Daten
Kommune
Kall
Größe
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Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2003 – TOP 2.5
– beschließt der Rat, der Gebührenkalkulation 2004 für die kostenrechnende
Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist nicht
erforderlich.
Ferner beschließt der Rat gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses,
im Falle der Gewährung einer Landeszuweisung nach § 20 Abs. 2 Nr. 3 GFG
2004/2005 eine um diese Landeszuweisung reduzierte Gebühr zu erheben.
Beratungsverlauf:
SPD-Fraktionsvorsitzender Sohn erklärt, seine Fraktion werde zwar dem
Beschlussvorschlag zustimmen, fordere aber weiter die Erhebung einer gesplitteten
Gebühr.