Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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04.11.11, 21:16
Aktualisiert
04.11.11, 21:16
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Niederschrift
über die 11. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 29.09.2011
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:00 Uhr
Ende:
20:25 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Puchert-Blöbaum (Ausschussvorsitzender), Herr Brinkmann, Herr Büker
(für Herrn Hanning), Herr Burkamp (für Herrn Bas), Herr Heidemann, Herr Leiding
CDU:
Herr Gräfe (stellvertr. Ausschussvorsitzender), Herr Baltschun,
Herr Habicht (für Herrn Fiedler), Herr Niemann, Herr Pankoke
B90/Grüne:
Herr Dr.Bruck, Herr Kantim (für Herrn Gadow)
FDP:
Herr Eger
Verwaltung:
FBL Herr Oortman, Frau Knipping, Herr Raddatz, Frau Wiemer
Zuhörer:
5
Presse:
1
Gast:
Herr Lichtblau vom Institut für Stadt- und Raumplanung (instara), Bremen zu TOP 4
Herr
Daake,
Der Ausschussvorsitzende (AV) eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser
Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Er begrüßt insbesondere Herrn Lichtblau vom Institut für Stadt- und Raumplanung (instara), Bremen.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Ein Anwohner der Kantstraße gibt bekannt, dass seine Nachbarn und er nicht glücklich über die
Planung an der Waldstraße seien. Sie bedauern, dass sie vor Einleitung des Verfahrens nicht zur
Einwohnerver-sammlung eingeladen worden seien und somit ihre Argumente und vor allem ihren
Wunsch auf eine eingeschossige Bauweise in dem Rahmen nicht vortragen konnten.
Folgende Fragen sollen geklärt werden:
1. Warum sind die Anwohner der Kantstraße nicht zur Einwohnerversammlung eingeladen worden?
2. Gibt es bereits einen Interessenten für eine zweigeschossige Bebauung?
FBL Herr Oortman beantwortet die Fragen wie folgt:
Es habe sich nicht um eine Einwohnerversammlung gehandelt, sondern um ein Gespräch mit den
Anliegern der Heinestraße bezüglich eines Erwerbs der Fläche ihrerseits.
Er führt weiter aus, dass im Rahmen der anschließenden Auslegung alle Bürgerinnen und Bürger
Stellung zur Planung nehmen konnten.
Abschließend gibt FBL Herr Oortman bekannt, dass zwei Kaufinteressenten (Anlieger der Heinestraße)
bisher Kontakt mit der Verwaltung aufgenommen haben.
Anschließend weist AV Herr Puchert-Blöbaum daraufhin, dass es in der heutigen Sitzung, hier: TOP 8,
eigentlich nur noch um die Frage der zulässigen Einfriedungen gehe. Art und Maß der baulichen
-2-
Nutzung seien in der letzten Hochbau- und Planungsausschusssitzung bereits beschlossen worden. Er
räumt jedoch ein, dass über die zulässige Geschossigkeit durchaus noch einmal während der
Beratungen zu TOP 8 gesprochen werden könne. Derzeit beinhalte die Bebauungsplanänderung eine
Anpassung der Geschossigkeit an den baulichen Bestand an der Heinestraße.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.
3.
Informationen der Verwaltung
FBL Herr Oortman erinnert daran, dass die Verwaltung im Zusammenhang mit der
Bebauungsplanänderung Nr. 01/02 „Barkhauser Bruch“ im Bereich der Festhalle und des Sportplatzes
in Asemissen den Auftrag von der Politik erhalten habe, einen Investor für die gesamte Fläche zu
finden.
Bis heute, so FBL Herr Oortman, sei jedoch kein verbindliches Angebot eingegangen.
Dementsprechend werde die 10. Änderung des Bebauungsplanes voraussichtlich in der nächsten
Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses auf der Tagesordnung stehen und das Verfahren
fortgesetzt.
4.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“
Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: - Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 08/11 und zur 20. Flächennutzungsplanänderung
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Beschluss über die Durchführung einer Einwohnerversammlung im Rahmen
der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum
Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ und der 20. Änderung
des Flächennutzungsplanes
Eingangs begrüßt AV Herr Puchert-Blöbaum nochmals Herrn Lichtblau und bittet ihn um seine
Ausführungen. Dieser stellt dem Ausschuss den Vorentwurf anhand einer Power Point Präsentation (s.
Anlage 1) vor. Herr Lichtblau stellt die Anlagenplanung kurz vor und weist daraufhin, dass
Biogasanlagen derzeit bis 0,5 MW el. privilegiert seien. Für diese Größenordnung sei auch bereits eine
Baugenehmigung erteilt worden. Planungsziel sei jedoch eine Leistungserhöhung auf 1,5 MW el. für die
Förderung regenerativer Energien, Produktion von Strom und Wärme vor Ort und Wärmeabgabe von
externen BHKW an Gewerbebetriebe, insbesondere an Bielefelder Gewerbebetriebe.
Für die Leistungserhöhung auf 1,5 MW sind eine Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung
eines Bebauungsplanes notwendig.
Mit einem Bebauungsplan wäre dann eine bauliche Erweiterung auf der SO 2 Reservefläche für eine
ergänzende Nutzung, hier: Gasaufbereitung und Trocknung, möglich.
Die Erörterung der planungsrechtlichen Belange, so beendet Herr Lichtblau seine Ausführungen, habe
am 24.05.2011 in einer Vorbesprechung mit der Bezirksregierung Detmold, dem Kreis Lippe, der
Gemeinde Leopoldshöhe, den Betreibern und den Planungsbüros stattgefunden.
Nach reger Diskussion wird die Verwaltung seitens der Politik beauftragt, zu prüfen, inwieweit
gemeindliche Vorgaben in einem städtebaulichen Vertrag festgelegt werden können.
In dem Zusammenhang wird die Klärung folgender Punkte und eine mögliche inhaltliche Erweiterung
des städtebaulichen Vertrages (ggf. Selbstbindung des Investors) gewünscht bzw. gefordert:
- Angaben zum Mengengerüst
Die CDU-Fraktion vermisst genaue Angaben zum Mengengerüst.
In- / Output
Tonnagemengen
Stosszeiten / Erntezeiten (Fahrbeziehungen / LkW-Anteile)
Umfang des Maisanbaus ( in Tonnen)
- Angaben zum Straßenkonzept
Es wird von der CDU-Fraktion vorgeschlagen, die Wegestrecke der Anlieferer für nachwachsende
Rohstoffe und Gülle festzuschreiben und dabei den Ortskern von Leopoldshöhe und Asemissen
-3-
möglichst auszuschließen.
- Grundlast
Es handele sich zwar um ein überzeugendes Energiekonzept, so die Fraktion Bündnis 90/ Grüne, aber
es sei eine weitere Verbesserung des Energiekonzeptes notwendig, da sich Biogas zur Grundlastversorgung eigne.
- Art der Energiepflanzen (Alternativen zum Mais)
Monokulturen sollen möglichst vermieden werden, so die Meinung der Politik.
Diese beeinträchtigen nicht nur das Landschaftsbild sondern führen auch zu Belastungen der Böden
und des Trinkwassers (Dünger). Es solle geprüft werden, ob die Möglichkeit einer Selbstverpflichtung
zum Einsatz von Dünger per Vertag möglich ist.
Weiter wird vorgeschlagen, den Schwerpunkt auf die Nutzung der Rübe festzuschreiben.
Von Seiten der Fraktion Bündnis 90/ Grüne wird gefordert, sobald wie möglich neben Mais und Rübe
weitere Alternativarten (ökologisch bessere Pflanzen, z.B. Wildpflanzen) anzubauen.
Auf die Frage der zulässigen Höhen von baulichen Anlagen erklärt Herr Lichtblau, dass gemäß den
textlichen Festsetzungen im Sondergebiet 1 (SO 1) maximal 18,50 m zulässig seien. Durch das
abschüssige Gelände (Höhenbezugspunkt liegt geländeabwärts) werde diese Höhe jedoch optisch
nicht wahrgenommen.
Im SO 2 sei für bauliche Anlagen eine maximale Höhe von 12,50 m festgesetzt worden und nur für
untergeordnete Bauteile (technisch bedingte Bauteile) eine maximale Höhe bis zu 18,50 m möglich.
Abschließend weist AV Puchert-Blöbaum daraufhin, dass die Kosten für das Verfahren ausschließlich
vom Investor zu tragen seien.
Sodann wird wie folgt beschlossen:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange.
3. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 20. Änderung des
Flächennutzungsplanes. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
4. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, die notwendigen Änderungen im
Flächennutzungsplan in Verbindung mit der 20. Flächennutzungsplanänderung vorzunehmen
5. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, die frühzeitige Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger zum Bebauungsplan Nr. 08/11 und der 20. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Einwohnerversammlung (gem. § 4 Abs. 2 Hauptsatzung
der Gemeinde Leopoldshöhe) für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Leopoldshöhe
am Donnerstag, den 20. Oktober 2011, 18:30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde
Leopoldshöhe, Kirchweg 1, durchzuführen.
An der Erörterung nimmt der Bürgermeister und vom Rat zu bestimmende Ratsmitglieder aller
Fraktionen gem. § 4 Abs. 3 Satz 5 Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe teil.
Über das Ergebnis der Einwohnerversammlung ist der Rat in seiner nächsten Sitzung zu
unterrichten.
- einstimmig 5.
Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße"
hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange zum Entwurf
- Satzungsempfehlung an den Rat
AV Herr Puchert-Blöbaum gibt bekannt, dass zum Bauleitplanverfahren mehrere Stellungnahmen
vorliegen. Er schlägt vor, über alle Stellungnahmen einzeln -wenn notwendig- zu beraten und zu
-4-
beschließen.
Nr. 1 Grundeigentümer, Neue Straße
Herr Raddatz erläutert, dass entgegen den vorgetragenen Bedenken maximal zwei Vollgeschosse
gemäß Bebauungsplanentwurf möglich seien. Zweigeschossige Mehrfamilienhäuser seien in der
Umgebung bereits vorhanden und nicht spezifisch großstädtisch. Derzeit werden auf dem
Wohnungsmarkt barrierefreie Miet- und Eigentumswohnungen nachgefragt und es sind keine sozialen
Spannungen aufgrund verschiedener Wohnungstypen zu erwarten. Die vom Grundeigentümer
bevorzugte Bebauung sei im WA II-Bereich durchaus möglich. Häuser vom Typ Stadtvilla seien ebenso
zulässig wie zweigeschossige freistehende Wohnhäuser mit einer flachen Dachneigung.
Die Verwaltung empfiehlt, den Anregungen nicht zu folgen.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
- einstimmigNr. 2 Grundeigentümer, Herforder Straße
Die geäußerten Bedenken hinsichtlich erhöhter Immissionsbelastungen und Wertminderungen der
Grundstücke kann seitens der Verwaltung nicht gefolgt werden.
Die bisher von der Fa. Westphal genutzte Fläche könne zukünftig nur noch entsprechend den
Festsetzungen des Bebauungsplanes als Mischgebiet (MI) oder Allgemeines Wohngebiet (WA)
erfolgen.
Der Wert der Hintergrundstücke wird durch die Planung steigen, da bisher überhaupt keine Bebauung
möglich war.
Die Verwaltung empfiehlt, den Anregungen nicht zu folgen.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
- einstimmigNr. 3 Grundeigentümer, Herforder Straße
Die Verwaltung empfiehlt, der Stellungnahme zu folgen und eine Fläche für Nebenanlagen/ Garagen im
Bebauungsplan festzusetzen.
Die Ausführungen werden in die Begründung übernommen.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
- einstimmigNr. 4 Grundeigentümer, Herforder Straße
Die Verwaltung empfiehlt, dem Wunsch der Grundeigentümer zu folgen und folgende Festsetzung in
den Bebauungsplan aufzunehmen:
Der nördlich des Flurstückes 159 festgesetzte Fußweg kann für die Erschließung des Flurstückes 159
mit genutzt werden.
Die Ausführungen werden in die Begründung übernommen.
Die Erschließung des Grundstückes verbessere sich und führe auch nicht zu einer Gefährdung der
Fußgänger.
Die Hinweise zu der Straßenausbauplanung können unberücksichtigt bleiben, da diese nicht
Gegenstand des Bauleitplanverfahrens sind. (Kenntnisnahme).
Weiter empfiehlt die Verwaltung, keinen Ausschluss von Stellplätzen festzusetzen. Eine Belastung
durch eine Stellplatzanlage sei nur im Rahmen einer WA-Nutzung möglich.
Dem Wunsch, bei der Überplanung der westlich des Flurstückes 159 gelegenen Ackerfläche, die
Entstehung eines Eckgrundstückes zu vermeiden, kann mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes
nicht entsprochen werden (Kenntnisnahme).
Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt den
Empfehlungen zu.
- einstimmigNr. 5 Interessengemeinschaft Herforder Straße
Es wird angeregt, die Nutzungsgrenze zwischen MI A II o und MI C I o zu verschieben. Da es sich hier
um den zentralen Versorgungsbereich der Gemeinde handelt, schlägt die Verwaltung vor, die mögliche
Grundstücksausnutzung mit zwei Vollgeschossen zu erhalten und empfiehlt, der Anregung nicht zu
folgen.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmigDie Anregung, auf die zusätzlich geplante Zuwegung von der Straße am Gelände Westphal zu den
Grundstücken im mittleren Teil zu verzichten, soll nicht gefolgt werden, da diese zur Erschließung von
Teilen des MI C I o notwendig sei. Die Verwaltung empfiehlt, die Festsetzung der Zuwegung
beizubehalten.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmigDie Vergrößerung des WA C I o und somit eine Verschiebung der Gebietsabgrenzung zwischen WA
und MI wird seitens der Verwaltung nicht empfohlen, da die notwendige Zufahrt verlagert werden
müsse.
-5-
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmigDie Interessengemeinschaft bittet darum, die textlichen Festsetzungen für WA C I o zu ändern und
Anlagen für kirchliche, kulturelle und sportliche Zwecke zu streichen.
Da eine weitere Reduzierung der zulässigen Nutzungen den Gebietstypus von WA zum Reinen
Wohngebiet (WR) verschieben würde, empfiehlt die Verwaltung, diese nicht zu streichen.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmigEs wird angeregt, die vorgesehene Dachneigung im WA C I o von GD (geneigte Dächer) 30° - 45 ° in
GD 15° - 45° zu ändern. Die Verwaltung empfiehlt, die Festsetzung entsprechend zu ändern, da
größere Spannweiten in der Dachneigung in dem Bereich städtebaulich vertretbar seien.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmigDie Bedenken hinsichtlich einer zu massiven Bebauung auf dem Gelände Westphal wird von der
Verwaltung nicht geteilt, da der Anteil der überbaubaren Grundstücksfläche durch die Festsetzung der
Grundflächenzahl (hier: 0,4) begrenzt werde.
Die Verwaltung empfiehlt, die Dimensionierung der Baufenster beizubehalten.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmig6. Bezirksregierung Detmold
Die Bezirksregierung Detmold hat keine Bedenken. Sie begrüßt die Durchführung städtebaulicher
Maßnahmen in Ortskernnähe und den damit einhergehenden schonenden Umgang mit
landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich.
Kenntnisnahme
7. Bundesanstalt für Immobilienaufgabe
Die Bundesanstalt ist von der Bebauungsplanänderung nicht betroffen.
8. Kreis Lippe
Der Kreis Lippe regt an, das Feldgehölz aus Birken, Salweide und heimischen Sträuchern als wichtigen
Lebensraum für geschützte Tierarten im innerstädtischen Bereich festzuschreiben.
Da es ausreichende Ausweichmöglichkeiten gibt, empfiehlt die Verwaltung, der Bitte um
Festschreibung des Gehölzbestandes nicht zu folgen.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmig9. Kreis Lippe
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht regt der Kreis Lippe an, die Festsetzungen der Baugrenzen
anzupassen. Dies betrifft die Flächen MI C I o und ggf. WA A II.
Da störende gewerbliche Nutzungen nicht zulässig sind und auch keinen Bestandschutz haben,
empfiehlt die Verwaltung, eine Änderung der Baugrenzen nicht vorzunehmen.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmig10. Lippischer Heimatbund
Der Lippische Heimatbund regt die Festsetzung standortgerechter Begrünung an.
Da große Teile der privaten Grundstücke aufgrund der Festsetzungen der Baugrenzen Grünflächen
bleiben, empfiehlt die Verwaltung, keine konkrete Begrünung festzusetzen.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmig11. Neuapostolische Kirche
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme
12. Handwerkskammer OWL
Die Handwerkskammer OWL befürchtet, dass u.a. der bestehende Kfz-Betrieb Nachteile durch die
Aufstellung des Bebauungsplanes haben wird. In dem Zusammenhang wird eine Konkretisierung des
Bestandschutzes und Sicherung der bisherigen Nutzung bestehender Gewerbebetriebe im Gebiet des
Bebauungsplanes gewünscht.
Von Seiten der Verwaltung wird erläutert, dass die vorhandenen handwerklich, gewerblichen
Nutzungen keine baurechtliche Verschlechterung ihrer Situation erfahren. Störende gewerbliche
Nutzungen seien derzeit auf den geschotterten Flächen im Bereich MI C I o nicht zulässig und die
Entwicklungsmöglichkeiten am Standort für den Kfz-Betrieb (aufgrund der zur Verfügung stehenden
Grundstücksfläche) als gering einzuschätzen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Ausführungen in die Begründung zu übernehmen, da eine Sicherung der
gewerblichen Nutzung über den Bestandschutz hinaus nicht möglich ist.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmig13. Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold
-6-
Um
den
vorhandenen
Unternehmen
entlang
der
Herforder
Straße
auch
künftig
Erweiterungsmöglichkeiten zu bieten, regt die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold an,
Änderungen in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen.
Die Verwaltung empfiehlt, folgenden Festsetzungsvorschlag in die textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes aufzunehmen:
“Nicht zulässig sind Einzelhandelsbetriebe, sofern sie nicht Erweiterungen der im Mischgebiet
bestehenden Nutzungen darstellen.“
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmigEs wird ebenfalls angeregt, die Grenze zwischen MI und WA nach Süden zu verlegen, um Konflikte
zwischen gewerblicher Nutzung und geplanter Wohnnutzung zu vermeiden.
Die Verwaltung empfiehlt, diese Grenze nicht zu verlegen (s. hierzu auch Punkte 9 und 12 Kreis Lippe).
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmig14. TenneTTSO GmbH
Die TenneTTSO GmbH ist von der Planung nicht betroffen.
Kenntnisnahme
15. Gemeindesportverband
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme
16. Landesbetrieb Wald und Holz NRW
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme
17. Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH
Die Deutsche Telekom bittet um Festsetzung ausreichend breiter Trassen (mindestens 1,00 m) für die
Unterbringung der Telekommunikationslinien.
Die Verwaltung empfiehlt, die Festsetzungen nicht zu ändern. Die Straßenbreiten reichen für 1,00 m
breite Trassen aus, so dass eine eigenständige Festsetzung nicht notwendig ist.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmigVon Seiten der FDP-Fraktion wird angeregt, in den textlichen Festsetzungen (hier: VI. Hinweise, Nr. 4)
statt „Deutsche Telekom“ allgemein „Telekommunikationsdienstleister“ zu schreiben.
FBL Herr Oortman weist daraufhin, dass die Deutsche Telekom zu den Trägern öffentlicher Belange
gehöre und Betreiber des Telekommunikationsnetzes sei.
Im Anschluss an die Vorschläge zur Abwägung wird entsprechend der Beschlussvorlage abgestimmt.
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der
Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den
Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße"
als Satzung und die dazugehörige Begründung zu beschließen.
3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
Berichtigung zum Flächennutzungsplan zur Kenntnis zu nehmen.
- einstimmig 6.
21. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“
hier: - Beschluss über Anregungen zum Entwurf
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB i.V.m. § 13 BauGB
Im Rahmen der Beteiligung sind keine Anregungen zum Entwurf vorgetragen worden.
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 21.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ mit Text und Begründung als
Satzung nach § 10 (1) BauGB zu beschließen.
- einstimmig -
-7-
7.
Festsetzungen in den Bebauungsplänen der Gemeinde Leopoldshöhe und inhaltliche
Klarstellungen zu Einfriedungen
hier: - Beratung und Beschluss zur Erweiterung der verwendbaren Materialien bzw.
Klärung des Begriffs „Mauer“
Nach kurzer Diskussion beschließt der Ausschuss wie folgt:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, dass Mauern aus Pflanzsteinen sowie
geschichteten Steinen z.B. in Drahtkörben (sogenannte Gabionen) als solche zulässig sind. Diese
dürfen, wie bisher, entlang von öffentlichen Verkehrsflächen nicht höher als 0,80 m sein.
- einstimmig 8.
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: - Beratung und Beschluss über die Festsetzung zur Einfriedung im Teilbereich 1
des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung
- Satzungsempfehlung an den Rat
AV Herr Puchert-Blöbaum weist daraufhin, dass in der heutigen Sitzung die Satzungsempfehlung an
den Rat erfolgen solle.
Hierfür sei der Beschluss des Ausschusses bezüglich Einfriedungen notwendig, welcher in der letzten
Sitzung vertagt wurde. Es sei nun zu entscheiden, ob die bisherige Fassung bestehen bleiben solle,
dann müsse die Einfriedung im Teilbereich 1 des Geltungsbereiches zurückgebaut werden oder ob die
textliche Festsetzung auf der Grundlage der bestehenden Einfriedung für den Teilbereich 1 angepasst
werden solle.
Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird die Sitzung von 19.50 Uhr bis 19.55 Uhr unterbrochen.
Anschließend lässt AV Puchert-Blöbaum über die angepasste und somit geänderte Festsetzung (hier:
Ausnahme für den Teilbereich 1) wie folgt abstimmen:
Einfriedungen parallel zur Waldstraße, die höher sind als 80 cm, können einmalig an der Grenze zu
dieser Straße auf einer Länge von 2,55 m bis zu einer Höhe von 2,00 m errichtet werden, wenn diese
mindestens 65 cm von der Grenze zur Waldstraße abgesetzt werden.
- 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Der vorhandene Sichtschutz kann somit bestehen bleiben.
Anschließend erkundigt sich AV Herr Puchert-Blöbaum, ob seitens der Ausschussmitglieder noch der
Wunsch bestehe, über die Geschossigkeit (hier: zweigeschossige Bauweise) zu diskutieren.
Hinsichtlich der zulässigen Geschossigkeit bleibt der Ausschuss bei seinem Beschluss vom
21.07.2011. Aufgrund des abschüssigen Geländes und in Anlehnung an die Bebauung an der
Heinestraße bleibt es bei der höchstzulässigen Zweigeschossigkeit und der festgesetzten Traufhöhe.
Somit bleiben alle weiteren Festsetzungen
Planungsausschusses vom 21.07.2011).
bestehen
(s.
Sitzung
des
Hochbau-
und
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
10. Änderung des Bebauungsplanes 04/01 „Mackenbrede“ als Satzung und deren zugehörige
Begründung zu beschließen.
- 9 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) 9.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/08 „Brunsheide“ im Ortsteil
Schuckenbaum
Antragsteller: im Bereich Brunsheide
Der Hochbau- und Planungsausschuss lehnt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 08/08
-8-
„Brunsheide“ ab.
- einstimmig AV Herr Puchert-Blöbaum schließt den öffentlichen Sitzungsteil um 20.05 Uhr.
Puchert-Blöbaum
Ausschussvorsitzender
Wiemer
Schriftführerin