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Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße" hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf - Satzungsempfehlung an den Rat)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
16 kB
Erstellt
04.11.11, 21:16
Aktualisiert
04.11.11, 21:16
Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße"
hier:  - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf
- Satzungsempfehlung an den Rat) Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße"
hier:  - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf
- Satzungsempfehlung an den Rat) Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße"
hier:  - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf
- Satzungsempfehlung an den Rat) Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße"
hier:  - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf
- Satzungsempfehlung an den Rat)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 11. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 29.09.2011: 5. Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße" hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf - Satzungsempfehlung an den Rat AV Herr Puchert-Blöbaum gibt bekannt, dass zum Bauleitplanverfahren mehrere Stellungnahmen vorliegen. Er schlägt vor, über alle Stellungnahmen einzeln -wenn notwendig- zu beraten und zu beschließen. Nr. 1 Grundeigentümer, Neue Straße Herr Raddatz erläutert, dass entgegen den vorgetragenen Bedenken maximal zwei Vollgeschosse gemäß Bebauungsplanentwurf möglich seien. Zweigeschossige Mehrfamilienhäuser seien in der Umgebung bereits vorhanden und nicht spezifisch großstädtisch. Derzeit werden auf dem Wohnungsmarkt barrierefreie Miet- und Eigentumswohnungen nachgefragt und es sind keine sozialen Spannungen aufgrund verschiedener Wohnungstypen zu erwarten. Die vom Grundeigentümer bevorzugte Bebauung sei im WA II-Bereich durchaus möglich. Häuser vom Typ Stadtvilla seien ebenso zulässig wie zweigeschossige freistehende Wohnhäuser mit einer flachen Dachneigung. Die Verwaltung empfiehlt, den Anregungen nicht zu folgen. Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu. - einstimmigNr. 2 Grundeigentümer, Herforder Straße Die geäußerten Bedenken hinsichtlich erhöhter Immissionsbelastungen und Wertminderungen der Grundstücke kann seitens der Verwaltung nicht gefolgt werden. Die bisher von der Fa. Westphal genutzte Fläche könne zukünftig nur noch entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes als Mischgebiet (MI) oder Allgemeines Wohngebiet (WA) erfolgen. Der Wert der Hintergrundstücke wird durch die Planung steigen, da bisher überhaupt keine Bebauung möglich war. Die Verwaltung empfiehlt, den Anregungen nicht zu folgen. Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu. - einstimmigNr. 3 Grundeigentümer, Herforder Straße Die Verwaltung empfiehlt, der Stellungnahme zu folgen und eine Fläche für Nebenanlagen/ Garagen im Bebauungsplan festzusetzen. Die Ausführungen werden in die Begründung übernommen. Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu. - einstimmigNr. 4 Grundeigentümer, Herforder Straße Die Verwaltung empfiehlt, dem Wunsch der Grundeigentümer zu folgen und folgende Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen: Der nördlich des Flurstückes 159 festgesetzte Fußweg kann für die Erschließung des Flurstückes 159 mit genutzt werden. Die Ausführungen werden in die Begründung übernommen. Die Erschließung des Grundstückes verbessere sich und führe auch nicht zu einer Gefährdung der Fußgänger. Die Hinweise zu der Straßenausbauplanung können unberücksichtigt bleiben, da diese nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens sind. (Kenntnisnahme). Weiter empfiehlt die Verwaltung, keinen Ausschluss von Stellplätzen festzusetzen. Eine Belastung durch eine Stellplatzanlage sei nur im Rahmen einer WA-Nutzung möglich. Dem Wunsch, bei der Überplanung der westlich des Flurstückes 159 gelegenen Ackerfläche, die Entstehung eines Eckgrundstückes zu vermeiden, kann mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes nicht entsprochen werden (Kenntnisnahme). Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt den Empfehlungen zu. - einstimmigNr. 5 Interessengemeinschaft Herforder Straße Es wird angeregt, die Nutzungsgrenze zwischen MI A II o und MI C I o zu verschieben. Da es sich hier um den zentralen Versorgungsbereich der Gemeinde handelt, schlägt die Verwaltung vor, die mögliche Grundstücksausnutzung mit zwei Vollgeschossen zu erhalten und empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen. Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu. -einstimmigDie Anregung, auf die zusätzlich geplante Zuwegung von der Straße am Gelände Westphal zu den Grundstücken im mittleren Teil zu verzichten, soll nicht gefolgt werden, da diese zur Erschließung von Teilen des MI C I o notwendig sei. Die Verwaltung empfiehlt, die Festsetzung der Zuwegung beizubehalten. Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu. -einstimmigDie Vergrößerung des WA C I o und somit eine Verschiebung der Gebietsabgrenzung zwischen WA und MI wird seitens der Verwaltung nicht empfohlen, da die notwendige Zufahrt verlagert werden müsse. Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu. -einstimmigDie Interessengemeinschaft bittet darum, die textlichen Festsetzungen für WA C I o zu ändern und Anlagen für kirchliche, kulturelle und sportliche Zwecke zu streichen. Da eine weitere Reduzierung der zulässigen Nutzungen den Gebietstypus von WA zum Reinen Wohngebiet (WR) verschieben würde, empfiehlt die Verwaltung, diese nicht zu streichen. Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu. -einstimmigEs wird angeregt, die vorgesehene Dachneigung im WA C I o von GD (geneigte Dächer) 30° - 45 ° in GD 15° - 45° zu ändern. Die Verwaltung empfiehlt, die Festsetzung entsprechend zu ändern, da größere Spannweiten in der Dachneigung in dem Bereich städtebaulich vertretbar seien. Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu. -einstimmigDie Bedenken hinsichtlich einer zu massiven Bebauung auf dem Gelände Westphal wird von der Verwaltung nicht geteilt, da der Anteil der überbaubaren Grundstücksfläche durch die Festsetzung der Grundflächenzahl (hier: 0,4) begrenzt werde. Die Verwaltung empfiehlt, die Dimensionierung der Baufenster beizubehalten. Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu. -einstimmig6. Bezirksregierung Detmold Die Bezirksregierung Detmold hat keine Bedenken. Sie begrüßt die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen in Ortskernnähe und den damit einhergehenden schonenden Umgang mit landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich. Kenntnisnahme 7. Bundesanstalt für Immobilienaufgabe Die Bundesanstalt ist von der Bebauungsplanänderung nicht betroffen. 8. Kreis Lippe Der Kreis Lippe regt an, das Feldgehölz aus Birken, Salweide und heimischen Sträuchern als wichtigen Lebensraum für geschützte Tierarten im innerstädtischen Bereich festzuschreiben. Da es ausreichende Ausweichmöglichkeiten gibt, empfiehlt die Verwaltung, der Bitte um Festschreibung des Gehölzbestandes nicht zu folgen. Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu. -einstimmig9. Kreis Lippe Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht regt der Kreis Lippe an, die Festsetzungen der Baugrenzen anzupassen. Dies betrifft die Flächen MI C I o und ggf. WA A II. Da störende gewerbliche Nutzungen nicht zulässig sind und auch keinen Bestandschutz haben, empfiehlt die Verwaltung, eine Änderung der Baugrenzen nicht vorzunehmen. Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu. -einstimmig10. Lippischer Heimatbund Der Lippische Heimatbund regt die Festsetzung standortgerechter Begrünung an. Da große Teile der privaten Grundstücke aufgrund der Festsetzungen der Baugrenzen Grünflächen bleiben, empfiehlt die Verwaltung, keine konkrete Begrünung festzusetzen. Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu. -einstimmig11. Neuapostolische Kirche Keine Bedenken. Kenntnisnahme 12. Handwerkskammer OWL Die Handwerkskammer OWL befürchtet, dass u.a. der bestehende Kfz-Betrieb Nachteile durch die Aufstellung des Bebauungsplanes haben wird. In dem Zusammenhang wird eine Konkretisierung des Bestandschutzes und Sicherung der bisherigen Nutzung bestehender Gewerbebetriebe im Gebiet des Bebauungsplanes gewünscht. Von Seiten der Verwaltung wird erläutert, dass die vorhandenen handwerklich, gewerblichen Nutzungen keine baurechtliche Verschlechterung ihrer Situation erfahren. Störende gewerbliche Nutzungen seien derzeit auf den geschotterten Flächen im Bereich MI C I o nicht zulässig und die Entwicklungsmöglichkeiten am Standort für den Kfz-Betrieb (aufgrund der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche) als gering einzuschätzen. Die Verwaltung empfiehlt, die Ausführungen in die Begründung zu übernehmen, da eine Sicherung der gewerblichen Nutzung über den Bestandschutz hinaus nicht möglich ist. Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu. -einstimmig13. Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold Um den vorhandenen Unternehmen entlang der Herforder Straße auch künftig Erweiterungsmöglichkeiten zu bieten, regt die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold an, Änderungen in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen. Die Verwaltung empfiehlt, folgenden Festsetzungsvorschlag in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aufzunehmen: “Nicht zulässig sind Einzelhandelsbetriebe, sofern sie nicht Erweiterungen der im Mischgebiet bestehenden Nutzungen darstellen.“ Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu. -einstimmigEs wird ebenfalls angeregt, die Grenze zwischen MI und WA nach Süden zu verlegen, um Konflikte zwischen gewerblicher Nutzung und geplanter Wohnnutzung zu vermeiden. Die Verwaltung empfiehlt, diese Grenze nicht zu verlegen (s. hierzu auch Punkte 9 und 12 Kreis Lippe). Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu. -einstimmig14. TenneTTSO GmbH Die TenneTTSO GmbH ist von der Planung nicht betroffen. Kenntnisnahme 15. Gemeindesportverband Keine Bedenken. Kenntnisnahme 16. Landesbetrieb Wald und Holz NRW Keine Bedenken. Kenntnisnahme 17. Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH Die Deutsche Telekom bittet um Festsetzung ausreichend breiter Trassen (mindestens 1,00 m) für die Unterbringung der Telekommunikationslinien. Die Verwaltung empfiehlt, die Festsetzungen nicht zu ändern. Die Straßenbreiten reichen für 1,00 m breite Trassen aus, so dass eine eigenständige Festsetzung nicht notwendig ist. Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu. -einstimmigVon Seiten der FDP-Fraktion wird angeregt, in den textlichen Festsetzungen (hier: VI. Hinweise, Nr. 4) statt „Deutsche Telekom“ allgemein „Telekommunikationsdienstleister“ zu schreiben. FBL Herr Oortman weist daraufhin, dass die Deutsche Telekom zu den Trägern öffentlicher Belange gehöre und Betreiber des Telekommunikationsnetzes sei. Im Anschluss an die Vorschläge zur Abwägung wird entsprechend der Beschlussvorlage abgestimmt. Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen. 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße" als Satzung und die dazugehörige Begründung zu beschließen. 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die Berichtigung zum Flächennutzungsplan zur Kenntnis zu nehmen. Beratungsergebnis: - einstimmig -