Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlußtext (Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
30.11.2011
Erstellt
16.12.11, 21:15
Aktualisiert
16.12.11, 21:15
Beschlußtext (Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984)

öffnen download melden Dateigröße: 7,0 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 15. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014) am 30.11.2011: 11. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984 Die FDP-Fraktion führt aus, dass die tatsächliche Belastung einer Straße durch ein landwirtschaftliches Fahrzeug doch viel größer sei, als durch einen normalen Pkw und somit die Inanspruchnahme entsprechend größer sein müsste. Frau Barthel erläutert, dass hier eine Betrachtung nicht im Sinne einer baulichen Abrechnung sondern nach dem Kommunalabgabengesetz erfolgen müsse. Demnach ginge es nicht darum, inwieweit Fahrzeuge die Straße durch die Inanspruchnahme abnutzen, sondern wie der wirtschaftliche Vorteil zu bewerten sei, den das Grundstück durch die Erneuerung der Straße erfahre. Da ein landwirtschaftliches Grundstück viel seltener angefahren wird als ein Wohngrundstück, sei der wirtschaftliche Vorteil entsprechend geringer. Bzgl. weiterer Verständnisfragen der Ausschussmitglieder führt Frau Barthel weiter aus, dass der Faktor 0,0333 einer gerichtlichen Überprüfung standgehalten habe und daher in der einschlägigen Kommentierung durch Prof. Driehaus aufgeführt wird. Die bisherige Satzung würde diese Fälle bislang nicht regeln. Bislang habe es erst einen derartigen Fall gegeben, jedoch kämen künftig weitere hinzu, so dass hier nunmehr Regelungsbedarf bestünde. Beschluss: Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird beantragt, zunächst in den Fraktionen erneut über die Vorlage zu beraten und eine endgültige Entscheidung im Rat zu treffen. Der Ausschuss stimmt diesem mehrheitlich zu. Beratungsergebnis: Zurückverwiesen