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Beschlußtext (Beitragsrechtliche Abwicklung der Sanierung des Ortskerns; hier: Aufhebung des Abschnittbildungsbeschlusses für den Bereich der Schötmarschen Straße von der Straße "Am Doktorkamp" bis zum Kreisel am Beginn der Querspange zur Umgehungsstraße)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
6,4 kB
Datum
30.11.2011
Erstellt
16.12.11, 21:15
Aktualisiert
16.12.11, 21:15
Beschlußtext (Beitragsrechtliche Abwicklung der Sanierung des Ortskerns;
hier: Aufhebung des Abschnittbildungsbeschlusses für den Bereich der Schötmarschen Straße von der Straße "Am Doktorkamp" bis zum Kreisel am Beginn der Querspange zur Umgehungsstraße)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 15. Sitzung des Ausschusses für Straßen, Plätze und Verkehr (Wahlperiode 2009/2014) am 30.11.2011: 8. Beitragsrechtliche Abwicklung der Sanierung des Ortskerns; hier: Aufhebung des Abschnittbildungsbeschlusses für den Bereich der Schötmarschen Straße von der Straße "Am Doktorkamp" bis zum Kreisel am Beginn der Querspange zur Umgehungsstraße Seitens der Verwaltung werden einzelne Verständnisfragen zur Vorlage erläutert. Anschließend erfolgt folgende Beschlussfassung: Beschluss: Dem Rat der Gemeinde Leopoldshöhe wird empfohlen, den Beschluss gem. § 2 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Land Nordrhein-Westfalen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde Leopoldshöhe zur Bildung eines Abschnitts für den Teilbereich der Schötmarschen Straße von der Straße „Am Doktorkamp“ bis zum Kreisel am Beginn der Querspange zur Umgehungsstraße aufzuheben. Beratungsergebnis: - 14 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -