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Kommune
Leopoldshöhe
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Erstellt
04.11.11, 21:16
Aktualisiert
04.11.11, 21:16
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Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 11. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 29.09.2011:
5.
Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße"
hier: - Beratung und Beschluss über die während der Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange zum Entwurf
- Satzungsempfehlung an den Rat
AV Herr Puchert-Blöbaum gibt bekannt, dass zum Bauleitplanverfahren mehrere Stellungnahmen
vorliegen. Er schlägt vor, über alle Stellungnahmen einzeln -wenn notwendig- zu beraten und zu
beschließen.
Nr. 1 Grundeigentümer, Neue Straße
Herr Raddatz erläutert, dass entgegen den vorgetragenen Bedenken maximal zwei Vollgeschosse
gemäß Bebauungsplanentwurf möglich seien. Zweigeschossige Mehrfamilienhäuser seien in der
Umgebung bereits vorhanden und nicht spezifisch großstädtisch. Derzeit werden auf dem
Wohnungsmarkt barrierefreie Miet- und Eigentumswohnungen nachgefragt und es sind keine sozialen
Spannungen aufgrund verschiedener Wohnungstypen zu erwarten. Die vom Grundeigentümer
bevorzugte Bebauung sei im WA II-Bereich durchaus möglich. Häuser vom Typ Stadtvilla seien ebenso
zulässig wie zweigeschossige freistehende Wohnhäuser mit einer flachen Dachneigung.
Die Verwaltung empfiehlt, den Anregungen nicht zu folgen.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
- einstimmigNr. 2 Grundeigentümer, Herforder Straße
Die geäußerten Bedenken hinsichtlich erhöhter Immissionsbelastungen und Wertminderungen der
Grundstücke kann seitens der Verwaltung nicht gefolgt werden.
Die bisher von der Fa. Westphal genutzte Fläche könne zukünftig nur noch entsprechend den
Festsetzungen des Bebauungsplanes als Mischgebiet (MI) oder Allgemeines Wohngebiet (WA)
erfolgen.
Der Wert der Hintergrundstücke wird durch die Planung steigen, da bisher überhaupt keine Bebauung
möglich war.
Die Verwaltung empfiehlt, den Anregungen nicht zu folgen.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
- einstimmigNr. 3 Grundeigentümer, Herforder Straße
Die Verwaltung empfiehlt, der Stellungnahme zu folgen und eine Fläche für Nebenanlagen/ Garagen im
Bebauungsplan festzusetzen.
Die Ausführungen werden in die Begründung übernommen.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
- einstimmigNr. 4 Grundeigentümer, Herforder Straße
Die Verwaltung empfiehlt, dem Wunsch der Grundeigentümer zu folgen und folgende Festsetzung in
den Bebauungsplan aufzunehmen:
Der nördlich des Flurstückes 159 festgesetzte Fußweg kann für die Erschließung des Flurstückes 159
mit genutzt werden.
Die Ausführungen werden in die Begründung übernommen.
Die Erschließung des Grundstückes verbessere sich und führe auch nicht zu einer Gefährdung der
Fußgänger.
Die Hinweise zu der Straßenausbauplanung können unberücksichtigt bleiben, da diese nicht
Gegenstand des Bauleitplanverfahrens sind. (Kenntnisnahme).
Weiter empfiehlt die Verwaltung, keinen Ausschluss von Stellplätzen festzusetzen. Eine Belastung
durch eine Stellplatzanlage sei nur im Rahmen einer WA-Nutzung möglich.
Dem Wunsch, bei der Überplanung der westlich des Flurstückes 159 gelegenen Ackerfläche, die
Entstehung eines Eckgrundstückes zu vermeiden, kann mit der Aufstellung dieses Bebauungsplanes
nicht entsprochen werden (Kenntnisnahme).
Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt den
Empfehlungen zu.
- einstimmigNr. 5 Interessengemeinschaft Herforder Straße
Es wird angeregt, die Nutzungsgrenze zwischen MI A II o und MI C I o zu verschieben. Da es sich hier
um den zentralen Versorgungsbereich der Gemeinde handelt, schlägt die Verwaltung vor, die mögliche
Grundstücksausnutzung mit zwei Vollgeschossen zu erhalten und empfiehlt, der Anregung nicht zu
folgen.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmigDie Anregung, auf die zusätzlich geplante Zuwegung von der Straße am Gelände Westphal zu den
Grundstücken im mittleren Teil zu verzichten, soll nicht gefolgt werden, da diese zur Erschließung von
Teilen des MI C I o notwendig sei. Die Verwaltung empfiehlt, die Festsetzung der Zuwegung
beizubehalten.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmigDie Vergrößerung des WA C I o und somit eine Verschiebung der Gebietsabgrenzung zwischen WA
und MI wird seitens der Verwaltung nicht empfohlen, da die notwendige Zufahrt verlagert werden
müsse.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmigDie Interessengemeinschaft bittet darum, die textlichen Festsetzungen für WA C I o zu ändern und
Anlagen für kirchliche, kulturelle und sportliche Zwecke zu streichen.
Da eine weitere Reduzierung der zulässigen Nutzungen den Gebietstypus von WA zum Reinen
Wohngebiet (WR) verschieben würde, empfiehlt die Verwaltung, diese nicht zu streichen.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmigEs wird angeregt, die vorgesehene Dachneigung im WA C I o von GD (geneigte Dächer) 30° - 45 ° in
GD 15° - 45° zu ändern. Die Verwaltung empfiehlt, die Festsetzung entsprechend zu ändern, da
größere Spannweiten in der Dachneigung in dem Bereich städtebaulich vertretbar seien.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmigDie Bedenken hinsichtlich einer zu massiven Bebauung auf dem Gelände Westphal wird von der
Verwaltung nicht geteilt, da der Anteil der überbaubaren Grundstücksfläche durch die Festsetzung der
Grundflächenzahl (hier: 0,4) begrenzt werde.
Die Verwaltung empfiehlt, die Dimensionierung der Baufenster beizubehalten.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmig6. Bezirksregierung Detmold
Die Bezirksregierung Detmold hat keine Bedenken. Sie begrüßt die Durchführung städtebaulicher
Maßnahmen in Ortskernnähe und den damit einhergehenden schonenden Umgang mit
landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich.
Kenntnisnahme
7. Bundesanstalt für Immobilienaufgabe
Die Bundesanstalt ist von der Bebauungsplanänderung nicht betroffen.
8. Kreis Lippe
Der Kreis Lippe regt an, das Feldgehölz aus Birken, Salweide und heimischen Sträuchern als wichtigen
Lebensraum für geschützte Tierarten im innerstädtischen Bereich festzuschreiben.
Da es ausreichende Ausweichmöglichkeiten gibt, empfiehlt die Verwaltung, der Bitte um
Festschreibung des Gehölzbestandes nicht zu folgen.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmig9. Kreis Lippe
Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht regt der Kreis Lippe an, die Festsetzungen der Baugrenzen
anzupassen. Dies betrifft die Flächen MI C I o und ggf. WA A II.
Da störende gewerbliche Nutzungen nicht zulässig sind und auch keinen Bestandschutz haben,
empfiehlt die Verwaltung, eine Änderung der Baugrenzen nicht vorzunehmen.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmig10. Lippischer Heimatbund
Der Lippische Heimatbund regt die Festsetzung standortgerechter Begrünung an.
Da große Teile der privaten Grundstücke aufgrund der Festsetzungen der Baugrenzen Grünflächen
bleiben, empfiehlt die Verwaltung, keine konkrete Begrünung festzusetzen.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmig11. Neuapostolische Kirche
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme
12. Handwerkskammer OWL
Die Handwerkskammer OWL befürchtet, dass u.a. der bestehende Kfz-Betrieb Nachteile durch die
Aufstellung des Bebauungsplanes haben wird. In dem Zusammenhang wird eine Konkretisierung des
Bestandschutzes und Sicherung der bisherigen Nutzung bestehender Gewerbebetriebe im Gebiet des
Bebauungsplanes gewünscht.
Von Seiten der Verwaltung wird erläutert, dass die vorhandenen handwerklich, gewerblichen
Nutzungen keine baurechtliche Verschlechterung ihrer Situation erfahren. Störende gewerbliche
Nutzungen seien derzeit auf den geschotterten Flächen im Bereich MI C I o nicht zulässig und die
Entwicklungsmöglichkeiten am Standort für den Kfz-Betrieb (aufgrund der zur Verfügung stehenden
Grundstücksfläche) als gering einzuschätzen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Ausführungen in die Begründung zu übernehmen, da eine Sicherung der
gewerblichen Nutzung über den Bestandschutz hinaus nicht möglich ist.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmig13. Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold
Um
den
vorhandenen
Unternehmen
entlang
der
Herforder
Straße
auch
künftig
Erweiterungsmöglichkeiten zu bieten, regt die Industrie- und Handelskammer Lippe zu Detmold an,
Änderungen in die textlichen Festsetzungen aufzunehmen.
Die Verwaltung empfiehlt, folgenden Festsetzungsvorschlag in die textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes aufzunehmen:
“Nicht zulässig sind Einzelhandelsbetriebe, sofern sie nicht Erweiterungen der im Mischgebiet
bestehenden Nutzungen darstellen.“
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmigEs wird ebenfalls angeregt, die Grenze zwischen MI und WA nach Süden zu verlegen, um Konflikte
zwischen gewerblicher Nutzung und geplanter Wohnnutzung zu vermeiden.
Die Verwaltung empfiehlt, diese Grenze nicht zu verlegen (s. hierzu auch Punkte 9 und 12 Kreis Lippe).
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmig14. TenneTTSO GmbH
Die TenneTTSO GmbH ist von der Planung nicht betroffen.
Kenntnisnahme
15. Gemeindesportverband
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme
16. Landesbetrieb Wald und Holz NRW
Keine Bedenken.
Kenntnisnahme
17. Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH
Die Deutsche Telekom bittet um Festsetzung ausreichend breiter Trassen (mindestens 1,00 m) für die
Unterbringung der Telekommunikationslinien.
Die Verwaltung empfiehlt, die Festsetzungen nicht zu ändern. Die Straßenbreiten reichen für 1,00 m
breite Trassen aus, so dass eine eigenständige Festsetzung nicht notwendig ist.
Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt der Empfehlung zu.
-einstimmigVon Seiten der FDP-Fraktion wird angeregt, in den textlichen Festsetzungen (hier: VI. Hinweise, Nr. 4)
statt „Deutsche Telekom“ allgemein „Telekommunikationsdienstleister“ zu schreiben.
FBL Herr Oortman weist daraufhin, dass die Deutsche Telekom zu den Trägern öffentlicher Belange
gehöre und Betreiber des Telekommunikationsnetzes sei.
Im Anschluss an die Vorschläge zur Abwägung wird entsprechend der Beschlussvorlage abgestimmt.
Beschluss:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die in der
Anlage aufgeführten „Vorschläge zur Abwägung“ zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beschließen.
2. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, den
Bebauungsplan Nr. 06/08 "Gelände Westphal - südlich der Herforder Straße" als Satzung und die
dazugehörige Begründung zu beschließen.
3. Der Hochbau- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die
Berichtigung zum Flächennutzungsplan zur Kenntnis zu nehmen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -