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Beschlusstext (Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Severinus Kommern auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Kommern, Münsterweg)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,0 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
05.12.12, 04:16
Aktualisiert
05.12.12, 04:16
Beschlusstext (Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Severinus Kommern auf Gewährung eines 
Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Kommern, 
Münsterweg)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.11.2012 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 34 Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Severinus Kommern auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Kommern, Münsterweg Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Severinus Kommern zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Kommern, Münsterweg, einen Zuschuss in Höhe von 240.000,00 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Enthaltung(en) einstimmig, bei 0 V 302/2012