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Beschlusstext (Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Kommern, Severinusweg 8)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,1 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
05.12.12, 04:16
Aktualisiert
05.12.12, 04:16
Beschlusstext (Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Gruppentyps I für unter 
dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Kommern, Severinusweg 8)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 15.11.2012 im Sitzungssaal 1 des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 16 Antrag der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von V 291/2012 zwei Gruppen des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Kommern, Severinusweg 8 Das Mitglied Werner nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Arbeiterwohlfahrt Rhein-Erft & Euskirchen e. V. zu den Kosten des Neubaus zweier Gruppen des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Kommern, Severinusweg 8, einen Zuschuss in Höhe von 207.658,00 € zu gewähren. Abstimmungsergebnis: Enthaltung(en) einstimmig, bei 0