Daten
Kommune
Kall
Größe
6,9 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2003 – TOP 3 –
beschließt der Rat,
a)
gemäß § 82 GO eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000,00 Euro
bei der HHSt. 1.670.6380 (Stromkosten Straßenbeleuchtung) zu genehmigen.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei
HHSt. 1.630.5106 (Überprüfung von Brücken)
HHSt. 1.690.5101 (Unterhaltung von Wasserläufen)
b)
5.000,00 Euro
5.000,00 Euro
gemäß § 82 GO eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rund 25.000,00
Euro bei der HHSt. 2.910.9770 (außerordentliche Tilgungen und
Umschuldungen zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben
bei HHSt. 2.630.9630 (Ausbau der Straße „Klein-Köln“), da diese Maßnahme
in 2004 neu veranschlagt wird.