Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
24 kB
Datum
30.11.2011
Erstellt
16.12.11, 21:15
Aktualisiert
16.12.11, 21:15
Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr) Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr) Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr) Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr) Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr) Öffentliche Niederschrift (Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr)

öffnen download melden Dateigröße: 24 kB

Inhalt der Datei

Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014) am 30.11.2011 Tagungsort: Sitzungssaal des Rathauses Beginn: 18:00 Uhr Ende: 19:24 Uhr Anwesend sind: SPD: Herr Amelung, Herr Brinkmann, Herr Burkamp, Herr Hanning, Herr Thomas Hoffmann, Herr Bernd Hoffmann, CDU: Herr Domke, Herr Habicht, Frau Köster, Frau Risy, Herr Schulz, Herr Strohmeyer, B90/Grüne: Frau Bode, Herr Lasar, FDP: Herr Edler, Verwaltung: FBL Herr Taron, Frau Barthel, Frau Beckmann, Herr Offel Zuhörer: 8 Presse: 1 Gäste: Herr Becker (Ingenieurbüro Kindsgrab) Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Vor Eintritt in die Tagesordnung ändert der AV die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte in der Form, dass der bisherige Tagesordnungspunkt 6 (Verkehrssicherheit Große-Horst-Straße) unter Tagesordnungspunkt 3 Anregungen und Beschwerden unter 3.2 abgehandelt wird. Der bisherige Tagesordnungspunkt 3 (Verlängerung des Gehweges in Nienhagen) wird nunmehr unter 3.1 abgehandelt. Der Ausschuss stimmt diesem Vorschlag einmütig zu. Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1. Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner Es werden keine Anfragen gestellt. 2. Anfragen der Ausschussmitglieder AM Herr Schulz trägt vor, dass er von einem Landwirt angesprochen worden sei, dass im hinteren Teil der „Weststraße“ unübersichtlich geparkt werden würde. Dies wird seitens der Verwaltung zur weiteren Überwachung zur Kenntnis genommen. AM Herr Strohmeyer fragt nach, inwieweit der Eigentümer der Pizzeria in Asemissen nunmehr sein -2- Einverständnis für die Aufstellung des Buswartehäuschens gegeben habe. Herr Offel und Herr Taron erläutern, dass die Aufstellung auf öffentlichem Grund entsprechend der Planung erfolgte und hierfür kein Einverständnis erforderlich gewesen sei. AM Herr Edler erkundigt sich nach dem aktuellen Ausbaustand der 3 Stichwege Danziger Straße. AV Herr Habicht führt aus, dass in der „Stettiner Straße“ und „Im Kleinen Werder“ die Kanäle nunmehr liegen würden und ab Montag die entsprechenden Arbeiten in der „Tilsiter Straße“ beginnen würden. AM Herr Lasar führt zum einen aus, dass an der Kreuzung am Scherenkrug noch immer kein Hinweisschild für die Radfahrer angebracht sei, dass diese bereits an der Ampel die Straßenseite wechseln müssen. Darüber hinaus regt er an, dass für die Radfahrer an der Eckendorfer Straße hinter der Fa. Modica ein Schild angebracht werden sollte, mit dem auf die korrekte Wegeführung Richtung Bielefeld hingewiesen wird (nicht durch die Unterführung sondern entlang der Häuser). FBL Herr Taron führt dazu aus, dass beide Punkte Bestandteil der kürzlich stattgefundenen Radverkehrsschau gewesen sind. Zu dem ersten Punkt teilt er mit, dass die Anbringung eines Schildes fraglich ist. Bei dem 2. Punkt erfolgt eine Optimierung der Beschilderung. 3. Anregungen und Beschwerden 3.1 Verlängerung des Gehweges auf der Ostseite der Herforder Straße im Ortsteil Nienhagen in Richtung Schuckenbaum Der AV fasst den Sachverhalt kurz zusammen. Seitens der CDU-Fraktion wird eine Gefahrensituation für die Fußgänger –welche auf der Herforder Straße gehen müssen- gesehen, jedoch sei hier der Kreis zuständig. Die CDU-Fraktion spricht sich dafür aus, dass eine Kostenaufteilung (3.000,-- Euro Kreis Lippe, 3.000,-- Euro Anwohner und 3.000,-Euro Gemeinde) geprüft werden sollte. Die SPD-Fraktion spricht sich gegen eine Kostenbeteiligung aus. Zum einen sei die Gemeinde hier nicht rechtlich zuständig und zum anderen reichen die knappen Haushaltsmittel noch nicht einmal, um den laufenden Bestand zu unterhalten. Die FDP-Fraktion teilt die Meinung der SPD-Fraktion und weist darauf hin, dass die Gemeinde seit Jahren spart und sämtliche Fördermittel abgreift. FBL Herr Taron gibt zu bedenken, dass hier zeitgleich eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen sei, da ähnliche Anträge folgen könnten. Er führt aus, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein durchgehender Rad- / Gehweg vorhanden sei. Hier müsste mit dem Kreis abgeklärt werden, inwieweit dieser eine Querungsmöglichkeit über den Graben schaffen könnte. Einvernehmlich wird im Ausschuss die Auffassung vertreten, dass seitens der Verwaltung mit dem Kreis geklärt wird, inwieweit dieser eine Querungshilfe für den Graben schaffen könnte. 3.2 Verkehrssicherheit in der Großen-Horst-Straße AV Herr Habicht trägt den Sachverhalt der Vorlage kurz vor. Er spricht sich dafür aus, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen. Dem Haupt- und Finanzausschuss wird empfohlen, aufgrund der Messergebnisse derzeit keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen. - einstimmig 4. Straßenausbau westliche Mühlenstraße hier: Vorstellung und Beschlussfassung des Planungskonzeptes als Bauprogramm Herr Becker (Ingenieurbüro Kindsgrab) stellt den geplanten Ausbau vor und beantwortet zusammen mit der Verwaltung einzelne Detailfragen der Ausschussmitglieder zum Ausbau und den Kosten (der Lageplan ist der Niederschrift als Anlage 1 und 2 beigefügt). Nach kurzer Zeit wird wie folgt abgestimmt: -3- Das in heutiger Sitzung vorgestellte Planungskonzept wird in dieser Form als Bauprogramm beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Straßenendausbau der Mühlenstraße gemäß der vorliegenden Planung und nach den Erkenntnissen aus der Anliegerversammlung auszubauen. - einstimmig 5. Antrag der SPD-Fraktion hier: Markierung des Radweges an der Hauptstr. in den Einmündungen Waldstr. und Dorfstr. Ohne Diskussion spricht sich der Ausschuss dafür aus, dass der Radweg an der Hauptstraße in den Einmündungen Waldstraße und Dorfstraße durch entsprechende Piktogramme auf der Fahrbahn zusätzlich markiert werden soll. - einstimmig 6. Verkehrssicherheit im Starenweg Neben der von der Verwaltung ausgearbeiteten Vorlage wird ein zusätzlicher Plan eines Anwohners vorgestellt. Dieser sieht neben der Furtmarkierung Berliner Str. und der Aufstellung eines Pflanzkübels am Spielplatz Starenweg u.a. noch einen zweiten Pflanzkübel vor dem Elsternweg vor. Nach kurzem Gedankenaustausch herrscht im Ausschuss einmütig die Meinung, dass über den Einbau von ein oder zwei Schwellen im Rahmen der Haushaltsberatungen abgestimmt werden soll. Darüber hinaus wird über folgendes Stufenverfahren abgestimmt. Im Bereich des Spielplatzes wird an der Einmündung Berliner Straße eine Furtmarkierung für die Fußgänger parallel zum Starenweg aufgebracht. Im Starenweg werden im Bereich des Spielplatzes und vor dem Elsternweg je ein Pflanzkübel aufgestellt. - einstimmig – AV Herr Habicht bedankt sich an dieser Stelle bei dem anwesenden Anwohner für den detaillierten Plan. 7. Benennung von Straßen hier: Benennung einer Straße im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 06/08 „Gelände Westphal“ AV Herr Habicht trägt den Sachverhalt der Vorlage kurz vor. Sodann wird wie folgt abgestimmt: Der Ausschuss für Straßen, Plätze und Verkehr beschließt, die geplante Straße im Baugebiet „Gelände Westphal“ in „Pastor-Zeiß-Weg“ zu benennen. - einstimmig 8. Beitragsrechtliche Abwicklung der Sanierung des Ortskerns; hier: Aufhebung des Abschnittbildungsbeschlusses für den Bereich der Schötmarschen Straße von der Straße "Am Doktorkamp" bis zum Kreisel am Beginn der Querspange zur Umgehungsstraße Seitens der Verwaltung werden einzelne Verständnisfragen zur Vorlage erläutert. Anschließend erfolgt folgende Beschlussfassung: -4- Dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe wird empfohlen, den Beschluss gem. § 2 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe zur Bildung eines Abschnitts für den Teilbereich der Schötmarschen Straße von der Straße „Am Doktorkamp“ bis zum Kreisel am Beginn der Querspange zur Umgehungsstraße aufzuheben. - 14 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) 9. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW); hier: Bereich Brunsheide-Süd Dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe wird empfohlen, folgende Widmungen zu beschließen: a) Der Hedwig-Dohm-Weg (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 972), der Käthe-KollwitzWeg (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 971), der Anna-Siemsen-Weg (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstücke 968, 969 und 970), der Edith-Stein-Weg (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 973) sowie die Straße Brunsheide (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 542) sind endgültig ausgebaut. Sie erhalten die Eigenschaft von verkehrsberuhigten Bereichen und werden hiermit dem öffentlichen Verkehr gem. §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes NW gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Leopoldshöhe. b) Die Verbindung zwischen dem Hedwig-Dohm-Weg und dem Käthe-Kollwitz-Weg (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 926) ist endgültig ausgebaut. Sie erhält die Eigenschaft einer öffentlichen Grünfläche und wird für die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer gem. §§ 3 und 6 StrWG NW gewidmet. Träger der Baulast ist die Gemeinde Leopoldshöhe c) Die Wegeverbindung zwischen der Straße Brunsheide und dem Anna-Siemsen-Weg (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 532) erhält die Eigenschaft als öffentlicher Fußweg und wird für die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer gem. §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes NW gewidmet. Träger der Baulast ist die Gemeinde Leopoldshöhe. - einstimmig 10. Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach BauGB für die erstmalige Herstellung der Straße „Am Königskamp“ (Teilbereich von der Einmündung der Straße „In der Brinkheide“ bis zur Straße „Am Mühlenbach“); hier: Änderung des Bauprogramms Seitens der Verwaltung werden kurz einzelne Anfragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Ohne weitere Diskussion wird wie folgt abgestimmt: Das in der Sitzung vom 10.05.2006 vorgestellte Planungskonzept vom Ing.Büro Kindsgrab GmbH wird dahingehend abgeändert, dass der ursprünglich geplante dargestellte Ausbau mit einer Rampe ab dem Ende des Einmündungsbereiches der Straße „In der Brinkheide“ in den südlichen Bereich der Straße „Am Königskamp“ aus bautechnischen Gründen entfällt und durchgängig mit Verbundsteinpflaster befestigt wird. Die geänderte Planung wird hiermit als Bauprogramm beschlossen. - 12 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 3 Enthaltung(en) 11. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984 Die FDP-Fraktion führt aus, dass die tatsächliche Belastung einer Straße durch ein landwirtschaftliches -5- Fahrzeug doch viel größer sei, als durch einen normalen Pkw und somit die Inanspruchnahme entsprechend größer sein müsste. Frau Barthel erläutert, dass hier eine Betrachtung nicht im Sinne einer baulichen Abrechnung sondern nach dem Kommunalabgabengesetz erfolgen müsse. Demnach ginge es nicht darum, inwieweit Fahrzeuge die Straße durch die Inanspruchnahme abnutzen, sondern wie der wirtschaftliche Vorteil zu bewerten sei, den das Grundstück durch die Erneuerung der Straße erfahre. Da ein landwirtschaftliches Grundstück viel seltener angefahren wird als ein Wohngrundstück, sei der wirtschaftliche Vorteil entsprechend geringer. Bzgl. weiterer Verständnisfragen der Ausschussmitglieder führt Frau Barthel weiter aus, dass der Faktor 0,0333 einer gerichtlichen Überprüfung standgehalten habe und daher in der einschlägigen Kommentierung durch Prof. Driehaus aufgeführt wird. Die bisherige Satzung würde diese Fälle bislang nicht regeln. Bislang habe es erst einen derartigen Fall gegeben, jedoch kämen künftig weitere hinzu, so dass hier nunmehr Regelungsbedarf bestünde. Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird beantragt, zunächst in den Fraktionen erneut über die Vorlage zu beraten und eine endgültige Entscheidung im Rat zu treffen. Der Ausschuss stimmt diesem mehrheitlich zu. Zurückverwiesen 12. Mitteilungen der Verwaltung: - Im Holzkamp“ Kurvenbereich Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass hier Leitpfosten aufgestellt wurden und seitdem keine Probleme mit ausgefahrenem Schotter aufgetreten seien. - Fußweg Starenweg AM Herr Hanning bemängelt zum einen, dass eine andere Firma (Fa. Finkemeyer) beauftragt wurde um die -durch die Fa. Niederschmidt- verursachten Schäden wieder aufzuarbeiten und nicht die verursachende Firma Niederschmidt selbst zur Reparatur herangezogen wurde. Zum anderen seien die Instandsetzungsarbeiten nur von geringer Qualität. Herr Offel führt aus, dass dort kein Unterbau vorhanden sei, so dass der Weg aufwendig ausgekoffert werden müsste um eine bessere Qualität zu erzielen. Inwieweit die Reparaturmaßnahme vom zuständigen Bauleiter abgenommen wurde, konnte in der Sitzung nicht beantwortet werden. Protokollnotiz: Beim ersten Bauabschnitt „Ausbau Eselsbach“ war die Fläche neben dem Fußweg ein Lagerplatz der Baufirma. Bei der VOB-Abnahme nach Beendigung des Bachausbaues wurde bezüglich des Ausbaues kein Mangel festgestellt. Dass die leichte Schotterung der Fläche neben dem provisorischen Fußweg dazu führte, dass der alte Ablauf nicht mehr seine Ursprungsfunktion wahrnehmen konnte, stellte sich erst nach längerer Regenzeit heraus. Die Hausmeister-Firma des Abwasserwerkes wurde daraufhin beauftragt, diese Unzulänglichkeit zu beheben. Angesichts der Tatsache, dass es sich schon vorher lediglich um einen provisorischen Fußweg handelte, ist die Reparatur als ausreichend zu bezeichnen, da hierdurch mit geringem Aufwand der gewünschte Zweck, nämlich die Vermeidung von Pfützenbildung, erreicht wird. - Amphibienschutz Bielefelder Straße Ecke Eckendorfer Straße Seitens der Verwaltung wird mitgeteilt, dass eine Förderung nicht möglich sei. Da ein Amphibienleitsystem jedoch grundsätzlich sehr sinnvoll wäre, werden die tatsächlichen Kosten nunmehr kalkuliert und es wird geprüft, inwieweit eine Refinanzierung durch die Ausweisung und Abrechnung notwendiger Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen oder anderer Maßnahmen möglich ist. Diese Prüfung soll zeitnah vor der Fertigstellung des Rad-/Gehweges erfolgen, so dass gegebenenfalls auch der dafür notwendige Ausgleich über die Einrichtung des Amphibienleitsystemes erfolgen kann. Eine weitere Beratung erfolgt künftig im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz. Der Ausschussvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 19:21 Uhr. -6- Habicht Ausschussvorsitzender Beckmann Schriftführer/in