Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
24.11.2011
Erstellt
16.12.11, 21:15
Aktualisiert
16.12.11, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 12. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 24.11.2011:
4.
Bebauungsplan
Nr.
08/11
„Biogasanlage
Gut
Eckendorf“
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) und der
förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (gem.
§ 4 Abs. 2 BauGB)
Herr Heyne vom Institut für Stadt- und Raumplanung (instara) aus Bremen stellt die überarbeiteten
Entwürfe vor (Anlage 1). Diese berücksichtigen die eingegangenen Anregungen und Hinweise, wie
sie in der Abwägungsliste (Anlage der Einladung) zusammengestellt worden sind.
Er geht insbesondere auf die Stellungnahme von Straßen NRW ein. Straßen NRW spricht sich für
eine Erschließung von der L 805 (Bielefelder Straße) aus. Die vorgebrachten Bedenken hinsichtlich
einer Erschließung von der L 968 (Eckendorfer Straße) werden vom Institut nicht geteilt, aber in
sofern berücksichtigt, dass neben der angestrebten Erschließung von der L 968 eine zusätzliche
Erschließung von der L 805 im Bebauungsplan festgesetzt werde. Durch die zusätzliche
Erschließungsmöglichkeit sei die Erschließung in jedem Fall gesichert und den Anregungen gefolgt
worden.
Die CDU-Fraktion weist auf den schlechten Zustand der L 805 hin und äußert Bedenken hinsichtlich
der Anregung von Straßen NRW, lediglich eine Erschließung von der L 805 festzusetzen. Herr Heyne
macht deutlich, dass der Bebauungsplanentwurf nun beide Optionen beinhalte. Herr von Dallwitz
ergänzt, dass die Festsetzung der zusätzlichen Erschließung von ihnen als Betreiber im Grunde nicht
gewollt sei. Die Erschließung über die L 968 werde in jedem Fall favorisiert und genutzt.
Herr Heyne führt weiter aus, dass man zwischenzeitlich mit dem Kreis Lippe -aufgrund seiner
Stellungnahme zum Immissionsschutz- Kontakt aufgenommen habe. Die Gutachten seien mittlerweile
alle vorhanden und der Kreis habe bereits signalisiert, dass er hinsichtlich des Immissionsschutzes
keine Bedenken gegen die vorliegende Bauleitplanung habe.
Auf die Fragen zum Mengengerüst (hier: unterschiedliche Mengengaben in den Gutachten) und den
auftretenden Immissionen führt Herr Heyne aus, dass in den Gutachten theoretisch überhöhte
Mengenangaben und sehr unterschiedliche Silagen (z.B. auch Grassilage) unter Berücksichtigung der
langjährigen Wetterdaten (Wind) für die Berechung zu Grunde gelegt worden seien.
Herr Lichtblau ergänzt, dass mit einer Konfliktplanung der Bebauungsplan anfechtbar wäre. Da das
auf keinen Fall gewollt sei, habe man in den Gutachten immer den schlimmsten anzunehmenden Fall
für die Berechnungen zu Grunde gelegt.
Dies mit dem Ergebnis, dass mit einer Beeinträchtigung der Nachbarschaft nicht zu rechnen sei.
Im Anschluss stellt Herr Brokmann vom Büro Kortemeier Brokmann GmbH aus Herford den
Umweltbericht und die artenschutzrechtliche Prüfung vor (Anlage 2).
Er fasst zusammen, dass keine Verbotstatbestände vorliegen und somit nichts gegen das
Bauleitplanverfahren spreche.
Die CDU-Fraktion weist daraufhin, dass in Bezug auf geltendes EU-Recht ein schwebendes
Verfahren anhängig sei, das Abfallgesetz dahingehend zu ändern, dass die entstehenden Gärreste
aus Biogasanlagen zukünftig als Abfall gelten.
Herr von Dallwitz widerspricht dem und erklärt, dass es sich hierbei um hochwertigen Dünger
handele. Herr Lichtblau ergänzt, dass das Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz wahrscheinlich an das
EU-Recht angepasst werde und die entstehenden Gärreste dann tatsächlich als Abfall bezeichnet
werden. Fakt sei jedoch, dass es sich hier um gefragten hochwertigen Dünger handele, welcher von
den Betreibern in der Regel selbst genutzt werde.
Auf die Frage der CDU-Fraktion zum Brandschutz weist Herr Lichtblau auf das spätere
Genehmigungsverfahren hin, wo der Brandschutz Bestandteil des Bauantrages sei.
Im Anschluss wird wie folgt abgestimmt:
Beschluss:
1. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge des Planungsbüros instara
GmbH zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung am Bebauungsplan Nr. 08/11
„Biogasanlage Gut Eckendorf“ zur Kenntnis und billigt den vorliegenden Entwurf.
- einstimmig 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Durchführung der förmlichen Beteiligung der
Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) am Bebauungsplanverfahren Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut
Eckendorf“.
- einstimmig 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge des Planungsbüros instara
GmbH zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung an der 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe zur Kenntnis und billigt den vorliegenden Entwurf.
- einstimmig 4. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Durchführung der förmlichen Beteiligung der
Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) am Verfahren zur 20. Flächennutzungsplanänderung der
Gemeinde Leopoldshöhe.
- einstimmig -