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Beschlusstext (Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 in Abweichung von § 20 KiBiz)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
28.11.2011
Erstellt
08.12.11, 04:08
Aktualisiert
08.12.11, 04:08
Beschlusstext (Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 in Abweichung von § 20 KiBiz)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.11.2011 im Sitzungssaal 2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 5 Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 in Abweichung von § 20 KiBiz Die Verwaltung erläutert, dass versehentlich davon ausgegangen wurde, dass der Beschluss zum damaligen Antrag A 12/2010 unbefristet erfolgt sei. Insofern seien auch entsprechende Ansätze im Rahmen der Haushaltsplanungen berücksichtigt worden. Da dies nicht der Fall ist, schlägt die Verwaltung vor, die bisherige Unterstützung der kommunalen für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 beizubehalten. Nach einer kurzen Diskussion beschließt der Jugendhilfeausschuss folgende Beschlussempfehlung an den Kreistag: Der Kreistag beschließt, die Kindergärten der kommunalen Träger für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 in Abweichung von § 20 KiBiz wie folgt zu bezuschussen: Statt eines Zuschusses von 79% der Kindpauschalen wird ein Zuschuss von 85% der Kindpauschalen gewährt. Abstimmungsergebnis: 1 Gegenstimme (SPD-Fraktion) und 1 Enthaltung (UWV-Fraktion), mit großer Mehrheit dafür. V 243/2011