Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
05.12.12, 04:16
Aktualisiert
05.12.12, 04:16
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.11.2012 im Sitzungssaal
1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 6
Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen
zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren
Die Verwaltung erläutert die Vorlage.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt:
a ) Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen
zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren unter
Berücksichtigung anderer Zuschüsse/Förderungen bis zur Höhe
der vom Land gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008
anerkannten Ausgaben werden wie folgt gefördert:
Neubaumaßnahmen inkl. Ersteinrichtung, etc.:
bis zu 20.000 € pro Platz
Ausbau- und Umbaumaßnahmen:
bis
zu 8.500 € pro Platz
Ausstattungsmaßnahmen von geeigneten Räumen:
bis zu 3.500 € pro Platz.
b) Der Kreistag stimmt den in der Anlage 1 aufgeführten
Investitionen und Ausstattungen entsprechend der
Kindergartenbedarfsplanung grundsätzlich zu.
c) Der Kreistag stimmt der Förderung von Investitionen und
Ausstattungen bis zu einer Höhe von insgesamt bis zu
2.550.000 € im Haushaltsjahr 2013 zu.
d) Der Jugendhilfeausschuss wird ermächtigt, in eigener
Zuständigkeit im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel gemäß der beigefügten Prioritätenliste (Anlage
3) über die Bezuschussung der Maßnahmen zu entscheiden.
Können prioritäre Maßnahmen im jeweiligen Zeitraum nicht
realisiert werden, rücken die nachfolgenden Maßnahmen nach.
e) Eine Bezuschussung kann auch dann erfolgen, wenn keine
Fördermittel Dritter zur Verfügung stehen. Die Verwaltung wird
beauftragt, weiterhin mit Nachdruck weitere Fördermittel des
Landes NRW einzufordern.
f) Gemäß § 22 GemHVO werden im Jahresabschluss 2012 die
in Zeile 28 des Produktes 365 01 verbleibenden
Auszahlungsermächtigungen übertragen.
Abstimmung: einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
V 324/2012