Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
24.11.2011
Erstellt
16.12.11, 21:15
Aktualisiert
16.12.11, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 12. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 24.11.2011:
6.
21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/06 "Schötmarsche Straße"
hier: Aufstellungsbeschlüsse
Die Verwaltung teilt mit, dass nach wie vor eine große Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken und
Mietwohnungen im Norden der Gemeinde Leopoldshöhe bestehe. Die angedachte Fläche an der
Schötmarsche Straße sei derzeit im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft
ausgewiesen. Das Bebauungsplanverfahren müsse als Vollverfahren mit paralleler Änderung des
Flächennutzungsplanes durchgeführt werden. Die landesplanerische Anfrage gem. § 34
Landesplanungsgesetz sei von der Bezirksregierung bereits positiv beschieden worden, so führt die
Verwaltung weiter aus. Die Zustimmung der Bezirksregierung sei jedoch an eine
Wohnbauflächenrück-nahme zu Gunsten der Fläche südlich der Schötmarsche Straße gebunden. Die
Verwaltung schlägt in dem Zusammenhang vor, die Flächen im Bereich zwischen Leopoldshöhe und
Schuckenbaum zurückzunehmen und zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft im
Flächennutzungsplan auszuweisen, da diese Fläche ohnehin nicht zur Verfügung stehe.
Im vorgeschlagenen Bebauungsplangebiet könnten ca. 30 Grundstücke für Ein- und
Zweifamilienhäuser und in geringem Umfang Baugrundstücke für Mehrfamilienhäuser entstehen,
endet die Verwaltung ihre Ausführungen.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne erklärt, das sie der Verwaltung heute keinen Arbeitsauftrag für die
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/06 „Schötmarsche Straße“ erteilen werde. Sie vertritt die
Ansicht, dass es Flächen in Leopoldshöhe gäbe, die für eine Wohnbauentwicklung geeigneter seien,
als diese relativ isoliert liegende Fläche. Hinzu komme, dass sich der Bereich in der Nähe der
Umgehungsstraße befindet und ein Lärmschutz zur Ortsumgehung nötig sein wird. Die Fraktion
schlägt vor, dass die Verwaltung vorerst ein Gesamtkonzept für Leopoldshöhe erstellt, in Form einer
Auflistung vorhandener Freiflächen, welche für eine Wohnbebauung in Frage kämen.
Die CDU-Fraktion schließt sich den Ausführungen an. Auch sie wird heute noch keinem Aufstellungsbeschluss zustimmen. Vielmehr befürwortet sie eine Weiterentwicklung der Fläche in der Nähe des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“. Auf keinen Fall solle auf dieses
Kernstück zwischen Schuckenbaum und Leopoldshöhe verzichtet werden. In dem Zusammenhang
wird die Auflage der Bezirksregierung, für 2,2 ha neue Wohnbaufläche rund 4,4 ha Wohnbaufläche als
Ausgleich im Flächennutzungsplan zurückzunehmen, als nicht annehmbar beurteilt.
Ähnlich wie die Fraktion Bündnis 90/ Grüne wünscht die CDU-Fraktion eine Auflistung von
vorhandenen Freiflächen durch die Verwaltung. Es wird unter anderem auf die ca. 10 ha große Fläche
in Asemissen zwischen Grester Straße und Starenweg hingewiesen, welche mittlerweile zur
Verfügung stehen solle.
Die SPD-Fraktion hält die Ausweisung eines Neubaugebietes in Leopoldshöhe für sinnvoll, zumal
Bedarf bestehe. Allerdings, so führt sie weiter aus, müsse die Gemeinde Leopoldshöhe sich frühzeitig
Gedanken machen, wie zukünftig mit den wachsenden Leerständen in den ländlicheren Bereichen
umgegangen werden solle. Abschließend wird auf die Freifläche im Bereich Schmiedeweg in
Schuckenbaum verwiesen, welche sich nach Meinung der SPD-Fraktion für eine Wohnbebauung sehr
eigne.
Im Rahmen der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, so die Verwaltung, sei keine
landesplanerische Zustimmung für die Fläche am Schmiedeweg erteilt worden, da diese nicht im
Allgemeinen Siedlungsbereich liegt.
(Hinweis: Hier ist zwischen der Fläche östlich des Schmiedeweg (Nr. 3.21) und nördlich des
Schmiedeweg (Nr. 3.22) zu unterscheiden. Letztere ist wegen der Anpassung an die Ziele der
Raumordnung zurückgestellt worden. Anlage 3)
Die Fläche an der Schötmarsche Straße schließt dagegen an den vorhandenen Siedlungsbereich an
und liegt u.a. in unmittelbarer Nähe des Einkaufszentrums in Leopoldshöhe und des Kindergartens.
Insofern könne nicht von einer isoliert liegenden Fläche gesprochen werden.
BM Herr Schemmel ergänzt, dass von Seiten der Verwaltung versucht werde, die soziale Infrastruktur
im Norden und Süden synchron zu entwickeln. Die Fläche im Bereich der Schötmarsche Straße sei
somit (nach dem Baugebiet „Waldstraße“ in Greste) mit Bedacht ausgewählt worden, um der
bestehenden Erwartungshaltung im Norden zu entsprechen.
AM Herr Baltschun stellt die vom Bürgermeister angesprochene harmonische Entwicklung in der
Großgemeinde Leopoldshöhe etwas in Frage und weist auf den Ortsteil Bexterhagen hin, wo „der
Hund verfroren sei“. Ihm sei bei allen zukünftigen Entscheidungen wichtig, dass Leopoldshöhe als
eine Einheit
behandelt werde.
Sodann schlägt AM Herr Puchert-Blöbaum folgende Verfahrensweise vor:
Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 06/06 „Schötmarsche Straße“ werden zurückgestellt.
Die Verwaltung stellt eine Gesamtübersicht über die Flächen zusammen, welche für eine
Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Leopoldshöhe zur Verfügung stehen.
Die Ausschussmitglieder nehmen den Vorschlag zustimmend zur Kenntnis.