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Beschlussvorlage (Kinderspielplätze in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
166 kB
Erstellt
28.10.11, 19:01
Aktualisiert
10.07.13, 07:57
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 10.11.2011 öffentlich TOP- Nr.: 146/2011 Abteilung: Sachbearbeiter: I Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: I/1 01.10.2011 Kinderspielplätze in der Gemeinde Hürtgenwald Beschlussvorschlag: Ohne. Finanzielle Auswirkungen ? Nein X Ja € Sachverhalt: Auf die Niederschrift über die 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 12.05.2011 – öffentlicher Teil – TOP 1 B) Vorschläge, 4., wird verwiesen. Neben familienfreundlichen Arbeitsplätzen und dem Ausbau von Betreuungsplätzen sind heutzutage das familienfreundliche Wohnumfeld und damit auch vorhandene Spielplätze ein Hauptgrund für Familien, sich für einen bestimmten Wohnstandort zu entscheiden. Die Gestaltung eines attraktiven Lebensraumes, nämlich die Wohnqualität für Familien mit Kindern, sichert die wirtschaftliche, kulturelle und humane Zukunftsfähigkeit einer Kommune. Nur eine kinderfreundliche Gemeinde ist auch eine zukunftsfähige Gemeinde. Auch wenn die für die Unterhaltung der Spielplätze notwendigen Aufwendungen, wie Pflege, Kontrolle etc. relativ hoch sind, muss festgehalten werden, dass der Wert, den das - Seite 1 von 6 - Spielen für die persönliche und soziale Entwicklung von Kindern hat, durch nichts zu ersetzen ist. Dabei müssen Kinder und Jugendliche bei der Gestaltung der Spielplätze die Möglichkeit haben, Ihre Interessen und Wünsche einzubringen. Somit können sie schon früh „lebendige Politik“ erfahren. Aufgrund der demographischen Entwicklung ist es jedoch notwendig, nicht nur über neu anzulegende Spielplätze in der üblichen Form nachzudenken. Hier sind Plätze, an denen sich mehrere Generationen aufhalten können und wohl fühlen („Mehrgenerationenplätze“) eventuell besser geeignet und zukunftsweisend. Einige Kommunen sind dazu übergegangen, mittels einer sog. „Spielflächenleitplanung“ Bedarfe zu ermitteln und Richtwerte (qm Spielfläche pro Bruttoeinwohnerdichte) für die Spielflächenversorgung anzugeben. Mit Hinblick auf die immer mehr zu verzeichnende Landflucht ist es fraglich, ob die Einführung einer generellen Spielflächenleitplanung erforderlich ist. Auch hier gilt, wie bei der weiteren Betrachtung, dass der Grundbedarf pro Ort gedeckt sein soll. Zu berücksichtigen ist hier ebenso, dass aufgrund des Platzangebotes und des vorhandenen ländlichen Raumes auch Hausgärten, Wiesen- und Waldflächen, Sportanlagen, sogar die als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaute Wohnstraße (sog. „Spielstraße“) usw. den Kindern alternativ eine große Möglichkeit bieten, die in Städten und Ballungsräumen nicht vorhanden sind In Hürtgenwald leben zz. 1.076 Kinder zwischen 0 und 14 Jahren (lt. KDVZ 10/2011). Es gibt zz. nachfolgende Spielplätze/Spielflächen im Gemeindegebiet: Ortsteil Öffentlich Brandenberg Dorfplatz Bergstein Zum Fischbach Feuerwehrgerätehaus Parkplatz Burgberg Burgberg (Spießanlage) Zweckbestimmung Kindergarten Grundschule Zerkall Hürtgen Bergsteiner Straße Im Dümpel Steinbachanlage Gey An der Mühle Dorfplatz Kindergarten Anlage Zeppbusch Skateranlage Großhau Kleinhau An der Nüllheck Dorfplatz Rathaus Kindergarten Skateranlage - Seite 2 von 6 - Straß Dorfplatz Horm ./. Grundschule ./. Schafberg ./. ./. Vossenack Dürenharth Paul-Heinemann-Straße Pfarrer-Hegger-Straße Raffelsbrand ./. Simonskall Dorfplatz Zum Bosselbach Freibad Grundschule ./. Anzumerken ist zu der Aufstellung folgendes: - - Bergstein: Der Spielplatz Burgberg (Spießanlage) soll „auslaufen“, d. h. defekte Spielgeräte werden entfernt und nicht mehr ersetzt. Bergstein: Für den Spielplatz Parkplatz „Burgberg“ gilt dasselbe. Hürtgen: Der Spielplatz „Brandenberger Weg“ wurde ersatzlos entfernt. Im Zuge des Dorfplatzbaus sollte ein Ersatz geschaffen werden. Horm: Das Grundstück war angemietet. Der Spielplatz wurde vor einigen Jahren ersatzlos entfernt (siehe unten). Vossenack: Der Spielplatz „Stockberg“ wurde entfernt. Der Spielplatz „BaptistPalm-Platz“ wurde ebenfalls entfernt und durch den Spielplatz „Pfarrer-HeggerStraße“ ersetzt. Gerätschaften der entfernten Spielplätze wurden in Simonskall am Dorfplatz aufgestellt. Simonskall: Spielgeräte wurden von entfernten Spielplätzen dort aufgestellt. Bei der Betrachtung der o. a. Zusammenstellung kann festgestellt werden, dass lediglich die Ortsteile Raffelsbrand, Schafberg und Horm über keinen Spielplatz verfügen. Raffelsbrand: Hier besteht das Problem, dass der Ortsteil sehr weit auseinander gezogen ist und die Anlegung eines zentral gelegenen Spielplatzes nicht möglich ist. Schafberg: Ähnlich wie in Raffelsbrand stellt sich auch die Situation dort dar. Ein ge-meindeeigenes Grundstück ist nicht vorhanden. Auch hier ist die Anlegung eines zentralen Spielplatzes nicht möglich. - Seite 3 von 6 - Horm: Im dortigen Ortsteil war über Jahre hinweg ein Grundstück gepachtet, auf welchem ein Spielplatz eingerichtet wurde. Letztendlich wurde der Spielplatz wieder abgebaut, weil augenscheinlich kein Bedarf mehr an einem Spielplatz bestand und Vandalismus an der Tagesordnung war. Hier müsste ein Bedarf festgestellt werden, um ggfls. wieder einen Spielplatz einzurichten. Problematisch ist hier die Tatsache, dass die Gemeinde über kein eigenes Grundstück in zentraler Lage verfügt. Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass es das Ziel sein sollte, in jedem Ortsteil der Gemeinde einen angemessenen Spielplatz in zentraler oder sich anbietender Lage vorzuhalten. Hier kann jedoch nicht dem Wunsch gefolgt werden, je nach Kinderaufkommen den Spielplatz nach Bedarf an verschiedenen Stellen zu errichten. Bei einem einwohnerstarken Ort wie Vossenack ist das Vorhandensein von drei Spielplätzen gerechtfertigt. Im Ortsteil Kleinhau ist die Ansammlung von Spielgeräten auf dem Rathausgrundstück sicherlich kein „Spielplatz im klassischen Sinne“, aber in Bezug auf die Nähe zur Skateranlage und zum Sportplatz ein passender Standort. Bei den Orten, in denen es einen zweckgebundenen Spielplatz gibt (Kindergärten, Grundschulen) muss überlegt werden, ob es Sinn macht, den Spielplatz außerhalb der Öffnungszeiten der Einrichtung der übrigen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dagegen spricht der doch recht hohe Grad an Verschmutzung und Beschädigung, der bei allgemeinen öffentlichen Plätzen zu verzeichnen ist. Wenn dadurch die Zweckbindung der Anlage (z. B. freies Spiel im Kindergartenbereich) nicht mehr sichergestellt sein kann, würde die Zugänglichkeit der Anlage für die Öffentlichkeit kontraproduktiv sein. In Vossenack müsste darüber nachgedacht werden, ob im Zuge der Installierung eines „Mehrgenerationenplatzes“ der Spielplatz „Paul-Heinemann-Straße“ aufgegeben wird, da sich der Mehrgenerationenplatz am möglichen Standort „Sportheim“ nicht allzu weit vom Standort „Paul-Heinemann-Straße“ entfernt befindet und das Grundstück „PaulHeinemann-Straße“ als Baugrundstück genutzt werden könnte. Betrachtet werden müssen hier auch die laufenden Unterhaltungskosten. Es wird verstärkt darauf geachtet, dass „wartungsarme“ Spielgeräte angeschafft werden. Auch bei Einfriedigungen wird auf einfache Wartungs- und Pflegemöglichkeiten geachtet. Es muss aber insbesondere festgestellt werden, dass die Ausgestaltung der Spielplätze aufgrund immer höher werdender Sicherheitsanforderungen (DiN 1176) kostspieliger wird. Letztendlich muss hier für den einzelnen Ortsteil eine Entscheidung getroffen werden. Es wird daher folgender Vorschlag unterbreitet: - Seite 4 von 6 - Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Ortsteil Öffentlich Brandenberg Dorfplatz Zweckbestimmung Kindergarten Bergstein Zum Fischbach Feuerwehrgerätehaus Parkplatz Burgberg Burgberg (Spießanlage) Grundschule Zerkall Bergsteiner Straße Hürtgen Im Dümpel Freizeitanlage Steinbach Gey An der Mühle Dorfplatz Kindergarten Freizeitanlage Zeppbusch Skateranlage Großhau An der Nüllheck Dorfplatz Kleinhau Rathaus Kindergarten Skateranlage Straß Dorfplatz Grundschule - Seite 5 von 6 - Horm ohne Schafberg ohne Vossenack Dürenharth Paul-Heinemann-Straße Pfarrer-Hegger-Straße Skateranlage Freizeitanlage Bosselbach Freibad Grundschule Raffelsbrand ohne Simonskall Dorfplatz entfallen lassen/deinstallieren zentrieren/verlegen zusammenlegen nur bei Bedarf anlegen Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 6 von 6 -