu vier Stellen für die Koordinierungsstelle sowie 50 % für die Sachkosten, die pauschal in Höhe von 15.600 € je Stelle und Jahr angesetzt werden. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die kommunale Koordinierungsstelle beim Kreis Euskirchen mit insgesamt drei Stellen zu besetzen. Dabei soll eine bereits in der Abteilung 40 vorhandene 0,5 Stelle in die kommunale Koordinierung eingebracht werden. Die neu einzustellenden Mitarbeiter/-innen mit einem Stellenumfang von 2,5 Stellen sollen zunächst mit einem auf zwei Jahre befristeten Zeitvertrag beschäftigt werden. Derzeit im Projekt "Regionales Übergangsmanagement" befristet angestellte Mitarbeiter/-innen sollen bei der Stellenbesetzung des Neuen Übergangssystems berücksichtigt werden, sofern Sie sich bis dato bewährt haben. Die drei Stellen werden mit einer sozialwissenschaftlichen Fachkraft sowie zwei Verwaltungskräften besetzt. Die Kosten für den Kreis Euskirchen für die Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle lassen sich wie folgt darstellen: Personalkosten für 2,5 Stellen (neu) Personalkosten (vorhandene 0,5 Stelle) Personalkosten Gesamtkosten pro Jahr 127.500 € Eigenanteil Kreis Euskirchen 63.750 € 19.500 € (bereits vorhanden) 147.000 € 63.750 € V 322/2012 gesamt: Sachkosten: Gesamtkosten pro Jahr 46.800 € 193.800 € 23.400 € 87.150 € Bei einem beabsichtigten Maßnahmebeginn zum Beginn des Schuljahres 2013/14 ist der Eigenanteil des Kreises im Kreishaushalt 2013 zunächst nur anteilig, d.h. mit 6/12 = 43.575 € zu veranschlagen. In den Folgejahren 2014 und 2015 sind als Eigenanteil des Kreises jeweils 87.150 € im Haushalt einzuplanen. Sollte der Kreis Euskirchen sich gegen die Umsetzung des Landesvorhabens entscheiden, hätte das zur Folge, dass wichtige Berufsorientierungsmaßnahmen wie die Potenzialanalyse oder STARTKLAR ab dem 01.08.13 wegfallen. Auch die vom Land im neuen Übergangssystem ursprünglich beabsichtigte schrittweise flächendeckende Einführung dieser Elemente für alle weiterführenden allgemeinbildenden Schulen aller Schulformen im Kreis Euskirchen käme in diesem Fall nicht zur Ausführung. Im Umkehrschluss würde dies bedeuten, dass der Kreis Euskirchen im Schuljahr 2014 ca. 140.000 € aufbringen müsste, um die Schüler/-innen des Jahrgangs 8 der Schulformen Gesamtschule, Förderschulen, Hauptschulen und Realschulen mit entsprechenden Maßnahmen so zu versorgen, wie sie im aktuellen Schuljahr versorgt sind. Parallelstrukturen zum Angebot des BZE sind nicht zu erwarten. Aufgabe des Neuen Übergangsmanagement ist es nicht, Berufsorientierungsmaßnahmen durchzuführen, sondern vielmehr darüber zu informieren und diese zu organisieren. Das BZE wird auch zukünftig als Maßnahmeträger in Frage kommen. Die Beschlussempfehlung wird wegen des weiteren Beratungsbedarfes in den Kreisausschuss verschoben. Abstimmungsergebnis: keine Abstimmung