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Beschlusstext (Änderung der Vereinbarungen zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Belegung und Durchführung von sozialen Trainingskursen vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2015 hier: Bezuschussung einer Vollzeitkraft ab dem 01.01.2013)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,3 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
05.12.12, 04:16
Aktualisiert
05.12.12, 04:16
Beschlusstext (Änderung der Vereinbarungen zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Belegung und Durchführung von sozialen Trainingskursen vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2015
hier: Bezuschussung einer Vollzeitkraft ab dem 01.01.2013)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.11.2012 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 7 Änderung der Vereinbarungen zwischen der Stadt Rheinbach, V 323/2012 Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Belegung und Durchführung von sozialen Trainingskursen vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2015 hier: Bezuschussung einer Vollzeitkraft ab dem 01.01.2013 Das Mitglied Schmitz-Jansen erläutert die qualitativ hochwertige Tätigkeit der Stadt Rheinbach im Zusammenhang mit den sozialen Trainingskursen und betont nochmals die Notwendigkeit der Fortführung der Aufgabe. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Belegung und Durchführung von sozialen Trainingskursen vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2015 dahin gehend zu ändern, dass ab 01.01.2013 eine Vollzeitkraft bezuschusst wird. Abstimmung: einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)