Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
28.11.2011
Erstellt
08.12.11, 04:08
Aktualisiert
08.12.11, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.11.2011 im Sitzungssaal
2 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 4.3.
Beitragssatzung des Kreises Euskirchen für den Besuch von
Kindertagesstätten
hier: Antrag der CDU-Fraktion
Die Tagesordnungspunkte TOP 3 und TOP 4 werden auf
Vorschlag des Vorsitzenden gemeinsam beraten.
AV Poth informiert den Ausschuss darüber, dass Frau
Ministerin Schäfer das Schreiben des Kreises vom 16.11.2011
bezüglich der verschiedenen Fragen zum U3-Ausbau
(vorzeitiger Baubeginn, zukünftige Landesförderung, Duldung
der Provisorien) noch nicht beantwortet hat.
Zwischenzeitlich liegt eine Information des Landkreistages vor,
dass der Belastungsausgleich des Landes anlässlich der
Elternbeitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr um ca.
200.000 € geringer ausfällt.
Statt der avisierten Annäherung an 19 % der
Elternbeitragsquote werde man sich an einer durchschnittlichen
Einnahmequote von 17,5 % orientieren.
Des Weiteren weist Herr Poth daraufhin, dass die
Landesregierung Ende Dezember einen so genannten
Krippengipfel plant. Eine entsprechende Bedarfsabfrage an die
jeweiligen Jugendämter liegt der Verwaltung zwischenzeitlich
vor.
Die Verwaltung erläutert die Vorlage anhand der beiliegenden
Power-Point-Präsentation.
Der Vortrag wird bezüglich der Bedarfssituation in Euskirchen
durch Ausführungen von Herrn Bürgermeister Dr. Friedl
ergänzt.
A 68/2011
Im Rahmen der weiteren Diskussion bittet der Vorsitzende die
Antragsteller um Erläuterung der jeweiligen Anträge.
Das Mitglied Dr. Dirhold erklärt, dass sich die Anfrage der CDU
(A 68/2011) durch die Erläuterungen der Verwaltung
hinreichend beantwortet ist.
Das Mitglied Plützer erklärt, dass der Antrag seiner Fraktion
(A 66/2011) bewusst weit gefasst sei. Im Grundsatz schließt er
sich dem Antrag der SPD-Fraktion an. Wesentlich sei aber,
dass die Erweiterung der Elternbeitragsbefreiung rückwirkend
zum 01.08.2011 erfolge.
Das Mitglied Ramers erklärt, dass im Grundsatz am Antrag
seiner Fraktion (A 67/2011) festgehalten werde. Aufgrund der
von der Verwaltung dargelegten Ausführungen zur V 238/2011
sei man allerdings bereit, die beabsichtigte Ausweitung der
Beitragsbefreiung erst ab dem 01.08.2012 einzuführen.
Ein Beschluss solle heute erfolgen. Entsprechende Einnahmen
aus dem Belastungsausgleich des Landes für die
Elternbeitragsfreiheit des Kindergartenjahres 2011/2012 solle
man zur Refinanzierung der investiven Kosten für den U3Ausbau nutzen.
Nach ausführlicher Diskussion plädiert der Vorsitzende für
folgenden Kompromiss:
Der Antrag der SPD-Kreistagsfraktion (A 67/2011) wird in einer
der nächsten Sitzungen des JHA erneut beraten.
Eine Änderung der Beitragssatzung für das Kindergartenjahr
2011/2012 erfolge nicht.
Das Mitglied Plützer erklärt, dass er diesem Vorschlag nicht
zustimmen werde, da durch das Land zweckbestimmte Mittel
zur Verfügung stehen.
Nach einer kurzen Diskussion stellt der Vorsitzende den o.g.
Kompromiss zu TOP 4 zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 1 Enthaltung
(UWV-Fraktion)
Die Verwaltung erläutert im weiteren Verlauf die Anlage 3 der
Vorlage V 238/2011 (Prioritätenliste).
In diesem Zusammenhang wird die Sitzung auf Wunsch der
Mitglieder zur Hörung der anwesenden Eltern des
Familienzentrums DRK Kindergarten Gemünd, Am
Kreuzberg, kurz unterbrochen.
Nach Wiederaufnahme der Sitzung erklärt das Mitglied Klöcker,
dass es wesentlich sei, dafür Sorge zu tragen, dass die
bestehenden Provisorien so schnell wie möglich mit den
notwendigen Investitionsmitteln ausgestattet werden. Insofern
unterstützt er ausdrücklich die Sicherstellung der Finanzierung
für den U3-Ausbau.
Zu TOP 3 (V238/2011):
Nach einer kurzen Diskussion beschließt der
Jugendhilfeausschuss folgende Beschlussempfehlung an den
Kreistag:
Der Kreistag beschließt:
a ) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen
zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren unter
Berücksichtigung anderer Zuschüsse/Förderungen bis zur Höhe
der vom Land gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008
anerkannten Ausgaben werden wie folgt gefördert:
-
Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.:
bis zu 20.000 € pro Platz
Ausbau- und Umbaumaßnahmen:
bis zu 8.500 € pro Platz
Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen:
bis zu 3.500 € pro Platz.
b) Der Kreistag stimmt den in der Anlage 1 aufgeführten
Investitionen und Ausstattungen entsprechend der
Kindergartenbedarfsplanung grundsätzlich zu.
c) Der Kreistag stimmt der Förderung von Investitionen und
Ausstattungen bis zu einer Höhe von insgesamt 3.840.000 € im
Haushaltsjahr 2012 zu.
d) Der Jugendhilfeausschuss wird ermächtigt, in eigener
Zuständigkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel gemäß der beigefügten Prioritätenliste
(Anlage 3) über die Bezuschussung der Maßnahmen zu
entscheiden. Können prioritäre Maßnahmen im jeweiligen
Zeitraum nicht realisiert werden, rücken die nachfolgenden
Maßnahmen nach.
e) Eine Bezuschussung kann auch dann erfolgen, wenn keine
Fördermittel Dritter zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird
beauftragt, weiterhin mit Nachdruck weitere Fördermittel des
Landes NRW einzufordern.
f) Gemäß § 22 GemHVO werden im Jahresabschluss 2011 die
in Zeile 28 des Produktes 365 01 verbleibenden
Auszahlungsermächtigungen übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
Zu Top 4 (A 66/2011, A 67/2011 und A 68/2011):
Die Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von
Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen
wird im Kindergartenjahr 2011/2012 nicht geändert.
Der Antrag A 67/2011 wird in einer der nächsten Sitzungen des
Jugendhilfeausschusses erneut beraten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, bei 1 Enthaltung
(UWV-Fraktion)