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Beschlußtext (Bildung eines Zweckverbandes sowie Gründung von Beteiligungsgesellschaften; a) Zweckverband Stadtwerke Lippe – Weser, Verbandssatzung b) Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH, Gesellschaftsvertrag c) Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG, Gesellschaftsvertrag)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,3 kB
Datum
22.09.2011
Erstellt
06.10.11, 21:19
Aktualisiert
15.11.11, 21:17
Beschlußtext (Bildung eines Zweckverbandes sowie Gründung von Beteiligungsgesellschaften;
a) Zweckverband Stadtwerke Lippe – Weser, Verbandssatzung
b) Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH, Gesellschaftsvertrag
c) Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG, Gesellschaftsvertrag) Beschlußtext (Bildung eines Zweckverbandes sowie Gründung von Beteiligungsgesellschaften;
a) Zweckverband Stadtwerke Lippe – Weser, Verbandssatzung
b) Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH, Gesellschaftsvertrag
c) Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG, Gesellschaftsvertrag)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 22.09.2011: 6. Bildung eines Zweckverbandes sowie Gründung von Beteiligungsgesellschaften; a) Zweckverband Stadtwerke Lippe – Weser, Verbandssatzung b) Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH, Gesellschaftsvertrag c) Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG, Gesellschaftsvertrag Einleitend verweist BM Herr Schemmel auf Drucksache 98/2011 sowie auf die Informationsveranstaltungen, die am 7. September 2011 für die Räte der Gemeinden Dörentrup und Kalletal bzw. am 8. September 2011 für die Räte der Gemeinden Augustdorf und Leopoldshöhe stattgefunden haben. In diesen Informationsveranstaltungen seien die Zweckverbandssatzung und die Gesellschaftsverträge von Vertretern der WRG Group vorgestellt und ausführlich erläutert worden. Heute gehe es mit der Bildung eines Zweckverbandes sowie der Gründung von Beteiligungsgesellschaften darum, die Strukturen und Rahmenbedingungen festzuschreiben. In der sich nun anschließenden Diskussion äußern sich die AM Herr Meckelmann und Herr Dr. Bruck positiv zu der Informationsveranstaltung bzw. zu dem Grundkonstrukt. Auf Nachfrage von AM Herrn Dr. Bruck zu § 6 der Satzung des Zweckverbandes Stadtwerke Lippe – Weser bezieht sich BM Herr Schemmel auf § 15 GkG, der die entsprechende Regelung enthalte. Nachdem weitere Nachfragen einzelner Ausschussmitglieder geklärt wurden, empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung: Beschluss: Auf der Grundlage der als Anlage 2 zu Drucksache 98/2011 beigefügten Satzung des Zweckverbandes Stadtwerke Lippe – Weser schließen sich die Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Kalletal und Leopoldshöhe zu einem Zweckverband zusammen. Die Satzung des Zweckverbandes Stadtwerke Lippe – Weser wird beschlossen. Beratungsergebnis: - einstimmig - Beschluss: Auf der Grundlage des als Anlage 3 zu Drucksache 98/2011 beigefügten Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH beteiligt sich der Zweckverband Stadtwerke Lippe – Weser an der Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH. Dem Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH wird zugestimmt. Beratungsergebnis: - einstimmig - Beschluss: Auf der Grundlage des als Anlage 4 zu Drucksache 98/2011 beigefügten Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG beteiligt sich der Zweckverband Stadtwerke LippeWeser an der Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG. Dem Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG wird zugestimmt. Beratungsergebnis: - einstimmig -