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Beschlußtext (21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/06 "Schötmarsche Straße" hier: Aufstellungsbeschlüsse)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
24.11.2011
Erstellt
16.12.11, 21:15
Aktualisiert
16.12.11, 21:15
Beschlußtext (21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/06 "Schötmarsche Straße"
hier:    Aufstellungsbeschlüsse) Beschlußtext (21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/06 "Schötmarsche Straße"
hier:    Aufstellungsbeschlüsse)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 12. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 24.11.2011: 6. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/06 "Schötmarsche Straße" hier: Aufstellungsbeschlüsse Die Verwaltung teilt mit, dass nach wie vor eine große Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken und Mietwohnungen im Norden der Gemeinde Leopoldshöhe bestehe. Die angedachte Fläche an der Schötmarsche Straße sei derzeit im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Bebauungsplanverfahren müsse als Vollverfahren mit paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden. Die landesplanerische Anfrage gem. § 34 Landesplanungsgesetz sei von der Bezirksregierung bereits positiv beschieden worden, so führt die Verwaltung weiter aus. Die Zustimmung der Bezirksregierung sei jedoch an eine Wohnbauflächenrück-nahme zu Gunsten der Fläche südlich der Schötmarsche Straße gebunden. Die Verwaltung schlägt in dem Zusammenhang vor, die Flächen im Bereich zwischen Leopoldshöhe und Schuckenbaum zurückzunehmen und zukünftig als Fläche für die Landwirtschaft im Flächennutzungsplan auszuweisen, da diese Fläche ohnehin nicht zur Verfügung stehe. Im vorgeschlagenen Bebauungsplangebiet könnten ca. 30 Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser und in geringem Umfang Baugrundstücke für Mehrfamilienhäuser entstehen, endet die Verwaltung ihre Ausführungen. Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne erklärt, das sie der Verwaltung heute keinen Arbeitsauftrag für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/06 „Schötmarsche Straße“ erteilen werde. Sie vertritt die Ansicht, dass es Flächen in Leopoldshöhe gäbe, die für eine Wohnbauentwicklung geeigneter seien, als diese relativ isoliert liegende Fläche. Hinzu komme, dass sich der Bereich in der Nähe der Umgehungsstraße befindet und ein Lärmschutz zur Ortsumgehung nötig sein wird. Die Fraktion schlägt vor, dass die Verwaltung vorerst ein Gesamtkonzept für Leopoldshöhe erstellt, in Form einer Auflistung vorhandener Freiflächen, welche für eine Wohnbebauung in Frage kämen. Die CDU-Fraktion schließt sich den Ausführungen an. Auch sie wird heute noch keinem Aufstellungsbeschluss zustimmen. Vielmehr befürwortet sie eine Weiterentwicklung der Fläche in der Nähe des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 08/10 „Brunsheide-Süd“. Auf keinen Fall solle auf dieses Kernstück zwischen Schuckenbaum und Leopoldshöhe verzichtet werden. In dem Zusammenhang wird die Auflage der Bezirksregierung, für 2,2 ha neue Wohnbaufläche rund 4,4 ha Wohnbaufläche als Ausgleich im Flächennutzungsplan zurückzunehmen, als nicht annehmbar beurteilt. Ähnlich wie die Fraktion Bündnis 90/ Grüne wünscht die CDU-Fraktion eine Auflistung von vorhandenen Freiflächen durch die Verwaltung. Es wird unter anderem auf die ca. 10 ha große Fläche in Asemissen zwischen Grester Straße und Starenweg hingewiesen, welche mittlerweile zur Verfügung stehen solle. Die SPD-Fraktion hält die Ausweisung eines Neubaugebietes in Leopoldshöhe für sinnvoll, zumal Bedarf bestehe. Allerdings, so führt sie weiter aus, müsse die Gemeinde Leopoldshöhe sich frühzeitig Gedanken machen, wie zukünftig mit den wachsenden Leerständen in den ländlicheren Bereichen umgegangen werden solle. Abschließend wird auf die Freifläche im Bereich Schmiedeweg in Schuckenbaum verwiesen, welche sich nach Meinung der SPD-Fraktion für eine Wohnbebauung sehr eigne. Im Rahmen der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, so die Verwaltung, sei keine landesplanerische Zustimmung für die Fläche am Schmiedeweg erteilt worden, da diese nicht im Allgemeinen Siedlungsbereich liegt. (Hinweis: Hier ist zwischen der Fläche östlich des Schmiedeweg (Nr. 3.21) und nördlich des Schmiedeweg (Nr. 3.22) zu unterscheiden. Letztere ist wegen der Anpassung an die Ziele der Raumordnung zurückgestellt worden. Anlage 3) Die Fläche an der Schötmarsche Straße schließt dagegen an den vorhandenen Siedlungsbereich an und liegt u.a. in unmittelbarer Nähe des Einkaufszentrums in Leopoldshöhe und des Kindergartens. Insofern könne nicht von einer isoliert liegenden Fläche gesprochen werden. BM Herr Schemmel ergänzt, dass von Seiten der Verwaltung versucht werde, die soziale Infrastruktur im Norden und Süden synchron zu entwickeln. Die Fläche im Bereich der Schötmarsche Straße sei somit (nach dem Baugebiet „Waldstraße“ in Greste) mit Bedacht ausgewählt worden, um der bestehenden Erwartungshaltung im Norden zu entsprechen. AM Herr Baltschun stellt die vom Bürgermeister angesprochene harmonische Entwicklung in der Großgemeinde Leopoldshöhe etwas in Frage und weist auf den Ortsteil Bexterhagen hin, wo „der Hund verfroren sei“. Ihm sei bei allen zukünftigen Entscheidungen wichtig, dass Leopoldshöhe als eine Einheit behandelt werde. Sodann schlägt AM Herr Puchert-Blöbaum folgende Verfahrensweise vor: Die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe und die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06/06 „Schötmarsche Straße“ werden zurückgestellt. Die Verwaltung stellt eine Gesamtübersicht über die Flächen zusammen, welche für eine Wohnbauentwicklung in der Gemeinde Leopoldshöhe zur Verfügung stehen. Die Ausschussmitglieder nehmen den Vorschlag zustimmend zur Kenntnis.