Daten
Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
04.11.11, 21:16
Aktualisiert
04.11.11, 21:16
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Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 11. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 29.09.2011:
4.
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“
Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: - Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 08/11 und zur 20. Flächennutzungsplanänderung
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Beschluss über die Durchführung einer Einwohnerversammlung im Rahmen der
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum
Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ und der 20. Änderung
des Flächen-nutzungsplanes
Eingangs begrüßt AV Herr Puchert-Blöbaum nochmals Herrn Lichtblau und bittet ihn um seine Ausführungen. Dieser stellt dem Ausschuss den Vorentwurf anhand einer Power Point Präsentation (s. Anlage
1) vor. Herr Lichtblau stellt die Anlagenplanung kurz vor und weist daraufhin, dass Biogasanlagen derzeit bis 0,5 MW el. privilegiert seien. Für diese Größenordnung sei auch bereits eine Baugenehmigung
erteilt worden. Planungsziel sei jedoch eine Leistungserhöhung auf 1,5 MW el. für die Förderung regenerativer Energien, Produktion von Strom und Wärme vor Ort und Wärmeabgabe von externen BHKW
an Gewerbebetriebe, insbesondere an Bielefelder Gewerbebetriebe.
Für die Leistungserhöhung auf 1,5 MW sind eine Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung
eines Bebauungsplanes notwendig.
Mit einem Bebauungsplan wäre dann eine bauliche Erweiterung auf der SO 2 Reservefläche für eine
ergänzende Nutzung, hier: Gasaufbereitung und Trocknung, möglich.
Die Erörterung der planungsrechtlichen Belange, so beendet Herr Lichtblau seine Ausführungen, habe
am 24.05.2011 in einer Vorbesprechung mit der Bezirksregierung Detmold, dem Kreis Lippe, der Gemeinde Leopoldshöhe, den Betreibern und den Planungsbüros stattgefunden.
Nach reger Diskussion wird die Verwaltung seitens der Politik beauftragt, zu prüfen, inwieweit gemeindliche Vorgaben in einem städtebaulichen Vertrag festgelegt werden können.
In dem Zusammenhang wird die Klärung folgender Punkte und eine mögliche inhaltliche Erweiterung
des städtebaulichen Vertrages (ggf. Selbstbindung des Investors) gewünscht bzw. gefordert:
- Angaben zum Mengengerüst
Die CDU-Fraktion vermisst genaue Angaben zum Mengengerüst.
In- / Output
Tonnagemengen
Stosszeiten / Erntezeiten (Fahrbeziehungen / LkW-Anteile)
Umfang des Maisanbaus ( in Tonnen)
- Angaben zum Straßenkonzept
Es wird von der CDU-Fraktion vorgeschlagen, die Wegestrecke der Anlieferer für nachwachsende Rohstoffe und Gülle festzuschreiben und dabei den Ortskern von Leopoldshöhe und Asemissen möglichst
auszuschließen.
- Grundlast
Es handele sich zwar um ein überzeugendes Energiekonzept, so die Fraktion Bündnis 90/ Grüne, aber
es sei eine weitere Verbesserung des Energiekonzeptes notwendig, da sich Biogas zur Grundlastversorgung eigne.
- Art der Energiepflanzen (Alternativen zum Mais)
Monokulturen sollen möglichst vermieden werden, so die Meinung der Politik.
Diese beeinträchtigen nicht nur das Landschaftsbild sondern führen auch zu Belastungen der Böden
und des Trinkwassers (Dünger). Es solle geprüft werden, ob die Möglichkeit einer Selbstverpflichtung
zum Einsatz von Dünger per Vertag möglich ist.
Weiter wird vorgeschlagen, den Schwerpunkt auf die Nutzung der Rübe festzuschreiben.
Von Seiten der Fraktion Bündnis 90/ Grüne wird gefordert, sobald wie möglich neben Mais und Rübe
weitere Alternativarten (ökologisch bessere Pflanzen, z.B. Wildpflanzen) anzubauen.
Auf die Frage der zulässigen Höhen von baulichen Anlagen erklärt Herr Lichtblau, dass gemäß den
textlichen Festsetzungen im Sondergebiet 1 (SO 1) maximal 18,50 m zulässig seien. Durch das abschüssige Gelände (Höhenbezugspunkt liegt geländeabwärts) werde diese Höhe jedoch optisch nicht
wahrgenommen.
Im SO 2 sei für bauliche Anlagen eine maximale Höhe von 12,50 m festgesetzt worden und nur für untergeordnete Bauteile (technisch bedingte Bauteile) eine maximale Höhe bis zu 18,50 m möglich.
Abschließend weist AV Puchert-Blöbaum daraufhin, dass die Kosten für das Verfahren ausschließlich
vom Investor zu tragen seien.
Sodann wird wie folgt beschlossen:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ zustimmend zur Kenntnis und beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange.
3. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung der 20. Änderung des
Flächennutzungsplanes. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
4. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, die notwendigen Änderungen im
Flächennutzungsplan in Verbindung mit der 20. Flächennutzungsplanänderung vorzunehmen
5. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, die frühzeitige Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger zum Bebauungsplan Nr. 08/11 und der 20. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Rahmen einer Einwohnerversammlung (gem. § 4 Abs. 2 Hauptsatzung
der Gemeinde Leopoldshöhe) für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Leopoldshöhe
am Donnerstag, den 20. Oktober 2011, 18:30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde
Leopoldshöhe, Kirchweg 1, durchzuführen.
An der Erörterung nimmt der Bürgermeister und vom Rat zu bestimmende Ratsmitglieder aller
Fraktionen gem. § 4 Abs. 3 Satz 5 Hauptsatzung der Gemeinde Leopoldshöhe teil.
Über das Ergebnis der Einwohnerversammlung ist der Rat in seiner nächsten Sitzung zu
unterrichten.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -