Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
48 kB
Erstellt
28.06.13, 01:00
Aktualisiert
28.06.13, 01:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium: Gemeinderat
Termin: 11.07.2013
öffentlich
TOP- Nr.:
109/2013
Abteilung:
Sachbearbeiter:
I/3
Herr Görner
Aktenzeichen:
Datum:
416-10
24.06.2013
Beratungsstelle für Frauen und Mädchen
Frauen helfen Frauen e.V., Jülich;
Antrag auf Gewährung eines Betriebskostenzuschusses
Beschlussvorschlag:
In Kenntnis des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, den Antrag der
Beratungsstelle für Frauen und Mädchen des Frauen helfen Frauen e.V., Jülich, aus haushaltsrechtlichen Gründen abzulehnen.
Finanzielle Auswirkungen ?
X
Nein
Ja
€
Sachverhalt:
Die Beratungsstelle für Frauen und Mädchen des Frauen helfen Frauen e.V., Jülich, hat sich an
den Bürgermeister gewandt und teilt mit, dass die Stadt Jülich angekündigt habe, den bisherigen
Zuschuss ab 2014 auf Null zu setzen. Vielmehr dringe die Stadt Jülich darauf, dass sich alle
anderen Gemeinden, die von dem Angebot des Vereins profitieren, ebenfalls anteilig an den Betriebskosten beteilien sollen. Einzelheiten sind dem Schreiben der Beratungsstelle vom
12.06.2013, welches als Anlage beigefügt ist, zu entnehmen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Die Sinnhaftigkeit der Arbeit der Beratungsstelle für Frauen und Mädchen in Jülich ist nicht anzuzweifeln bzw. in Frage zu stellen. Dennoch handelt es sich bei dem Begehren des Vereins um die
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Unterstützung einer Aufgabe, zu der die Gemeinde weder gesetzlich oder vertraglich verpflichtet
ist.
Die Gemeinde Hürtgenwald befindet sich bekanntlich im HSK. Es ist daher aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich, dem Verein einen finanziellen Beitrag zu leisten. Dem Gemeinderat
muss daher nach alledem empfohlen werden, den Antrag abzulehnen.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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