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Beschlusstext (Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus Kirspenich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I und einer Gruppe des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53902 Bad Münstereifel-Kirspenich, Weiherstraße 22)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,1 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
05.12.12, 04:16
Aktualisiert
05.12.12, 04:16
Beschlusstext (Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus Kirspenich auf Gewährung eines 
Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I und einer Gruppe des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 
53902 Bad Münstereifel-Kirspenich, Weiherstraße 22)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.11.2012 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 33 Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Bartholomäus Kirspenich V 301/2012 auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I und einer Gruppe des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53902 Bad Münstereifel-Kirspenich, Weiherstraße 22 Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Bartholömäus Kirspenich zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I und einer Gruppe des Gruppentyps II für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53902 Bad Münstereifel-Kirspenich, Weiherstraße 22, einen Zuschuss in Höhe von 320.000,00 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Enthaltung(en) einstimmig, bei 0