Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
94 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
08.06.16, 15:04
Aktualisiert
08.06.16, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 27.04.2016
5.6
1.
2.
3.
4.
Antrag bzgl. Übertragung der Regelungen des Haushaltssicherungskonzeptes auf die Eigenbetriebe 85/2016 2. Ergänzung
Durch einen Ratsbeschluss erlangen die Wirtschaftspläne sofort ihre volle Rechtskraft (zuzüglich 3 Tage Einspruchsfrist).
Ansätze, die für ein Wirtschaftsjahr gefasst wurden, aber nicht im Wirtschaftsjahr begonnen
werden konnten, dürfen per Ermächtigungsübertragung ins nächste Jahr übertragen werden und bedürfen keiner weiteren Beratung. Die ins nächste Jahr zu übertragenden Maßnahmen müssen als Anlage dem Wirtschaftsplan beigefügt werden (Regelungen gemäß §
22 GemHVO werden angewandt). Maßnahmen, die mittels einer Ermächtigungsübertragung ins
nächste Jahr übertragen wurden und nicht begonnen werden konnten,
müssen neu veranschlagt werden konnten.
Alle bereits beschlossenen Maßnahmen aus der Vorlage 472/2015 incl. Ergänzungen dürfen 2016 umgesetzt werden.
Alle nicht umgesetzten Maßnahmen aus dem Wirtschaftsjahr 2015 dürfen auch im Jahr
2016 begonnen bzw. fortgesetzt werden. Maßnahmen aus dem Jahr 2015, die in 2016 begonnen, aber nicht abgeschlossen werden können, werden ins Jahr 2017 mittels Ermächtigungsübertragung (vgl. auch Punkt 2) übertragen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)