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Beschlusstext (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn" sowie 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall im Parallelverfahren a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB b) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB und Feststellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kall
Größe
8,6 kB
Erstellt
17.08.09, 13:26
Aktualisiert
17.08.09, 13:26
Beschlusstext (Neuaufstellung des Bebauungsplanes Sistig "Quirinusborn" sowie 
25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall
im Parallelverfahren
a) Information und Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen
    Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB und Feststellungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (gem. § 3 (2) BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 02.11.2005 – TOP 5 – beschließt der Rat, den Stellungnahmen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 3) ist Bestandteil des Beschlusses. b) 1. Gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 02.11.2005 – TOP 5 - beschließt der Rat den Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” einschließlich der textlichen Festsetzungen gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung und stimmt der Entscheidungsbegründung und dem Umweltbericht zu. 2. Gleichzeitig beschließt der Rat gemäß Empfehlung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses vom 02.11.2005 – TOP 5 - die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall und stimmt der Begründung und dem Umweltbericht zu. Plangeltungsbereiche: Der Plangeltungsbereich für den Bebauungsplan Sistig “Quirinusborn” wird durch den beigefügten Übersichtsplan ( Anlage 1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse. Der Plangeltungsbereich für die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall wird durch den als Anlage 2 beigefügten Übersichtsplan näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der vorgenannten Beschlüsse.