Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
109 kB
Datum
27.04.2016
Erstellt
08.06.16, 15:04
Aktualisiert
08.06.16, 15:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 27.04.2016
5.11
Fortschreibung des Wirtschaftsplans 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt
(Einarbeitung politischer Maßgaben aus dem Betriebsausschuss Straßen vom 23.02.2016)
459/2015 2. Ergänzung
Den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplänen 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt
Erftstadt für die Betriebszweige "Straßen", "Gartenbau", "Friedhöfe" "Städtische Dienste und
Reinigungsdienst", .Straßenreinigung" (bestehend aus den Teilbereichen "Sommerreinigung" und
"Winterdienst") sowie "Steuerliche Sonderfälle/DSD" wird zugestimmt.
Der Wirtschaftsplan "BZ Straßen 03100" wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
7.164.000,00 €
Aufwand gemäß Erfolgsplan
7.584.000,00 €
Verlust gemäß Erfolgsplan
420.000,00 €
Einnahmen und Ausgaben gemäß
Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
6.651.000,00 €
384.600,00 €
5.536.800,00 €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
3.369.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden
Aufwendungen wird festgesetzt auf
3.500.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam)
wird gewährt (VE) in Höhe von
6.729.000,00 €
Der Wirtschaftsplan "BZ Gartenbau -03200" wird festgesetzt:
819.000,00 €
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
2.049.000,00 €
Verlust gemäß Erfolgsplan
1.230.000,00 €
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
2.076.500,00 €
365.000,00 €
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
2.190.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im
Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
359.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden
Aufwendungen wird festgesetzt auf
750.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam)
wird gewährt (VE) in Höhe von
0,00 €
Der Wirtschaftsplan " BZ Friedhöfe -03300" wird festgesetzt:
942.000,00 €
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
1.302.000,00 €
Verlust gemäß Erfolgsplan-
360.000,00 €
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
803.000,00 €
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
336.700,00 €
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan-
2.107.350,00 €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im
Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
335.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen
wird festgesetzt auf
750.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam)
wird gewährt (VE) in Höhe von
0,00 €
Der Wirtschaftsplan "BZ Städtische Dienste Reinigungsdienst 03400" wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
1.313.000,00 €
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
1.398.000,00 €
Beschluss der Sitzung des Rates vom 27.04.2016
85.000,00 €
Seite 2
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
336.000,00 €
52.000,00 €
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
271.951,00 €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im
Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
85.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung
der laufenden Aufwendungen wird festgesetzt auf
0,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam)
wird gewährt (VE) in Höhe von
0,00 €
Der Wirtschaftsplan "BZ Straßenreinigung 03500" wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Verlust gemäß Erfolgsplan
455.000,00 €
510.000,00 €
55.000,00 €
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
118.000,00 €
13.700,00 €
241.200,00 €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben
im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
40.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen
wird festgesetzt auf Finanzierungsbedarf für das Jahr r 2017 (kassenwirksam
wird gewährt (VE) in Höhe von
0,00 €
Der Wirtschaftsplan "BZ steuerliche Sonderfälle DSD 03600" wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
Aufwand gemäß Erfolgsplan
Gewinn gemäß Erfolgsplan
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
48.000,00 €
48.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
144.100,00 €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im
Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
0,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen
wird festgesetzt auf
0,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam) wird gewährt
(VE) in Höhe von
0,00 €
Der Wirtschaftsplan "Eigenbetrieb Straßen Gesamt" wird festgesetzt:
Ertrag gemäß Erfolgsplan
10.741.000,00 €
Aufwand gemäß Erfolgsplan
12.891.000,00 €
Verlust gemäß Erfolgsplan
Beschluss der Sitzung des Rates vom 27.04.2016
2.150.000,00 €
Seite 3
Einnahmen und Ausgaben gemäß Vermögensplan
9.852.500,00 €
Veränderung der Liquidität gemäß Liquiditätsplan p. a.
350.800,00 €
Bestand Liquidität gemäß Liquiditätsplan
1.272.799,00 €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im
Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
4.188.000,00 €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Finanzierung der laufenden Aufwendungen
wird festgesetzt auf
5.000.000,00 €
Finanzierungsbedarf für das Jahr 2017 (kassenwirksam) wird gewährt
(VE) in Höhe von
6.729.000,00 €
Den Wirtschaftsplänen 2016 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt für die Betriebszweige
„Straßen“, „Gartenbau“, „Friedhöfe“, „Städtische Dienste und Reinigungsdienst“, „Straßenreinigung“ (bestehend aus den Teilbereichen „Sommerreinigung“ und „Winterdienst“) sowie „Steuerliche Sonderfälle/DSD“ in der Fassung der Vorlage V 459/2015, 1. Ergänzung, wird mit folgenden
Maßgaben zugestimmt:
1. Einrichtung eines Sperrvermerkes zum Planansatz „Ausbau eines Geh- u. Radweges in der
Rotbachstraße“ im Betriebszweig Straßen (vgl. V 459/2015, 1. Ergänzung, Anlage 5.1.1, Seite 3/5
und V 96/2015)
Die im Planansatz vorgesehenen Mittel sollen mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet werden,
wonach eine Freigabe der Mittel erst nach Klärung der Förderungsmöglichkeit erfolgen soll.
2. Streichung folgender Planansätze:
-
Planansatz i.H.v. 15.000,- €, „Ausbau Skateranlage - Alte Erper Straße“ im Betriebszweig
-
Gartenbau (vgl. V 459/2015, 1. Ergänzung, Anlage 5.2.1, Seite 1/3 und B 584/2015)
-
Planansatz i.H.v. 5.000,- €, „Sportplatz Erp, Voruntersuchung Umbau Tennenplatz in
Kunst-rasen“ im Betriebszweig Gartenbau (vgl. V 459/2015, 1. Ergänzung, Anlage 5.2.1,
Seite 2/3)
3. Neuaufnahme folgenden Planansatzes:
-
Planansatz i.H.v. 9.000,- € „Einfriedung Kriegerdenkmal Herrig“ im Betriebszweig Gartenbau (vgl. A 111/2016)
Die vor ausgewiesenen Änderungsmaßgaben haben nur marginale bzw. nicht, bis kaum relevante
Auswirkungen auf die Vorlagen V 459/2015, 1.Ergänzung (Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes Straßen) und V 460/2015, 1. Ergänzung (Kreditaufnahmen 2016 des Eigenbetriebes Straßen).
Hieraus resultierende, kreditrelevante Auswirkungen auf das gemäß Vorlage V 460/2015,1. Ergänzung, vorgesehene Kreditvolumen 2016 werden durch den Eigenbetrieb Straßen berücksichtigt.
Weitere Darstellungs- und Beschlussnotwendigkeiten sind aus Sicht des Eigenbetriebes Straßen
entbehrlich.
27 Ja-Stimme(n), 21 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 27.04.2016
Seite 4