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Beschlußtext (Antrag der Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Leopoldshöhe vom 12. Juli 2011 hier: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
9,2 kB
Datum
22.09.2011
Erstellt
06.10.11, 21:19
Aktualisiert
15.11.11, 21:17
Beschlußtext (Antrag der Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Leopoldshöhe vom 12. Juli 2011
hier: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe) Beschlußtext (Antrag der Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Leopoldshöhe vom 12. Juli 2011
hier: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 22.09.2011: 4. Antrag der Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Leopoldshöhe vom 12. Juli 2011 hier: Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe Einleitend verweist BM Herr Schemmel auf den Antrag der Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Leopoldshöhe vom 12. Juli 2011 und die dazu gefertigte Vorlage der Verwaltung bzw. die eingeholte Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes. Anschließend gibt er den Antragstellern die Gelegenheit, ihren Antrag zu begründen. AM Herr Meckelmann führt sodann zunächst aus, dass es zu dieser Thematik durchaus auch andere Rechtsmeinungen gebe. Mit dem Antrag wolle man erreichen, so AM Herr Meckelmann weiter, dass in der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe eine Bestimmung festgeschrieben werde, die regele, wie mit Einwendungen gegen Niederschriften umgegangen werden solle. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen beantragt AM Herr Meckelmann für die Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Leopoldshöhe die folgende Modifizierung des ursprünglichen Antrags vom 12. Juli 2011: Der letzte Satz des seitens der Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Leopoldshöhe vorgeschlagenen neuen § 26 Abs. 5 GeschO wird durch folgenden Satz ersetzt: „Ist der Rat mehrheitlich der Auffassung, dass die Niederschrift die Beratung oder die gefassten Beschlüsse nicht oder nicht korrekt wiedergibt, so hat er dies durch Beschluss festzustellen.“ Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen weist AM Herr Meckelmann darauf hin, dass er den Bürgermeister darüber hinaus gebeten habe, mitzuteilen, inwieweit das abgeänderte Protokoll so im Ratsinformationssystem gekennzeichnet werden könne, dass man auch nach Jahren noch erkenne, dass eine Abänderung stattgefunden habe. In der sich nun anschließenden Diskussion macht AM Herr Puchert-Blöbaum deutlich, dass seine Fraktion die Regelung für unnötig halte, da sich die Rechtslage aus der GO NRW ergebe. Aus diesem Grund werde sich seine Fraktion bei der Abstimmung enthalten. BM Herr Schemmel verweist im Folgenden nochmals auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandte Vorlage. Diese weise auf Beschlüsse des Rates bzw. des Haupt- und Finanzausschusses hin, die den Umgang mit Einwendungen gegen Niederschriften bereits regeln. Aus seiner Sicht erübrige sich demnach eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Im Übrigen sei es bisher sehr selten vorgekommen, dass Einwendungen gegen Niederschriften erhoben wurden. Nach kurzer weiterer Diskussion lässt BM Herr Schemmel über den modifizierten Antrag der Fraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Leopoldshöhe abstimmen. Der Haupt- und Finanzausschuss fasst sodann folgenden Beschluss: Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe entsprechend des Antrags der Ratsfraktionen der CDU, des Bündnis 90/Die Grünen und der FDP vom 12. Juli 2011 unter Berücksichtigung der in der Sitzung beantragten Modifizierung zu beschließen. § 26 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Leopoldshöhe wird demnach um folgenden Absatz 5 erweitert: Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich, spätestens zu Beginn der nächsten Sitzung, schriftlich beim Vorsitzenden der betreffenden Sitzung geltend zu machen. Über Einwendungen entscheidet der Rat (bzw. Ausschuss) in seiner nächsten Sitzung. Ist der Rat mehrheitlich der Auffassung, dass die Niederschrift die Beratung oder die gefassten Beschlüsse nicht oder nicht korrekt wiedergibt, so hat er dies durch Beschluss festzustellen. Beratungsergebnis: - 9 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 7 Enthaltung(en) -