Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,3 kB
Datum
22.09.2011
Erstellt
06.10.11, 21:19
Aktualisiert
15.11.11, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 22.09.2011:
6.
Bildung eines Zweckverbandes sowie Gründung von Beteiligungsgesellschaften;
a) Zweckverband Stadtwerke Lippe – Weser, Verbandssatzung
b) Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH, Gesellschaftsvertrag
c) Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG, Gesellschaftsvertrag
Einleitend verweist BM Herr Schemmel auf Drucksache 98/2011 sowie auf die
Informationsveranstaltungen, die am 7. September 2011 für die Räte der Gemeinden Dörentrup und
Kalletal bzw. am 8. September 2011 für die Räte der Gemeinden Augustdorf und Leopoldshöhe
stattgefunden haben. In diesen Informationsveranstaltungen seien die Zweckverbandssatzung und die
Gesellschaftsverträge von Vertretern der WRG Group vorgestellt und ausführlich erläutert worden.
Heute gehe es mit der Bildung eines Zweckverbandes sowie der Gründung von
Beteiligungsgesellschaften darum, die Strukturen und Rahmenbedingungen festzuschreiben. In der
sich nun anschließenden Diskussion äußern sich die AM Herr Meckelmann und Herr Dr. Bruck positiv
zu der Informationsveranstaltung bzw. zu dem Grundkonstrukt. Auf Nachfrage von AM Herrn Dr. Bruck
zu § 6 der Satzung des Zweckverbandes Stadtwerke Lippe – Weser bezieht sich BM Herr Schemmel
auf § 15 GkG, der die entsprechende Regelung enthalte. Nachdem weitere Nachfragen einzelner
Ausschussmitglieder geklärt wurden, empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat
folgende Beschlussfassung:
Beschluss:
Auf der Grundlage der als Anlage 2 zu Drucksache 98/2011 beigefügten Satzung des
Zweckverbandes Stadtwerke Lippe – Weser schließen sich die Gemeinden Augustdorf, Dörentrup,
Kalletal und Leopoldshöhe zu einem Zweckverband zusammen. Die Satzung des Zweckverbandes
Stadtwerke Lippe – Weser wird beschlossen.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -
Beschluss:
Auf der Grundlage des als Anlage 3 zu Drucksache 98/2011 beigefügten Gesellschaftsvertrages der
Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH beteiligt sich der Zweckverband Stadtwerke Lippe –
Weser an der Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH. Dem Gesellschaftsvertrag der
Stadtwerke Lippe – Weser Verwaltungs-GmbH wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -
Beschluss:
Auf der Grundlage des als Anlage 4 zu Drucksache 98/2011 beigefügten Gesellschaftsvertrages der
Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG beteiligt sich der Zweckverband Stadtwerke LippeWeser an der Stadtwerke Lippe – Weser GmbH & Co. KG. Dem Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke
Lippe – Weser GmbH & Co. KG wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
- einstimmig -