Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
04.11.11, 21:16
Aktualisiert
04.11.11, 21:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 11. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 29.09.2011:
8.
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: - Beratung und Beschluss über die Festsetzung zur Einfriedung im Teilbereich 1
des Geltungsbereiches der Bebauungsplanänderung
- Satzungsempfehlung an den Rat
AV Herr Puchert-Blöbaum weist daraufhin, dass in der heutigen Sitzung die Satzungsempfehlung an
den Rat erfolgen solle.
Hierfür sei der Beschluss des Ausschusses bezüglich Einfriedungen notwendig, welcher in der letzten
Sitzung vertagt wurde. Es sei nun zu entscheiden, ob die bisherige Fassung bestehen bleiben solle,
dann müsse die Einfriedung im Teilbereich 1 des Geltungsbereiches zurückgebaut werden oder ob die
textliche Festsetzung auf der Grundlage der bestehenden Einfriedung für den Teilbereich 1 angepasst
werden solle.
Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird die Sitzung von 19.50 Uhr bis 19.55 Uhr unterbrochen.
Anschließend lässt AV Puchert-Blöbaum über die angepasste und somit geänderte Festsetzung (hier:
Ausnahme für den Teilbereich 1) wie folgt abstimmen:
Einfriedungen parallel zur Waldstraße, die höher sind als 80 cm, können einmalig an der Grenze zu
dieser Straße auf einer Länge von 2,55 m bis zu einer Höhe von 2,00 m errichtet werden, wenn diese
mindestens 65 cm von der Grenze zur Waldstraße abgesetzt werden.
- 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen Der vorhandene Sichtschutz kann somit bestehen bleiben.
Anschließend erkundigt sich AV Herr Puchert-Blöbaum, ob seitens der Ausschussmitglieder noch der
Wunsch bestehe, über die Geschossigkeit (hier: zweigeschossige Bauweise) zu diskutieren.
Hinsichtlich der zulässigen Geschossigkeit bleibt der Ausschuss bei seinem Beschluss vom
21.07.2011. Aufgrund des abschüssigen Geländes und in Anlehnung an die Bebauung an der
Heinestraße bleibt es bei der höchstzulässigen Zweigeschossigkeit und der festgesetzten Traufhöhe.
Somit bleiben alle weiteren Festsetzungen
Planungsausschusses vom 21.07.2011).
bestehen
(s.
Sitzung
des
Hochbau-
und
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die 10.
Änderung des Bebauungsplanes 04/01 „Mackenbrede“ als Satzung und deren zugehörige Begründung
zu beschließen.
Beratungsergebnis:
- 9 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -