Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
11.01.13, 12:03
Aktualisiert
11.01.13, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 13. Sitzung des Kreistages am 19.12.2012 im Sitzungssaal des
Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 27
Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen
zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren
Kreistagsmitglied Pick (UWV) nimmt an Beratung und
Beschlussfassung nicht teil.
Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) teilt mit, dass der Presse
zu entnehmen war, dass sich die Situation in der Gemeinde
Weilerswist anders entwickelt habe als im Rahmen der
Bedarfsplanung angedacht. Die achtgruppige Einrichtung werde
demnach nicht zum 01.08.2013 entstehen. Daher fragt er die
Verwaltung, ob diese Berichterstattung korrekt sei und wo die
Ursachen hierfür liegen und ob seitens der Verwaltung
gemeinsam mit der Gemeinde Überlegungen angestellt wurden,
wie dann der Übergang geregelt werde.
AV Poth erläutert, dass die beiden Verwaltungen bei diesem
konkreten Vorhaben sehr intensive Gespräche geführt haben,
mit der Zielrichtung, die geplanten Anlagen bis zum 01.08.2013
fertigzustellen. Von Seiten der Kreisverwaltung habe man
zudem an Sitzungen der politischen Gremien teilgenommen, in
denen diese Dinge ebenfalls einvernehmlich festgestellt
wurden. Die in Rede stehenden Investoren hätten dort auch
ausnahmslos zugesagt, die Zeitplanung bis zum 01.08.
einzuhalten. In der Folge war dann jedoch zu hören, dass es je
nach Planungsfortschritt zu Verzögerungen von ein bis drei
Monaten kommen könnte, die möglicherweise über
Tagespflege zu kompensieren seien. Völlig neu sei allerdings
die Information, dass ggf. erst im Frühjahr mit dem Bau
begonnen werde, da bislang noch kein Bauantrag gestellt
wurde und insofern auch noch keine Genehmigung vorliege.
Die Gemeinde Weilerswist sei daher aufgefordert worden, zur
beabsichtigten Zeitablaufplanung schriftlich zu berichten.
Kreistagsmitglied Engels (CDU) attestiert, dass die Zahlen der
Gemeinde in den Berechnungen des Kreises lange Zeit
bezweifelt wurden, wodurch es zu Irritationen und
Zeitverzögerungen gekommen sei. Dennoch sei es wenig
zielführend, unterschiedlichen Anbietern die Möglichkeit zu
geben, Kindergartenkonzepte in der baulichen Konstruktion
vorzustellen, vielmehr müsse jede Kommune mit ihrem Planer
die Einrichtung bis ins Detail vorgeben. Zudem seien
Bekundungen der potenziellen Auftragnehmer vor der
Auftragsvergabe zur Zeitschiene sehr groß. Allerdings wäre es
für fachkundige Personen absehbar gewesen, dass das
Vorhaben bis zum 01.08.2013 nicht zu realisieren war.
V 324/2012
Der Kreistag beschließt:
a) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen
zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren unter
Berücksichtigung anderer Zuschüsse/Förderungen bis zur Höhe
der vom Land gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008
anerkannten Ausgaben werden wie folgt gefördert:
Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.:
bis zu 20.000 € pro Platz
Ausbau- und Umbaumaßnahmen:
bis
zu 8.500 € pro Platz
Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen:
bis zu 3.500 € pro Platz.
b) Der Kreistag stimmt den in der Anlage 1 zur Vorlgage
aufgeführten Investitionen und Ausstattungen entsprechend der
Kindergartenbedarfsplanung grundsätzlich zu.
c) Der Kreistag stimmt der Förderung von Investitionen und
Ausstattungen bis zu einer Höhe von insgesamt bis zu
2.550.000 € im Haushaltsjahr 2013 zu.
d) Der Jugendhilfeausschuss wird ermächtigt, in eigener
Zuständigkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel gemäß der beigefügten Prioritätenliste (Anlage
3) über die Bezuschussung der Maßnahmen zu entscheiden.
Können prioritäre Maßnahmen im jeweiligen Zeitraum nicht
realisiert werden, rücken die nachfolgenden Maßnahmen nach.
e) Eine Bezuschussung kann auch dann erfolgen, wenn keine
Fördermittel Dritter zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird
beauftragt, weiterhin mit Nachdruck weitere Fördermittel des
Landes NRW einzufordern.
f) Gemäß § 22 GemHVO werden im Jahresabschluss 2012 die
in Zeile 28 des Produktes 365 01 verbleibenden
Auszahlungsermächtigungen übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig