Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
21 kB
Datum
24.11.2011
Erstellt
16.12.11, 21:15
Aktualisiert
16.12.11, 21:15
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Inhalt der Datei
Niederschrift
über die 12. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 24.11.2011
Tagungsort:
Sitzungssaal des Rathauses
Beginn:
18:12 Uhr
Ende:
20:30 Uhr
Anwesend sind:
SPD:
Herr Puchert-Blöbaum (Ausschussvorsitzender), Herr Brinkmann, Herr Heidemann,
Herr Küwert (für Herrn Hanning), Herr Leiding, Herr Bas fehlt entschuldigt
CDU:
Herr Gräfe (stellvertr. Ausschussvorsitzender), Herr Baltschun, Herr
Herr Fiedler, Herr Koch (für Herrn Pankoke), Herr Niemann (bis 20.14 Uhr)
B90/Grüne:
Herr Gadow, Herr Hachmeister (für Herrn Dr. Bruck)
FDP:
Herr Eger
Verwaltung:
BM Herr Schemmel, Frau Knipping, Herr Raddatz, Frau Wiemer
Zuhörer:
8
Presse:
1
Gäste:
Herr von Dallwitz (Betreiber der Biogasanlage Gut Eckendorf)
Herr Heyne und Herr Lichtblau, Institut für Stadt- und Raumplanung (instara), Bremen
Herr Brokmann, Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH, Herford
Daake,
Der Ausschussvorsitzende (AV) eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Einladung zu dieser
Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.
Er begrüßt insbesondere die Herren Heyne und Lichtblau vom Institut für Stadt- und Raumplanung (instara)
aus Bremen und Herrn Brokmann vom Büro Kortemeier Brokmann Landschaftsarchitekten GmbH aus
Herford (TOP 4).
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:
Tagesordnung
I. Öffentlicher Teil
1.
Anfragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Anfragen gestellt.
2.
Anfragen der Ausschussmitglieder
Es werden keine Anfragen gestellt.
-2-
3.
Informationen der Verwaltung
Im Zusammenhang mit der sehr umfangreichen Einladung zu dieser Sitzung gibt BM Herr Schemmel
bekannt, dass die Verwaltung beim Städte- und Gemeindebund angefragt habe, ob es rechtlich
unbedenklich sei, wenn Rats- und Ausschussmitglieder die Sitzungsunterlagen zum Teil (z.B.
umfangreiche Gutachten) lediglich über das Ratsinformationssystem einsehen können und nicht -wie in
Leopoldshöhe üblich- in Papierform erhalten. Eine Mitteilung über die noch ausstehende Antwort
werden alle Rats- und Ausschussmitglieder erhalten.
4.
Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) und der
förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange
(gem. § 4 Abs. 2 BauGB)
Herr Heyne vom Institut für Stadt- und Raumplanung (instara) aus Bremen stellt die überarbeiteten
Entwürfe vor (Anlage 1). Diese berücksichtigen die eingegangenen Anregungen und Hinweise, wie sie
in der Abwägungsliste (Anlage der Einladung) zusammengestellt worden sind.
Er geht insbesondere auf die Stellungnahme von Straßen NRW ein. Straßen NRW spricht sich für eine
Erschließung von der L 805 (Bielefelder Straße) aus. Die vorgebrachten Bedenken hinsichtlich einer
Erschließung von der L 968 (Eckendorfer Straße) werden vom Institut nicht geteilt, aber in sofern
berücksichtigt, dass neben der angestrebten Erschließung von der L 968 eine zusätzliche Erschließung
von der L 805 im Bebauungsplan festgesetzt werde. Durch die zusätzliche Erschließungsmöglichkeit
sei die Erschließung in jedem Fall gesichert und den Anregungen gefolgt worden.
Die CDU-Fraktion weist auf den schlechten Zustand der L 805 hin und äußert Bedenken hinsichtlich der
Anregung von Straßen NRW, lediglich eine Erschließung von der L 805 festzusetzen. Herr Heyne
macht deutlich, dass der Bebauungsplanentwurf nun beide Optionen beinhalte. Herr von Dallwitz
ergänzt, dass die Festsetzung der zusätzlichen Erschließung von ihnen als Betreiber im Grunde nicht
gewollt sei. Die Erschließung über die L 968 werde in jedem Fall favorisiert und genutzt.
Herr Heyne führt weiter aus, dass man zwischenzeitlich mit dem Kreis Lippe -aufgrund seiner
Stellungnahme zum Immissionsschutz- Kontakt aufgenommen habe. Die Gutachten seien mittlerweile
alle vorhanden und der Kreis habe bereits signalisiert, dass er hinsichtlich des Immissionsschutzes
keine Bedenken gegen die vorliegende Bauleitplanung habe.
Auf die Fragen zum Mengengerüst (hier: unterschiedliche Mengengaben in den Gutachten) und den
auftretenden Immissionen führt Herr Heyne aus, dass in den Gutachten theoretisch überhöhte
Mengenangaben und sehr unterschiedliche Silagen (z.B. auch Grassilage) unter Berücksichtigung der
langjährigen Wetterdaten (Wind) für die Berechung zu Grunde gelegt worden seien.
Herr Lichtblau ergänzt, dass mit einer Konfliktplanung der Bebauungsplan anfechtbar wäre. Da das auf
keinen Fall gewollt sei, habe man in den Gutachten immer den schlimmsten anzunehmenden Fall für
die Berechnungen zu Grunde gelegt.
Dies mit dem Ergebnis, dass mit einer Beeinträchtigung der Nachbarschaft nicht zu rechnen sei.
Im Anschluss stellt Herr Brokmann vom Büro Kortemeier Brokmann GmbH aus Herford den
Umweltbericht und die artenschutzrechtliche Prüfung vor (Anlage 2).
Er fasst zusammen, dass keine Verbotstatbestände vorliegen und somit nichts gegen das
Bauleitplanverfahren spreche.
Die CDU-Fraktion weist daraufhin, dass in Bezug auf geltendes EU-Recht ein schwebendes Verfahren
anhängig sei, das Abfallgesetz dahingehend zu ändern, dass die entstehenden Gärreste aus
Biogasanlagen zukünftig als Abfall gelten.
Herr von Dallwitz widerspricht dem und erklärt, dass es sich hierbei um hochwertigen Dünger handele.
Herr Lichtblau ergänzt, dass das Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz wahrscheinlich an das EU-Recht
angepasst werde und die entstehenden Gärreste dann tatsächlich als Abfall bezeichnet werden. Fakt
sei jedoch, dass es sich hier um gefragten hochwertigen Dünger handele, welcher von den Betreibern
in der Regel selbst genutzt werde.
Auf die Frage der CDU-Fraktion zum Brandschutz weist Herr Lichtblau auf das spätere
Genehmigungsverfahren hin, wo der Brandschutz Bestandteil des Bauantrages sei.
-3-
Im Anschluss wird wie folgt abgestimmt:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge des Planungsbüros instara
GmbH zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung am Bebauungsplan Nr. 08/11
„Biogasanlage Gut Eckendorf“ zur Kenntnis und billigt den vorliegenden Entwurf.
- einstimmig 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Durchführung der förmlichen Beteiligung der
Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) am Bebauungsplanverfahren Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut
Eckendorf“.
- einstimmig 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge des Planungsbüros instara
GmbH zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung an der 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe zur Kenntnis und billigt den vorliegenden Entwurf.
- einstimmig 4. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Durchführung der förmlichen Beteiligung der
Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) am Verfahren zur 20. Flächennutzungsplanänderung der
Gemeinde Leopoldshöhe.
- einstimmig -
- einstimmig 5.
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Rückverweisung aus der Ratssitzung vom 06.10.11
AV Herr Puchert-Blöbaum weist auf den Ortstermin vor der Sitzung hin und fasst die dort geäußerten
Anliegen der anwesenden Anwohner zusammen. Die Anwohner wollen eine verminderte Traufhöhe
und eine eingeschossige Bauweise. Weiter favorisieren sie mehrheitlich eine Zuwegung von der
Waldstraße und sind der Meinung, dass auf die Parkmöglichkeiten an der Heinestraße verzichtet
werden könne.
Die CDU-Fraktion bleibt bei den bisher getroffenen Festsetzungen von 6,75 m Traufhöhe und einer
möglichen zweigeschossigen Bauweise mit einer Grundflächenzahl von 0,4. Vorhandene Flächen
sollen nachverdichtet werden und die Festsetzungen seien vertretbar, begründet die CDU-Fraktion ihre
Entscheidung.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne befürwortet eine eingeschossige Bauweise, welche sich ihrer Meinung
nach besser in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügt.
AM Herr Eger schließt sich den Ausführungen an und plädiert ebenfalls für eine eingeschossige
Festsetzung im Bebauungsplan. Hinsichtlich einer möglichen Zuwegung von der Heinestraße schlägt
AM Herr Eger vor, aus Sicherheitsgründen mit der Feuerwehr Kontakt aufzunehmen, ob eine derartige
Erschließung sinnvoll sei.
AV Herr Puchert-Blöbaum gibt bekannt, dass es keinen SPD-Fraktionsbeschluss gibt. Er selbst möchte
die Wünsche der Anwohner berücksichtigen und befürwortet eine Reduzierung der Geschossigkeit.
Auf Wunsch von AM Herr Brinkmann wird die Sitzung von 19.32 Uhr bis 19.36 Uhr unterbrochen.
Vor der Beschlussfassung weist AM Herr Fiedler daraufhin, dass dieses Bauleitplanverfahren bereits
alle Verfahrensschritte durchlaufen habe und die jetzige Vorgehensweise (hier: Änderung der
Festsetzungen) wirklich eine absolute Ausnahme sein müsse.
Im Anschluss wird wie folgt abgestimmt:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, die bisher höchstzulässige Zweigeschossigkeit auf
eine eingeschossige Bauweise zu reduzieren.
Weiter soll im Verfahren die Zuwegung und ein möglicher Verzicht der Stellplätze geklärt werden.
- 8 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -
-4-
6.
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/06 "Schötmarsche Straße"
hier: Aufstellungsbeschlüsse
Die Verwaltung teilt mit, dass nach wie vor eine große Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken und
Mietwohnungen im Norden der Gemeinde Leopoldshöhe bestehe. Die angedachte Fläche an der
Schötmarsche Straße sei derzeit im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft
ausgewiesen. Das Bebauungsplanverfahren müsse als Vollverfahren mit paralleler Änderung des
Flächennutzungsplanes durchgeführt werden. Die landesplanerische Anfrage gem. § 34
Landesplanungsgesetz sei von der Bezirksregierung bereits positiv beschieden worden, so führt die
Verwaltung weiter aus. Die Zustimmung der Bezirksregierung sei jedoch an eine Wohnbauflächenrücknahme zu Gunsten der Fläche südlich der Schötmarsche Straße gebunden. Die Verwaltung schlägt in
dem Zusammenhang vor, die Flächen im Bereich zwischen Leopoldshöhe und Schuckenbaum
zurückzunehmen und zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan auszuweisen,
da diese Fläche ohnehin nicht zur Verfügung stehe.
Im vorgeschlagenen Bebauungsplangebiet könnten ca. 30 Grundstücke für Ein- und
Zweifamilienhäuser und in geringem Umfang Baugrundstücke für Mehrfamilienhäuser entstehen, endet
die Verwaltung ihre Ausführungen.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne erklärt, das sie der Verwaltung heute keinen Arbeitsauftrag für die
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/06 „Schötmarsche Straße“ erteilen werde. Sie vertritt die
Ansicht, dass es Flächen in Leopoldshöhe gäbe, die für eine Wohnbauentwicklung geeigneter seien,
als diese relativ isoliert liegende Fläche. Hinzu komme, dass sich der Bereich in der Nähe der
Umgehungsstraße befindet und ein Lärmschutz zur Ortsumgehung nötig sein wird. Die Fraktion schlägt
vor, dass die Verwaltung vorerst ein Gesamtkonzept für Leopoldshöhe erstellt, in Form einer Auflistung
vorhandener Freiflächen, welche für eine Wohnbebauung in Frage kämen.
Die CDU-Fraktion schließt sich den Ausführungen an. Auch sie wird heute noch keinem Aufstellungsbeschluss zustimmen. Vielmehr befürwortet sie eine Weiterentwicklung der Fläche in der Nähe des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“. Auf keinen Fall solle auf dieses
Kernstück zwischen Schuckenbaum und Leopoldshöhe verzichtet werden. In dem Zusammenhang wird
die Auflage der Bezirksregierung, für 2,2 ha neue Wohnbaufläche rund 4,4 ha Wohnbaufläche als
Ausgleich im Flächennutzungsplan zurückzunehmen, als nicht annehmbar beurteilt.
Ähnlich wie die Fraktion Bündnis 90/ Grüne wünscht die CDU-Fraktion eine Auflistung von vorhandenen
Freiflächen durch die Verwaltung. Es wird unter anderem auf die ca. 10 ha große Fläche in Asemissen
zwischen Grester Straße und Starenweg hingewiesen, welche mittlerweile zur Verfügung stehen solle.
Die SPD-Fraktion hält die Ausweisung eines Neubaugebietes in Leopoldshöhe für sinnvoll, zumal
Bedarf bestehe. Allerdings, so führt sie weiter aus, müsse die Gemeinde Leopoldshöhe sich frühzeitig
Gedanken machen, wie zukünftig mit den wachsenden Leerständen in den ländlicheren Bereichen
umgegangen werden solle. Abschließend wird auf die Freifläche im Bereich Schmiedeweg in
Schuckenbaum verwiesen, welche sich nach Meinung der SPD-Fraktion für eine Wohnbebauung sehr
eigne.
Im Rahmen der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, so die Verwaltung, sei keine
landesplanerische Zustimmung für die Fläche am Schmiedeweg erteilt worden, da diese nicht im
Allgemeinen Siedlungsbereich liegt.
(Hinweis: Hier ist zwischen der Fläche östlich des Schmiedeweg (Nr. 3.21) und nördlich des
Schmiedeweg (Nr. 3.22) zu unterscheiden. Letztere ist wegen der Anpassung an die Ziele der
Raumordnung zurückgestellt worden. Anlage 3)
Die Fläche an der Schötmarsche Straße schließt dagegen an den vorhandenen Siedlungsbereich an
und liegt u.a. in unmittelbarer Nähe des Einkaufszentrums in Leopoldshöhe und des Kindergartens.
Insofern könne nicht von einer isoliert liegenden Fläche gesprochen werden.
BM Herr Schemmel ergänzt, dass von Seiten der Verwaltung versucht werde, die soziale Infrastruktur
im Norden und Süden synchron zu entwickeln. Die Fläche im Bereich der Schötmarsche Straße sei
somit (nach dem Baugebiet „Waldstraße“ in Greste) mit Bedacht ausgewählt worden, um der
bestehenden Erwartungshaltung im Norden zu entsprechen.
AM Herr Baltschun stellt die vom Bürgermeister angesprochene harmonische Entwicklung in der
Großgemeinde Leopoldshöhe etwas in Frage und weist auf den Ortsteil Bexterhagen hin, wo „der Hund
verfroren sei“. Ihm sei bei allen zukünftigen Entscheidungen wichtig, dass Leopoldshöhe als eine
Einheit
behandelt werde.
Sodann schlägt AM Herr Puchert-Blöbaum folgende Verfahrensweise vor:
Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 06/06 „Schötmarsche Straße“ werden zurückgestellt.
-5-
Die Verwaltung stellt eine Gesamtübersicht über die Flächen zusammen, welche für eine
Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Leopoldshöhe zur Verfügung stehen.
Die Ausschussmitglieder nehmen den Vorschlag zustimmend zur Kenntnis.
Ohne Abstimmung
7.
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und
Aufstellung eines Bebauungsplanes „Im Schmeltebruch“
Nach kurzer Diskussion sprechen sich CDU-Fraktion, SPD-Fraktion und FDP weiterhin für das Projekt
und den Standort aus. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne macht deutlich, dass sie das Projekt befürwortet,
es aber weiterhin an dem Standort nicht unterstützt. Sie schlägt vor, den Mennoniten bei der Suche
nach einem Alternativstandort behilflich zu sein. BM Herr Schemmel nimmt das deutliche Votum des
Ausschusses zur Kenntnis und gibt bekannt, dass er in der nächsten Woche einen Termin mit den
Antragstellern habe, um gemeinsam eine Lösung für die Mennoniten zu finden.
AV Herr Puchert-Blöbaum bietet an, an dem Gespräch teilzunehmen und schlägt vor, auch noch einmal
mit der Bezirksregierung zu sprechen.
AV Herr Puchert-Blöbaum schließt den öffentlichen Sitzungsteil um 20.08 Uhr.
Puchert-Blöbaum
Ausschussvorsitzender
Wiemer
Schriftführerin