Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,0 kB
Datum
30.11.2011
Erstellt
16.12.11, 21:15
Aktualisiert
16.12.11, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 15. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014)
am 30.11.2011:
11.
Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen der
Gemeinde Leopoldshöhe vom 17. Oktober 1984
Die FDP-Fraktion führt aus, dass die tatsächliche Belastung einer Straße durch ein landwirtschaftliches Fahrzeug doch viel größer sei, als durch einen normalen Pkw und somit die Inanspruchnahme
entsprechend größer sein müsste.
Frau Barthel erläutert, dass hier eine Betrachtung nicht im Sinne einer baulichen Abrechnung sondern
nach dem Kommunalabgabengesetz erfolgen müsse. Demnach ginge es nicht darum, inwieweit Fahrzeuge die Straße durch die Inanspruchnahme abnutzen, sondern wie der wirtschaftliche Vorteil zu
bewerten sei, den das Grundstück durch die Erneuerung der Straße erfahre. Da ein landwirtschaftliches Grundstück viel seltener angefahren wird als ein Wohngrundstück, sei der wirtschaftliche Vorteil
entsprechend geringer.
Bzgl. weiterer Verständnisfragen der Ausschussmitglieder führt Frau Barthel weiter aus, dass der Faktor 0,0333 einer gerichtlichen Überprüfung standgehalten habe und daher in der einschlägigen Kommentierung durch Prof. Driehaus aufgeführt wird. Die bisherige Satzung würde diese Fälle bislang
nicht regeln. Bislang habe es erst einen derartigen Fall gegeben, jedoch kämen künftig weitere hinzu,
so dass hier nunmehr Regelungsbedarf bestünde.
Beschluss:
Seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird beantragt, zunächst in den Fraktionen erneut über
die Vorlage zu beraten und eine endgültige Entscheidung im Rat zu treffen. Der Ausschuss stimmt
diesem mehrheitlich zu.
Beratungsergebnis:
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