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Öffentliche Niederschrift (Haupt- und Finanzausschuss)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
25 kB
Datum
22.09.2011
Erstellt
06.10.11, 21:19
Aktualisiert
15.11.11, 21:17
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Inhalt der Datei

Niederschrift über die 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 22.09.2011 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:02 Uhr Ende: 19:35 Uhr Anwesend sind: Bürgermeister Herr Schemmel SPD: Herr Brinkmann, Herr Büker, Herr Burkamp, Herr Grünert, Herr Kühnel, Herr PuchertBlöbaum CDU: Herr Fiedler, Herr Habicht, Herr Hohberger, Herr Meckelmann, Frau Risy (für Herrn Gräfe), Herr Siese B90/Grüne: Herr Dr. Bruck, Herr Kantim (für Herrn Hachmeister) FDP: Herr Edler ABS: Herr Euler (beratend) Verwaltung: FBL Herr Lange, FBL Herr Taron, FBL Herr Oortman, Büchereileiterin Frau Zbierski, Frau Patruck Zuhörer: 3 Presse: 1 Bürgermeister Herr Schemmel eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Anschließend verweist er auf den zu dieser Sitzung versandten Nachgang. Die Tagesordnung wird sodann wie folgt abgehandelt: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Eine Bürgerin bezieht sich in ihrer Anfrage auf einen Beitrag im Leopoldshöher Blatt (Ausgabe Nr. 16 vom 26. August 2011) zum Thema „Kastrationspflicht für Katzen“ sowie auf ein Schreiben, das sie den einzelnen Fraktionen vorab zu dieser Thematik übersandt hat. Im weiteren Verlauf ihrer Ausführungen weist sie auf die gesundheitlichen Gefährdungen, die von freilaufenden Katzen ausgehen, hin. Darüber hinaus stelle das vermehrte Auftreten freilaufender Katzen die Tierheime vor große Schwierigkeiten in Bezug auf die Unterbringung und Versorgung dieser Tiere. Abschließend fragt die Bürgerin, wer die Betreuung der Katzen übernehme, wenn die Tierheime Insolvenz anmelden müssten. Hinsichtlich der Beantwortung dieser Frage verweist BM Herr Schemmel auf TOP 5 dieser Sitzung. 2. Anfragen der Ausschussmitglieder Eingangs verweist AM Herr Puchert-Blöbaum auf die Klage der ABS – Arbeit Bildung Soziales - gegen die Gemeinde Leopoldshöhe. Hinsichtlich dieser Klage seien zwei unterschiedliche Stellungnahmen im -2- Leopoldshöher Blatt erschienen (Nr. 16 vom 26. August 2011 (Stellungnahme der ABS – Arbeit Bildung Soziales) und Nr. 17 vom 9. September 2011 (Stellungnahme des Bürgermeisters)). Aus diesem Grund frage er sich, so AM Herr Puchert-Blöbaum weiter, welche der beiden Stellungnahmen zutreffend sei. AM Herr Euler stellt sodann fest, dass der Präsident des Verwaltungsgerichts das Engagement der ABS durchaus gelobt habe. Leider stehe der ABS jedoch kein Klagerecht zu, so dass die Klage im Verhandlungsverlauf zurückgezogen worden sei. Dennoch werde er seine Ziele weiter verfolgen, so AM Herr Euler abschließend. Im Folgenden bezieht sich BM Herr Schemmel auf die seinerseits veröffentlichte Stellungnahme. So habe das Gericht bereits im Vorfeld zwei richterliche Hinweise gegeben und der ABS aufgezeigt, dass die Klage gegen die Gemeinde Leopoldshöhe unzulässig sei. Schon zum damaligen Zeitpunkt sei Herrn Euler empfohlen worden, die Klage zurückzunehmen. Dies zeige doch sehr deutlich die Auffassung des Gerichtes. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen verweist BM Herr Schemmel auf die zahlreichen Anfragen der ABS und macht deutlich, dass die Verwaltung weiterhin jederzeit bereit sei, Hilfe und Unterstützung anzubieten. Diese müsse sich jedoch in einem vertretbaren Rahmen bewegen, da die häufigen Anfragen des AM Herrn Euler auch jeweils personelle Ressourcen binden. Hinsichtlich der Öffentlichkeitsarbeit der ABS sei jedoch festzustellen, dass die Stellungnahmen der ABS häufig ein falsches Bild vermittelten. So sei in der aktuellen Ausgabe des Leopoldshöher Blattes (Nr. 18 vom 23. September 2011) eine Stellungnahme zu den Personal- und Versorgungsaufwendungen der Gemeinde Leopoldshöhe im Vergleich zu den Kommunen Oerlinghausen und Blomberg erschienen. Dadurch, dass die ABS die herangezogene Statistik nicht kommentiere, entstehe in der Öffentlichkeit ein falsches Bild. Hier müsse insbesondere bedacht werden, dass die drei Kommunen aufgrund ihrer unterschiedlichen Strukturen nicht eins zu eins verglichen werden könnten. Kämmerer Herr Lange ergänzt, dass immer berücksichtigt werden müsse, welche kommunalen Einrichtungen die einzelne Kommune jeweils betreibe. So gebe es in Leopoldshöhe insgesamt vier gemeindliche Kindertageseinrichtungen, zwei Jugendzentren sowie ein Wasser- und Abwasserwerk. Die Personal- und Versorgungskosten für die Kindertageseinrichtungen und die Jugendzentren beliefen sich auf ca. 1,8 Mio. Euro, so Kämmerer Herr Lange weiter. Zöge man diesen Betrag von den dargestellten Personal- und Versorgungsaufwendungen der Gemeinde Leopoldshöhe ab, ergebe sich ein ganz anderes Bild. Nur so könne man jedoch eine annähernde Vergleichbarkeit der Gemeinde Leopoldshöhe und der Stadt Oerlinghausen erreichen. Auf Nachfrage von AM Herrn Dr. Bruck gibt Kämmerer Herr Lange bekannt, dass die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungs- und Bilanzausschusses für den 19. Oktober 2011 vorgesehen sei. Im Rahmen dieser Sitzung solle dann auch gemeinsam geklärt werden, wie man hinsichtlich der weiteren Konsolidierung des gemeindlichen Haushalts vorgehen wolle. Im Folgenden bezieht sich AM Herr Dr. Bruck auf die Sanierung des Rathauses und fragt nach, warum die freigelegte asbesthaltige Fläche im Eingangsbereich nicht abgesichert worden sei. FBL Herr Oortman macht sodann deutlich, dass von den Platten an sich keine Gefahr ausgehe, solange das Material nicht beschädigt werde. Hinsichtlich der Nachfrage von AM Herrn Hohberger zum Ausbau der drei Stichwege an der Danziger Straße verweist BM Herr Schemmel auf die letzte Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr am 21. September 2011, in der diese Thematik erörtert worden ist. AM Herr Büker erkundigt sich nach dem Stand des Planfeststellungsverfahrens zum Neubau der B 66. FBL Herr Oortman teilt sodann mit, dass die Änderungswünsche von Politik und Verwaltung seitens des Ministeriums akzeptiert wurden. Die Unterlagen seien nun in Bielefeld. Von einer Zurückstellung der Maßnahme sei ihm nichts bekannt, so FBL Herr Oortman abschließend. 3. Anregungen und Beschwerden hier: Antrag des Fördervereins Kinderspielplatz "Von-Borries-Straße" e.V. auf Erweiterung des Spielplatzes im Bereich der "Von-BorriesStraße/Paulinenstraße" um die in den ursprünglichen Planungen bereits vorgesehene Fläche Eingangs verweist BM Herr Schemmel auf die letzten beiden Sitzungen des Ausschusses für Generationen, Soziales, Gleichstellung und Sport am 7. Juli 2011 bzw. 14. September 2011 sowie auf die diesjährige Schnatfahrt des Gemeinderates. Im Rahmen dieser Fahrt habe auch eine Besichtigung des Spielplatzes im Bereich der „Von-Borries-Straße/Paulinenstraße“ stattgefunden. Da im laufenden Haushaltsjahr jedoch weder Mittel für die Einzäunung der Erweiterungsfläche noch für zusätzliche -3- Spielgeräte vorhanden seien, habe der Fachausschuss beschlossen, über den Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 zu entscheiden, so BM Herr Schemmel abschließend. 4. Antrag der Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Leopoldshöhe vom 12. Juli 2011 hier: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe Einleitend verweist BM Herr Schemmel auf den Antrag der Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Leopoldshöhe vom 12. Juli 2011 und die dazu gefertigte Vorlage der Verwaltung bzw. die eingeholte Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes. Anschließend gibt er den Antragstellern die Gelegenheit, ihren Antrag zu begründen. AM Herr Meckelmann führt sodann zunächst aus, dass es zu dieser Thematik durchaus auch andere Rechtsmeinungen gebe. Mit dem Antrag wolle man erreichen, so AM Herr Meckelmann weiter, dass in der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe eine Bestimmung festgeschrieben werde, die regele, wie mit Einwendungen gegen Niederschriften umgegangen werden solle. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen beantragt AM Herr Meckelmann für die Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Leopoldshöhe die folgende Modifizierung des ursprünglichen Antrags vom 12. Juli 2011: Der letzte Satz des seitens der Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Leopoldshöhe vorgeschlagenen neuen § 26 Abs. 5 GeschO wird durch folgenden Satz ersetzt: „Ist der Rat mehrheitlich der Auffassung, dass die Niederschrift die Beratung oder die gefassten Beschlüsse nicht oder nicht korrekt wiedergibt, so hat er dies durch Beschluss festzustellen.“ Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen weist AM Herr Meckelmann darauf hin, dass er den Bürgermeister darüber hinaus gebeten habe, mitzuteilen, inwieweit das abgeänderte Protokoll so im Ratsinformationssystem gekennzeichnet werden könne, dass man auch nach Jahren noch erkenne, dass eine Abänderung stattgefunden habe. In der sich nun anschließenden Diskussion macht AM Herr Puchert-Blöbaum deutlich, dass seine Fraktion die Regelung für unnötig halte, da sich die Rechtslage aus der GO NRW ergebe. Aus diesem Grund werde sich seine Fraktion bei der Abstimmung enthalten. BM Herr Schemmel verweist im Folgenden nochmals auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandte Vorlage. Diese weise auf Beschlüsse des Rates bzw. des Haupt- und Finanzausschusses hin, die den Umgang mit Einwendungen gegen Niederschriften bereits regeln. Aus seiner Sicht erübrige sich demnach eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Im Übrigen sei es bisher sehr selten vorgekommen, dass Einwendungen gegen Niederschriften erhoben wurden. Nach kurzer weiterer Diskussion lässt BM Herr Schemmel über den modifizierten Antrag der Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Leopoldshöhe abstimmen. Der Haupt- und Finanzausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe entsprechend des Antrags der Ratsfraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP vom 12. Juli 2011 unter Berücksichtigung der in der Sitzung beantragten Modifizierung zu beschließen. § 26 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe wird demnach um folgenden Absatz 5 erweitert: Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich, spätestens zu Beginn der nächsten Sitzung, schriftlich beim Vorsitzenden der betreffenden Sitzung geltend zu machen. Über Einwendungen entscheidet der Rat (bzw. Ausschuss) in seiner nächsten Sitzung. Ist der Rat mehrheitlich der Auffassung, dass die Niederschrift die Beratung oder die gefassten Beschlüsse nicht oder nicht korrekt wiedergibt, so hat er dies durch Beschluss festzustellen. - 9 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 7 Enthaltung(en) Anmerkung zum Protokoll: Die Firma Sternberg hat mitgeteilt, dass die Darstellung einer geänderten Niederschrift mit der derzeit vorhandenen Programmversion von SD.NET nicht möglich ist. Eine entsprechende Programmänderung ist denkbar, jedoch mit Kosten verbunden. 5. Kastrationspflicht für Katzen In seinen einleitenden Ausführungen bezieht sich BM Herr Schemmel auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandte Vorlage sowie auf die zur Thematik eingeholte Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes. Danach ergebe sich keine rechtliche Grundlage für die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen aus Privatbesitz. Aus diesem Grund -4- schlage die Verwaltung vor, dem Antrag des Tierschutzvereins Bad Salzuflen – Lemgo e. V. nicht zu folgen. In der sich nun anschließenden Diskussion macht AM Herr Puchert-Blöbaum für die SPD-Fraktion deutlich, dass seine Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung folge. Eine Kastration bzw. Kennzeichnung liege schließlich zunächst einmal im Eigeninteresse der Besitzer/innen, darüber hinaus sei die Umsetzung derartiger Maßnahmen zu aufwändig. Letztendlich, so AM Herr Puchert-Blöbaum abschließend, habe die Thematik in Leopoldshöhe seiner Auffassung nach keine so hohe Relevanz wie in anderen Kommunen. Im Folgenden erklärt AM Herr Meckelmann, dass die CDU-Fraktion die Situation ähnlich sehe. Gleichwohl frage er sich, wann eine Gefahrenlage gegeben sei. AM Herr Dr. Bruck legt sodann dar, dass seine Fraktion noch weiteren Beratungs- und Informationsbedarf habe, da u. a. durch das Informationsschreiben einer ehrenamtlichen Mitarbeiterin des Bad Salzufler Tierheims weitere Fragen aufgetaucht seien. Im weiteren Verlauf sieht AM Herr Edler ebenfalls Probleme in der Umsetzbarkeit einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht und schlägt vor, zunächst einmal einen Appell an die Katzenhalter/innen zu richten, ihre Tiere kastrieren zu lassen. Im Anschluss an die Diskussion legt FBL Herr Taron sodann nochmals die Auffassung der Verwaltung dar. Sowohl der Städte- und Gemeindebund als auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht halte die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für unzulässig. So habe der Städte- und Gemeindebund darauf hingewiesen, dass, solange eine erhöhte Gesundheitsgefährdung für den Menschen nicht nachgewiesen werden könne, eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen durch Verordnung mangels abstrakter Gefahr nicht rechtmäßig sei. Darüber hinaus gebe er zu bedenken, dass die tatsächliche Umsetzung und insbesondere die Kontrolle einer solchen Vorschrift mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wären. Gleichwohl sei der Verwaltung durchaus bewusst, dass hier nach alternativen Lösungen gesucht werden müsse. Abschließend sagt FBL Herr Taron zu, sich bei der Stadt Paderborn, die bereits im Jahr 2008 die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen aus Privatbesitz in ihre ordnungsbehördliche Verordnung aufgenommen hat, nach deren Erfahrungen zu erkundigen. BM Herr Schemmel stellt anschließend fest, dass es offensichtlich noch Informations- und Beratungsbedarf gebe und verweist die Angelegenheit deshalb nochmals in die Fraktionen. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehmen diese Ausführungen zustimmend zur Kenntnis. 6. Bildung eines Zweckverbandes sowie Gründung von Beteiligungsgesellschaften; a) Zweckverband Stadtwerke Lippe – Weser, Verbandssatzung b) Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH, Gesellschaftsvertrag c) Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG, Gesellschaftsvertrag Einleitend verweist BM Herr Schemmel auf Drucksache 98/2011 sowie auf die Informationsveranstaltungen, die am 7. September 2011 für die Räte der Gemeinden Dörentrup und Kalletal bzw. am 8. September 2011 für die Räte der Gemeinden Augustdorf und Leopoldshöhe stattgefunden haben. In diesen Informationsveranstaltungen seien die Zweckverbandssatzung und die Gesellschaftsverträge von Vertretern der WRG Group vorgestellt und ausführlich erläutert worden. Heute gehe es mit der Bildung eines Zweckverbandes sowie der Gründung von Beteiligungsgesellschaften darum, die Strukturen und Rahmenbedingungen festzuschreiben. In der sich nun anschließenden Diskussion äußern sich die AM Herr Meckelmann und Herr Dr. Bruck positiv zu der Informationsveranstaltung bzw. zu dem Grundkonstrukt. Auf Nachfrage von AM Herrn Dr. Bruck zu § 6 der Satzung des Zweckverbandes Stadtwerke Lippe – Weser bezieht sich BM Herr Schemmel auf § 15 GkG, der die entsprechende Regelung enthalte. Nachdem weitere Nachfragen einzelner Ausschussmitglieder geklärt wurden, empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung: Auf der Grundlage der als Anlage 2 zu Drucksache 98/2011 beigefügten Satzung des Zweckverbandes Stadtwerke Lippe – Weser schließen sich die Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe zu einem Zweckverband zusammen. Die Satzung des Zweckverbandes Stadtwerke Lippe – Weser wird beschlossen. - einstimmig - -5- Auf der Grundlage des als Anlage 3 zu Drucksache 98/2011 beigefügten Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH beteiligt sich der Zweckverband Stadtwerke Lippe – Weser an der Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH. Dem Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH wird zugestimmt. - einstimmig Auf der Grundlage des als Anlage 4 zu Drucksache 98/2011 beigefügten Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG beteiligt sich der Zweckverband Stadtwerke LippeWeser an der Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG. Dem Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG wird zugestimmt. - einstimmig 7. Geh-/Radweg Eckendorfer hier: Beschluss der Planung Straße / Bielefelder Straße („Bürgerradweg“) AM Herr Habicht informiert die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses über die Beschlusslage aus der vorletzten Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr am 6. Juli 2011. Letztendlich habe sich der Ausschuss dafür ausgesprochen, die vorgestellte Planung umzusetzen, so AM Herr Habicht abschließend. Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr vom 6. Juli 2011 fasst der Haupt- und Finanzausschuss sodann folgenden Beschluss: Die vorgestellte Planung wird unter Berücksichtigung der Hinweise zur Finanzierung umgesetzt. Voraussetzung ist das Einverständnis des Eigentümers zur Verpachtung der notwendigen Flächen. - einstimmig 8. Einzelhandelsgutachten der Gemeinde Leopoldshöhe hier: - Auswertung und Beratung über die während der Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen - Beschluss über das Einzelhandelsgutachten der Gemeinde Leopoldshöhe als städtebauliches Entwicklungskonzept Eingangs verweist BM Herr Schemmel auf die letzte Sitzung des Gemeinderates am 12. Juli 2011 und die zu dieser Sitzung versandte Drucksache 70/2011. Es gehe nun darum, das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis zu nehmen und das Einzelhandelskonzept als städtebauliches Entwicklungskonzept zu beschließen. In der sich nun anschließenden Diskussion beantragt AM Herr Dr. Bruck für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den zentralen Versorgungsbereich Leopoldshöhe zu verkleinern. So erstrecke sich der zentrale Versorgungsbereich im Süden derzeit vom Kreuzungsbereich Hauptstraße / Teutoburger Straße bis zum Kreuzungsbereich Schötmarsche Straße / Krentruper Straße im Norden. Seine Fraktion schlage nun vor, den zentralen Versorgungsbereich am Marktplatz enden zu lassen und die Hauptstraße nicht weiter mit einzubeziehen. Weiter führt AM Herr Dr. Bruck aus, dass man so das Zentrum und insbesondere den Marktplatz weiter stärken könne sowie einer städtebaulichen Fehlentwicklung entgegen wirken könne. Im Folgenden sprechen sich die übrigen Fraktionen ebenfalls für eine Verkleinerung des zentralen Versorgungsbereiches Leopoldshöhe aus. BM Herr Schemmel macht sodann deutlich, dass aus Sicht der Verwaltung keine Bedenken gegen eine Korrektur des zentralen Versorgungsbereiches bestehen, städtebauliche Fehlentwicklungen jedoch auch auf andere Weise verhindert werden könnten. Nach weiterer kurzer Diskussion fasst der Haupt- und Finanzausschuss sodann folgende Beschlüsse: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt das Ergebnis der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB das Einzelhandelskonzept der Gemeinde Leopoldshöhe in der Fassung von Januar 2011 unter Berücksichtigung der seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragten Änderung - Verkleinerung des zentralen -6- Versorgungsbereiches Entwicklungskonzept. Leopoldshöhe im südlichen Bereich - als städtebauliches - einstimmig 9. Aktivierung von Finanzanlagen im Kernhaushalt aus 2009 BM Herr Schemmel erläutert kurz anhand der Vorlage die Notwendigkeit der Aktivierung von Finanzanlagen im Kernhaushalt aus 2009. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses fassen sodann ohne weitere Aussprache den folgenden Beschluss: Entsprechend der Empfehlung der Verwaltung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe, die unter der Bilanzposition „Forderungen gegen Sondervermögen“ ausgewiesenen Mittel in Höhe von 1.153.709,52 € als Finanzanlage im Kernhaushalt zu aktivieren. - einstimmig Der Ausschussvorsitzende schließt den öffentlichen Teil der Sitzung um 19:08 Uhr. Schemmel Ausschussvorsitzender Patruck Schriftführerin