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Beschlusstext (Antrag des Vereins "Waldkobolde Weilerswist e.V." auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,0 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
05.12.12, 04:16
Aktualisiert
05.12.12, 04:16
Beschlusstext (Antrag des Vereins "Waldkobolde Weilerswist e.V." auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.11.2012 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 37 Antrag des Vereins "Waldkobolde Weilerswist e.V." auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung des Vereins "Waldkobolde Weilerswist e. V. " als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII i.V.m. § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (1.AG KJHG NRW). Abstimmungsergebnis: Enthaltung(en) einstimmig, bei 0 V 313/2012