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Beschlussvorlage (Beratungsstelle für Frauen und Mädchen Frauen helfen Frauen e.V., Jülich; Antrag auf Gewährung eines Betriebskostenzuschusses)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
48 kB
Erstellt
28.06.13, 01:00
Aktualisiert
28.06.13, 01:00
Beschlussvorlage (Beratungsstelle für Frauen und Mädchen
Frauen helfen Frauen e.V., Jülich;
Antrag auf Gewährung eines Betriebskostenzuschusses) Beschlussvorlage (Beratungsstelle für Frauen und Mädchen
Frauen helfen Frauen e.V., Jülich;
Antrag auf Gewährung eines Betriebskostenzuschusses)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Gremium: Gemeinderat Termin: 11.07.2013 öffentlich TOP- Nr.: 109/2013 Abteilung: Sachbearbeiter: I/3 Herr Görner Aktenzeichen: Datum: 416-10 24.06.2013 Beratungsstelle für Frauen und Mädchen Frauen helfen Frauen e.V., Jülich; Antrag auf Gewährung eines Betriebskostenzuschusses Beschlussvorschlag: In Kenntnis des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, den Antrag der Beratungsstelle für Frauen und Mädchen des Frauen helfen Frauen e.V., Jülich, aus haushaltsrechtlichen Gründen abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen ? X Nein Ja € Sachverhalt: Die Beratungsstelle für Frauen und Mädchen des Frauen helfen Frauen e.V., Jülich, hat sich an den Bürgermeister gewandt und teilt mit, dass die Stadt Jülich angekündigt habe, den bisherigen Zuschuss ab 2014 auf Null zu setzen. Vielmehr dringe die Stadt Jülich darauf, dass sich alle anderen Gemeinden, die von dem Angebot des Vereins profitieren, ebenfalls anteilig an den Betriebskosten beteilien sollen. Einzelheiten sind dem Schreiben der Beratungsstelle vom 12.06.2013, welches als Anlage beigefügt ist, zu entnehmen. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Die Sinnhaftigkeit der Arbeit der Beratungsstelle für Frauen und Mädchen in Jülich ist nicht anzuzweifeln bzw. in Frage zu stellen. Dennoch handelt es sich bei dem Begehren des Vereins um die - Seite 1 von 2 - Unterstützung einer Aufgabe, zu der die Gemeinde weder gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist. Die Gemeinde Hürtgenwald befindet sich bekanntlich im HSK. Es ist daher aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich, dem Verein einen finanziellen Beitrag zu leisten. Dem Gemeinderat muss daher nach alledem empfohlen werden, den Antrag abzulehnen. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Abteilungsleiter beteil. Abt.) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -