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Beschlußtext (Kastrationspflicht für Katzen)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,8 kB
Datum
22.09.2011
Erstellt
06.10.11, 21:19
Aktualisiert
15.11.11, 21:17
Beschlußtext (Kastrationspflicht für Katzen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 22.09.2011: 5. Kastrationspflicht für Katzen In seinen einleitenden Ausführungen bezieht sich BM Herr Schemmel auf die zu diesem Tagesordnungspunkt versandte Vorlage sowie auf die zur Thematik eingeholte Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes. Danach ergebe sich keine rechtliche Grundlage für die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen aus Privatbesitz. Aus diesem Grund schlage die Verwaltung vor, dem Antrag des Tierschutzvereins Bad Salzuflen – Lemgo e. V. nicht zu folgen. In der sich nun anschließenden Diskussion macht AM Herr Puchert-Blöbaum für die SPD-Fraktion deutlich, dass seine Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung folge. Eine Kastration bzw. Kennzeichnung liege schließlich zunächst einmal im Eigeninteresse der Besitzer/innen, darüber hinaus sei die Umsetzung derartiger Maßnahmen zu aufwändig. Letztendlich, so AM Herr Puchert-Blöbaum abschließend, habe die Thematik in Leopoldshöhe seiner Auffassung nach keine so hohe Relevanz wie in anderen Kommunen. Im Folgenden erklärt AM Herr Meckelmann, dass die CDU-Fraktion die Situation ähnlich sehe. Gleichwohl frage er sich, wann eine Gefahrenlage gegeben sei. AM Herr Dr. Bruck legt sodann dar, dass seine Fraktion noch weiteren Beratungs- und Informationsbedarf habe, da u. a. durch das Informationsschreiben einer ehrenamtlichen Mitarbeiterin des Bad Salzufler Tierheims weitere Fragen aufgetaucht seien. Im weiteren Verlauf sieht AM Herr Edler ebenfalls Probleme in der Umsetzbarkeit einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht und schlägt vor, zunächst einmal einen Appell an die Katzenhalter/innen zu richten, ihre Tiere kastrieren zu lassen. Im Anschluss an die Diskussion legt FBL Herr Taron sodann nochmals die Auffassung der Verwaltung dar. Sowohl der Städte- und Gemeindebund als auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht halte die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für unzulässig. So habe der Städte- und Gemeindebund darauf hingewiesen, dass, solange eine erhöhte Gesundheitsgefährdung für den Menschen nicht nachgewiesen werden könne, eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen durch Verordnung mangels abstrakter Gefahr nicht rechtmäßig sei. Darüber hinaus gebe er zu bedenken, dass die tatsächliche Umsetzung und insbesondere die Kontrolle einer solchen Vorschrift mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wären. Gleichwohl sei der Verwaltung durchaus bewusst, dass hier nach alternativen Lösungen gesucht werden müsse. Abschließend sagt FBL Herr Taron zu, sich bei der Stadt Paderborn, die bereits im Jahr 2008 die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen aus Privatbesitz in ihre ordnungsbehördliche Verordnung aufgenommen hat, nach deren Erfahrungen zu erkundigen. BM Herr Schemmel stellt anschließend fest, dass es offensichtlich noch Informations- und Beratungsbedarf gebe und verweist die Angelegenheit deshalb nochmals in die Fraktionen. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehmen diese Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.