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Beschlusstext (Anerkennung des Vereins "donum vitae im Kreis Euskirchen e.V." als Träger der freien Jugendhilfe)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,9 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
05.12.12, 04:16
Aktualisiert
05.12.12, 04:16
Beschlusstext (Anerkennung des Vereins "donum vitae im Kreis Euskirchen e.V." als Träger der freien Jugendhilfe)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.11.2012 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 36 Anerkennung des Vereins "donum vitae im Kreis Euskirchen e.V." als Träger der freien Jugendhilfe Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Anerkennung des Vereins "donum vitae im Kreis Euskirchen e. V. " als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII i.V.m. § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (1.AG KJHG NRW). Abstimmungsergebnis: Enthaltung(en) einstimmig, bei 0 V 308/2012