Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,8 kB
Datum
22.09.2011
Erstellt
06.10.11, 21:19
Aktualisiert
15.11.11, 21:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 22.09.2011:
5.
Kastrationspflicht für Katzen
In seinen einleitenden Ausführungen bezieht sich BM Herr Schemmel auf die zu diesem
Tagesordnungspunkt versandte Vorlage sowie auf die zur Thematik eingeholte Stellungnahme des
Städte- und Gemeindebundes. Danach ergebe sich keine rechtliche Grundlage für die Einführung einer
Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen aus Privatbesitz. Aus diesem Grund
schlage die Verwaltung vor, dem Antrag des Tierschutzvereins Bad Salzuflen – Lemgo e. V. nicht zu
folgen.
In der sich nun anschließenden Diskussion macht AM Herr Puchert-Blöbaum für die SPD-Fraktion
deutlich, dass seine Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung folge. Eine Kastration bzw. Kennzeichnung
liege schließlich zunächst einmal im Eigeninteresse der Besitzer/innen, darüber hinaus sei die
Umsetzung derartiger Maßnahmen zu aufwändig. Letztendlich, so AM Herr Puchert-Blöbaum
abschließend, habe die Thematik in Leopoldshöhe seiner Auffassung nach keine so hohe Relevanz wie
in anderen Kommunen.
Im Folgenden erklärt AM Herr Meckelmann, dass die CDU-Fraktion die Situation ähnlich sehe.
Gleichwohl frage er sich, wann eine Gefahrenlage gegeben sei. AM Herr Dr. Bruck legt sodann dar,
dass seine Fraktion noch weiteren Beratungs- und Informationsbedarf habe, da u. a. durch das
Informationsschreiben einer ehrenamtlichen Mitarbeiterin des Bad Salzufler Tierheims weitere Fragen
aufgetaucht seien. Im weiteren Verlauf sieht AM Herr Edler ebenfalls Probleme in der Umsetzbarkeit
einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht und schlägt vor, zunächst einmal einen Appell an die
Katzenhalter/innen zu richten, ihre Tiere kastrieren zu lassen.
Im Anschluss an die Diskussion legt FBL Herr Taron sodann nochmals die Auffassung der Verwaltung
dar. Sowohl der Städte- und Gemeindebund als auch die Deutsche Juristische Gesellschaft für
Tierschutzrecht halte die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für unzulässig. So
habe der Städte- und Gemeindebund darauf hingewiesen, dass, solange eine erhöhte
Gesundheitsgefährdung für den Menschen nicht nachgewiesen werden könne, eine Kastrationspflicht
für Freigängerkatzen durch Verordnung mangels abstrakter Gefahr nicht rechtmäßig sei. Darüber
hinaus gebe er zu bedenken, dass die tatsächliche Umsetzung und insbesondere die Kontrolle einer
solchen Vorschrift mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wären. Gleichwohl sei der Verwaltung
durchaus bewusst, dass hier nach alternativen Lösungen gesucht werden müsse. Abschließend sagt
FBL Herr Taron zu, sich bei der Stadt Paderborn, die bereits im Jahr 2008 die Kastrations- und
Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen aus Privatbesitz in ihre ordnungsbehördliche Verordnung
aufgenommen hat, nach deren Erfahrungen zu erkundigen.
BM Herr Schemmel stellt anschließend fest, dass es offensichtlich noch Informations- und
Beratungsbedarf gebe und verweist die Angelegenheit deshalb nochmals in die Fraktionen. Die
Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehmen diese Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.