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Beschlußtext (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: - Beratung und Beschluss über die Festsetzung zur Einfriedung im Teilbereich 1 des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung - Satzungsempfehlung an den Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,5 kB
Erstellt
04.11.11, 21:16
Aktualisiert
04.11.11, 21:16
Beschlußtext (10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: - Beratung und Beschluss über die Festsetzung zur Einfriedung im Teilbereich 1 des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung
- Satzungsempfehlung an den Rat)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 11. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 29.09.2011: 8. 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: - Beratung und Beschluss über die Festsetzung zur Einfriedung im Teilbereich 1 des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung - Satzungsempfehlung an den Rat AV Herr Puchert-Blöbaum weist daraufhin, dass in der heutigen Sitzung die Satzungsempfehlung an den Rat erfolgen solle. Hierfür sei der Beschluss des Ausschusses bezüglich Einfriedungen notwendig, welcher in der letzten Sitzung vertagt wurde. Es sei nun zu entscheiden, ob die bisherige Fassung bestehen bleiben solle, dann müsse die Einfriedung im Teilbereich 1 des Geltungsbereiches zurückgebaut werden oder ob die textliche Festsetzung auf der Grundlage der bestehenden Einfriedung für den Teilbereich 1 angepasst werden solle. Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird die Sitzung von 19.50 Uhr bis 19.55 Uhr unterbrochen. Anschließend lässt AV Puchert-Blöbaum über die angepasste und somit geänderte Festsetzung (hier: Ausnahme für den Teilbereich 1) wie folgt abstimmen: Einfriedungen parallel zur Waldstraße, die höher sind als 80 cm, können einmalig an der Grenze zu dieser Straße auf einer Länge von 2,55 m bis zu einer Höhe von 2,00 m errichtet werden, wenn diese mindestens 65 cm von der Grenze zur Waldstraße abgesetzt werden. - 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Der vorhandene Sichtschutz kann somit bestehen bleiben. Anschließend erkundigt sich AV Herr Puchert-Blöbaum, ob seitens der Ausschussmitglieder noch der Wunsch bestehe, über die Geschossigkeit (hier: zweigeschossige Bauweise) zu diskutieren. Hinsichtlich der zulässigen Geschossigkeit bleibt der Ausschuss bei seinem Beschluss vom 21.07.2011. Aufgrund des abschüssigen Geländes und in Anlehnung an die Bebauung an der Heinestraße bleibt es bei der höchstzulässigen Zweigeschossigkeit und der festgesetzten Traufhöhe. Somit bleiben alle weiteren Festsetzungen Planungsausschusses vom 21.07.2011). bestehen (s. Sitzung des Hochbau- und Es wird folgender Beschluss gefasst: Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 10. Änderung des Bebauungsplanes 04/01 „Mackenbrede“ als Satzung und deren zugehörige Begründung zu beschließen. Beratungsergebnis: - 9 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -