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Beschlusstext (Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben)

Daten

Kommune
Kall
Größe
6,9 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Beschlusstext (Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben)

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Inhalt der Datei

Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2003 – TOP 3 – beschließt der Rat, a) gemäß § 82 GO eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000,00 Euro bei der HHSt. 1.670.6380 (Stromkosten Straßenbeleuchtung) zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HHSt. 1.630.5106 (Überprüfung von Brücken) HHSt. 1.690.5101 (Unterhaltung von Wasserläufen) b) 5.000,00 Euro 5.000,00 Euro gemäß § 82 GO eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rund 25.000,00 Euro bei der HHSt. 2.910.9770 (außerordentliche Tilgungen und Umschuldungen zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei HHSt. 2.630.9630 (Ausbau der Straße „Klein-Köln“), da diese Maßnahme in 2004 neu veranschlagt wird.