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Beschlusstext (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,0 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
11.01.13, 12:03
Aktualisiert
11.01.13, 12:03
Beschlusstext (Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 13. Sitzung des Kreistages am 19.12.2012 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 18 Herstellung des Benehmens nach § 55 Abs. 1 KrO NRW zur Festsetzung der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2013 Landrat Rosenke teilt mit, dass nach der 2. Modellrechnung zum GFG insgesamt 63 Mio. € weniger Schlüsselzuweisungen zu erwarten sind. Für den Kreis Euskirchen bedeute dies eine Verringerung um 115.000 €. Gleichzeitig seien 87.000 € weniger Landschaftsumlage zu zahlen, so dass sich eine Differenz von 28.000 € ergebe. Der Kreistag nimmt die Info 177/2012 ohne weitere Aussprache zur Kenntnis. Info 177/2012