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Beschlusstext (Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
11.01.13, 12:03
Aktualisiert
11.01.13, 12:03
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BESCHLUSS über das Ergebnis der 13. Sitzung des Kreistages am 19.12.2012 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 27 Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren Kreistagsmitglied Pick (UWV) nimmt an Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Kreistagsmitglied Kolvenbach (CDU) teilt mit, dass der Presse zu entnehmen war, dass sich die Situation in der Gemeinde Weilerswist anders entwickelt habe als im Rahmen der Bedarfsplanung angedacht. Die achtgruppige Einrichtung werde demnach nicht zum 01.08.2013 entstehen. Daher fragt er die Verwaltung, ob diese Berichterstattung korrekt sei und wo die Ursachen hierfür liegen und ob seitens der Verwaltung gemeinsam mit der Gemeinde Überlegungen angestellt wurden, wie dann der Übergang geregelt werde. AV Poth erläutert, dass die beiden Verwaltungen bei diesem konkreten Vorhaben sehr intensive Gespräche geführt haben, mit der Zielrichtung, die geplanten Anlagen bis zum 01.08.2013 fertigzustellen. Von Seiten der Kreisverwaltung habe man zudem an Sitzungen der politischen Gremien teilgenommen, in denen diese Dinge ebenfalls einvernehmlich festgestellt wurden. Die in Rede stehenden Investoren hätten dort auch ausnahmslos zugesagt, die Zeitplanung bis zum 01.08. einzuhalten. In der Folge war dann jedoch zu hören, dass es je nach Planungsfortschritt zu Verzögerungen von ein bis drei Monaten kommen könnte, die möglicherweise über Tagespflege zu kompensieren seien. Völlig neu sei allerdings die Information, dass ggf. erst im Frühjahr mit dem Bau begonnen werde, da bislang noch kein Bauantrag gestellt wurde und insofern auch noch keine Genehmigung vorliege. Die Gemeinde Weilerswist sei daher aufgefordert worden, zur beabsichtigten Zeitablaufplanung schriftlich zu berichten. Kreistagsmitglied Engels (CDU) attestiert, dass die Zahlen der Gemeinde in den Berechnungen des Kreises lange Zeit bezweifelt wurden, wodurch es zu Irritationen und Zeitverzögerungen gekommen sei. Dennoch sei es wenig zielführend, unterschiedlichen Anbietern die Möglichkeit zu geben, Kindergartenkonzepte in der baulichen Konstruktion vorzustellen, vielmehr müsse jede Kommune mit ihrem Planer die Einrichtung bis ins Detail vorgeben. Zudem seien Bekundungen der potenziellen Auftragnehmer vor der Auftragsvergabe zur Zeitschiene sehr groß. Allerdings wäre es für fachkundige Personen absehbar gewesen, dass das Vorhaben bis zum 01.08.2013 nicht zu realisieren war. V 324/2012 Der Kreistag beschließt: a) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren unter Berücksichtigung anderer Zuschüsse/Förderungen bis zur Höhe der vom Land gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 anerkannten Ausgaben werden wie folgt gefördert: Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.: bis zu 20.000 € pro Platz Ausbau- und Umbaumaßnahmen: bis zu 8.500 € pro Platz Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen: bis zu 3.500 € pro Platz. b) Der Kreistag stimmt den in der Anlage 1 zur Vorlgage aufgeführten Investitionen und Ausstattungen entsprechend der Kindergartenbedarfsplanung grundsätzlich zu. c) Der Kreistag stimmt der Förderung von Investitionen und Ausstattungen bis zu einer Höhe von insgesamt bis zu 2.550.000 € im Haushaltsjahr 2013 zu. d) Der Jugendhilfeausschuss wird ermächtigt, in eigener Zuständigkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gemäß der beigefügten Prioritätenliste (Anlage 3) über die Bezuschussung der Maßnahmen zu entscheiden. Können prioritäre Maßnahmen im jeweiligen Zeitraum nicht realisiert werden, rücken die nachfolgenden Maßnahmen nach. e) Eine Bezuschussung kann auch dann erfolgen, wenn keine Fördermittel Dritter zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin mit Nachdruck weitere Fördermittel des Landes NRW einzufordern. f) Gemäß § 22 GemHVO werden im Jahresabschluss 2012 die in Zeile 28 des Produktes 365 01 verbleibenden Auszahlungsermächtigungen übertragen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig