Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
28.11.12, 12:01
Aktualisiert
28.11.12, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur am
13.11.2012 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 8.1
Aufstellung einer gemeinsamen Planung der
Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen durch die
Verwaltung
hier: Antrag der SPD-Fraktion
Bei Betrachtung der Schülerzahlen der kreiseigenen
Förderschulen fällt auf, dass diese leicht zurückgehen. Die
Schülerzahl der Don-Bosco-Schule verringerte sich vom
Schuljahr 11/12 zum Schuljahr 12/13 um 6 Schüler/-innen auf
36 Schülerinnen und Schüler.
Im Rahmen des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes fordert die
Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und der
Schulen für Kranke für die Förderschule mit dem
Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung eine
Mindestgröße von 33 Schülerinnen und Schülern in der
Sekundarstufe I.
Da aufgrund der neuen Verordnung auch Förderschulen in der
Trägerschaft der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
gefährdet sind, beantragt die SPD (A 99/2012) die Verwaltung
zu beauftragen, mit den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden eine gemeinsame Planung der
Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen aufzustellen, um die
weitere Vorgehensweise festzulegen.
Sollte das 9. Schulrechtsänderungsgesetz in dieser Form
verabschiedet werden, so führt dies bei den kreisangehörigen
Städten und Gemeinden zu erheblichen Veränderungen. Die
Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und der
Schulen für Kranke fordert für Verbundschulen (Emotionale und
Soziale Entwicklung, Sprache, Lernen) eine Mindestgröße von
144 Schülerinnen und Schülern, die aktuell lediglich an einer
von fünf Förderschulen dieser Art erreicht wird.
Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass es hinsichtlich einer
kreisweiten Schulentwicklungsplanung bereits einen
Grundsatzbeschluss des Kreistages aus 2011 gibt.
Auf weitere Nachfrage wird seitens der Verwaltung erläutert,
dass sich sowohl Städte und Gemeinden als auch der Kreis
schon vor geraumer Zeit auf eine kreisweite
Schulentwicklungsplanung für den Bereich Förderschulen
geeinigt haben. Allerdings sollte erst eine entsprechende
Gesetzgebung des Landes abgewartet werden, ehe es zu
weiteren Gesprächen kommt.
A 99/2012
Herr Dr. Schürmann wird in der Bürgermeisterkonferenz am
07.12.2012 zu diesem Thema Stellung nehmen. Anschließend
soll nach weiteren Gesprächen mit Schulträgern und
Schulleitungen im Laufe der ersten Jahreshälfte 2013 ein erster
Entwurf eines kreisweiten Schulentwicklungsplanes für den
Bereich Förderschulen vorgelegt werden. Über die weitere
Vorgehensweise und erste Ergebnisse wird der Ausschuss
weiterhin informiert.
Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, mit den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine gemeinsame
Schulentwicklungsplanung für den Bereich Förderschulen
aufzustellen. In dieser Planung wird u.a. dargestellt, welche
Förderschulen wo und in wessen Trägerschaft vorgehalten
werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen