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Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW); hier: Bereich Brunsheide-Süd)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,9 kB
Datum
30.11.2011
Erstellt
16.12.11, 21:15
Aktualisiert
16.12.11, 21:15
Beschlußtext (Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW);
hier: Bereich Brunsheide-Süd)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 15. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014) am 30.11.2011: 9. Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG NW); hier: Bereich Brunsheide-Süd Beschluss: Dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe wird empfohlen, folgende Widmungen zu beschließen: a) Der Hedwig-Dohm-Weg (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 972), der Käthe-KollwitzWeg (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 971), der Anna-Siemsen-Weg (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstücke 968, 969 und 970), der Edith-Stein-Weg (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 973) sowie die Straße Brunsheide (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 542) sind endgültig ausgebaut. Sie erhalten die Eigenschaft von verkehrsberuhigten Bereichen und werden hiermit dem öffentlichen Verkehr gem. §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes NW gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Leopoldshöhe. b) Die Verbindung zwischen dem Hedwig-Dohm-Weg und dem Käthe-Kollwitz-Weg (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 926) ist endgültig ausgebaut. Sie erhält die Eigenschaft einer öffentlichen Grünfläche und wird für die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer gem. §§ 3 und 6 StrWG NW gewidmet. Träger der Baulast ist die Gemeinde Leopoldshöhe c) Die Wegeverbindung zwischen der Straße Brunsheide und dem Anna-Siemsen-Weg (Gemarkung Schuckenbaum, Flur 4, Flurstück 532) erhält die Eigenschaft als öffentlicher Fußweg und wird für die Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer gem. §§ 3 und 6 des Straßen- und Wegegesetzes NW gewidmet. Träger der Baulast ist die Gemeinde Leopoldshöhe. Beratungsergebnis: - einstimmig -