Daten
Kommune
Hürtgenwald
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Erstellt
28.10.11, 19:01
Aktualisiert
10.07.13, 07:57
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 10.11.2011
öffentlich
TOP- Nr.:
146/2011
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
I/1
01.10.2011
Kinderspielplätze in der Gemeinde Hürtgenwald
Beschlussvorschlag:
Ohne.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
X
Ja
€
Sachverhalt:
Auf die Niederschrift über die 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der
Gemeinde Hürtgenwald vom 12.05.2011 – öffentlicher Teil – TOP 1 B) Vorschläge, 4.,
wird verwiesen.
Neben familienfreundlichen Arbeitsplätzen und dem Ausbau von Betreuungsplätzen sind
heutzutage das familienfreundliche Wohnumfeld und damit auch vorhandene Spielplätze
ein Hauptgrund für Familien, sich für einen bestimmten Wohnstandort zu entscheiden.
Die Gestaltung eines attraktiven Lebensraumes, nämlich die Wohnqualität für Familien mit
Kindern, sichert die wirtschaftliche, kulturelle und humane Zukunftsfähigkeit einer
Kommune. Nur eine kinderfreundliche Gemeinde ist auch eine zukunftsfähige Gemeinde.
Auch wenn die für die Unterhaltung der Spielplätze notwendigen Aufwendungen, wie
Pflege, Kontrolle etc. relativ hoch sind, muss festgehalten werden, dass der Wert, den das
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Spielen für die persönliche und soziale Entwicklung von Kindern hat, durch nichts zu
ersetzen ist. Dabei müssen Kinder und Jugendliche bei der Gestaltung der Spielplätze die
Möglichkeit haben, Ihre Interessen und Wünsche einzubringen. Somit können sie schon
früh „lebendige Politik“ erfahren.
Aufgrund der demographischen Entwicklung ist es jedoch notwendig, nicht nur über neu
anzulegende Spielplätze in der üblichen Form nachzudenken. Hier sind Plätze, an denen
sich mehrere Generationen aufhalten können und wohl fühlen („Mehrgenerationenplätze“)
eventuell besser geeignet und zukunftsweisend.
Einige Kommunen sind dazu übergegangen, mittels einer sog. „Spielflächenleitplanung“
Bedarfe zu ermitteln und Richtwerte (qm Spielfläche pro Bruttoeinwohnerdichte) für die
Spielflächenversorgung anzugeben.
Mit Hinblick auf die immer mehr zu verzeichnende Landflucht ist es fraglich, ob die
Einführung einer generellen Spielflächenleitplanung erforderlich ist. Auch hier gilt, wie bei
der weiteren Betrachtung, dass der Grundbedarf pro Ort gedeckt sein soll.
Zu berücksichtigen ist hier ebenso, dass aufgrund des Platzangebotes und des
vorhandenen ländlichen Raumes auch Hausgärten, Wiesen- und Waldflächen,
Sportanlagen, sogar die als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaute Wohnstraße (sog.
„Spielstraße“) usw. den Kindern alternativ eine große Möglichkeit bieten, die in Städten
und Ballungsräumen nicht vorhanden sind
In Hürtgenwald leben zz. 1.076 Kinder zwischen 0 und 14 Jahren (lt. KDVZ 10/2011).
Es gibt zz. nachfolgende Spielplätze/Spielflächen im Gemeindegebiet:
Ortsteil
Öffentlich
Brandenberg
Dorfplatz
Bergstein
Zum Fischbach
Feuerwehrgerätehaus
Parkplatz Burgberg
Burgberg (Spießanlage)
Zweckbestimmung
Kindergarten
Grundschule
Zerkall
Hürtgen
Bergsteiner Straße
Im Dümpel
Steinbachanlage
Gey
An der Mühle
Dorfplatz
Kindergarten
Anlage Zeppbusch
Skateranlage
Großhau
Kleinhau
An der Nüllheck
Dorfplatz
Rathaus
Kindergarten
Skateranlage
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Straß
Dorfplatz
Horm
./.
Grundschule
./.
Schafberg
./.
./.
Vossenack
Dürenharth
Paul-Heinemann-Straße
Pfarrer-Hegger-Straße
Raffelsbrand
./.
Simonskall
Dorfplatz
Zum Bosselbach
Freibad
Grundschule
./.
Anzumerken ist zu der Aufstellung folgendes:
-
-
Bergstein: Der Spielplatz Burgberg (Spießanlage) soll „auslaufen“, d. h. defekte
Spielgeräte werden entfernt und nicht mehr ersetzt.
Bergstein: Für den Spielplatz Parkplatz „Burgberg“ gilt dasselbe.
Hürtgen: Der Spielplatz „Brandenberger Weg“ wurde ersatzlos entfernt. Im Zuge
des Dorfplatzbaus sollte ein Ersatz geschaffen werden.
Horm: Das Grundstück war angemietet. Der Spielplatz wurde vor einigen Jahren
ersatzlos entfernt (siehe unten).
Vossenack: Der Spielplatz „Stockberg“ wurde entfernt. Der Spielplatz „BaptistPalm-Platz“ wurde ebenfalls entfernt und durch den Spielplatz „Pfarrer-HeggerStraße“ ersetzt. Gerätschaften der entfernten Spielplätze wurden in Simonskall am
Dorfplatz aufgestellt.
Simonskall: Spielgeräte wurden von entfernten Spielplätzen dort aufgestellt.
Bei der Betrachtung der o. a. Zusammenstellung kann festgestellt werden, dass lediglich
die Ortsteile Raffelsbrand, Schafberg und Horm über keinen Spielplatz verfügen.
Raffelsbrand:
Hier besteht das Problem, dass der Ortsteil sehr weit auseinander gezogen ist und die
Anlegung eines zentral gelegenen Spielplatzes nicht möglich ist.
Schafberg:
Ähnlich wie in Raffelsbrand stellt sich auch die Situation dort dar. Ein ge-meindeeigenes
Grundstück ist nicht vorhanden. Auch hier ist die Anlegung eines zentralen Spielplatzes
nicht möglich.
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Horm:
Im dortigen Ortsteil war über Jahre hinweg ein Grundstück gepachtet, auf welchem ein
Spielplatz eingerichtet wurde. Letztendlich wurde der Spielplatz wieder abgebaut, weil
augenscheinlich kein Bedarf mehr an einem Spielplatz bestand und Vandalismus an der
Tagesordnung war. Hier müsste ein Bedarf festgestellt werden, um ggfls. wieder einen
Spielplatz einzurichten. Problematisch ist hier die Tatsache, dass die Gemeinde über kein
eigenes Grundstück in zentraler Lage verfügt.
Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass es das Ziel sein sollte, in jedem Ortsteil der
Gemeinde einen angemessenen Spielplatz in zentraler oder sich anbietender Lage vorzuhalten. Hier kann jedoch nicht dem Wunsch gefolgt werden, je nach Kinderaufkommen
den Spielplatz nach Bedarf an verschiedenen Stellen zu errichten. Bei einem einwohnerstarken Ort wie Vossenack ist das Vorhandensein von drei Spielplätzen gerechtfertigt. Im
Ortsteil Kleinhau ist die Ansammlung von Spielgeräten auf dem Rathausgrundstück
sicherlich kein „Spielplatz im klassischen Sinne“, aber in Bezug auf die Nähe zur Skateranlage und zum Sportplatz ein passender Standort.
Bei den Orten, in denen es einen zweckgebundenen Spielplatz gibt (Kindergärten,
Grundschulen) muss überlegt werden, ob es Sinn macht, den Spielplatz außerhalb der
Öffnungszeiten der Einrichtung der übrigen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dagegen
spricht der doch recht hohe Grad an Verschmutzung und Beschädigung, der bei
allgemeinen öffentlichen Plätzen zu verzeichnen ist. Wenn dadurch die Zweckbindung der
Anlage (z. B. freies Spiel im Kindergartenbereich) nicht mehr sichergestellt sein kann,
würde die Zugänglichkeit der Anlage für die Öffentlichkeit kontraproduktiv sein.
In Vossenack müsste darüber nachgedacht werden, ob im Zuge der Installierung eines
„Mehrgenerationenplatzes“ der Spielplatz „Paul-Heinemann-Straße“ aufgegeben wird, da
sich der Mehrgenerationenplatz am möglichen Standort „Sportheim“ nicht allzu weit vom
Standort „Paul-Heinemann-Straße“ entfernt befindet und das Grundstück „PaulHeinemann-Straße“ als Baugrundstück genutzt werden könnte.
Betrachtet werden müssen hier auch die laufenden Unterhaltungskosten. Es wird verstärkt
darauf geachtet, dass „wartungsarme“ Spielgeräte angeschafft werden. Auch bei Einfriedigungen wird auf einfache Wartungs- und Pflegemöglichkeiten geachtet. Es muss aber
insbesondere festgestellt werden, dass die Ausgestaltung der Spielplätze aufgrund immer
höher werdender Sicherheitsanforderungen (DiN 1176) kostspieliger wird.
Letztendlich muss hier für den einzelnen Ortsteil eine Entscheidung getroffen werden. Es
wird daher folgender Vorschlag unterbreitet:
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Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Ortsteil
Öffentlich
Brandenberg
Dorfplatz
Zweckbestimmung
Kindergarten
Bergstein
Zum Fischbach
Feuerwehrgerätehaus
Parkplatz Burgberg
Burgberg (Spießanlage)
Grundschule
Zerkall
Bergsteiner Straße
Hürtgen
Im Dümpel
Freizeitanlage Steinbach
Gey
An der Mühle
Dorfplatz
Kindergarten
Freizeitanlage Zeppbusch
Skateranlage
Großhau
An der Nüllheck
Dorfplatz
Kleinhau
Rathaus
Kindergarten
Skateranlage
Straß
Dorfplatz
Grundschule
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Horm
ohne
Schafberg
ohne
Vossenack
Dürenharth
Paul-Heinemann-Straße
Pfarrer-Hegger-Straße
Skateranlage
Freizeitanlage Bosselbach
Freibad
Grundschule
Raffelsbrand
ohne
Simonskall
Dorfplatz
entfallen lassen/deinstallieren
zentrieren/verlegen
zusammenlegen
nur bei Bedarf anlegen
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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