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Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe hier:Beschluss über die öffentliche Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) und der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB))

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
10 kB
Datum
24.11.2011
Erstellt
16.12.11, 21:15
Aktualisiert
16.12.11, 21:15
Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ 
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier:Beschluss über die öffentliche Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) und der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange                                 (gem. § 4 Abs. 2 BauGB)) Beschlußtext (Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ 
20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe
hier:Beschluss über die öffentliche Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) und der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange                                 (gem. § 4 Abs. 2 BauGB))

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 12. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 24.11.2011: 4. Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Leopoldshöhe hier: Beschluss über die öffentliche Auslegung (gem. § 3 Abs.2 BauGB) und der förmlichen Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) Herr Heyne vom Institut für Stadt- und Raumplanung (instara) aus Bremen stellt die überarbeiteten Entwürfe vor (Anlage 1). Diese berücksichtigen die eingegangenen Anregungen und Hinweise, wie sie in der Abwägungsliste (Anlage der Einladung) zusammengestellt worden sind. Er geht insbesondere auf die Stellungnahme von Straßen NRW ein. Straßen NRW spricht sich für eine Erschließung von der L 805 (Bielefelder Straße) aus. Die vorgebrachten Bedenken hinsichtlich einer Erschließung von der L 968 (Eckendorfer Straße) werden vom Institut nicht geteilt, aber in sofern berücksichtigt, dass neben der angestrebten Erschließung von der L 968 eine zusätzliche Erschließung von der L 805 im Bebauungsplan festgesetzt werde. Durch die zusätzliche Erschließungsmöglichkeit sei die Erschließung in jedem Fall gesichert und den Anregungen gefolgt worden. Die CDU-Fraktion weist auf den schlechten Zustand der L 805 hin und äußert Bedenken hinsichtlich der Anregung von Straßen NRW, lediglich eine Erschließung von der L 805 festzusetzen. Herr Heyne macht deutlich, dass der Bebauungsplanentwurf nun beide Optionen beinhalte. Herr von Dallwitz ergänzt, dass die Festsetzung der zusätzlichen Erschließung von ihnen als Betreiber im Grunde nicht gewollt sei. Die Erschließung über die L 968 werde in jedem Fall favorisiert und genutzt. Herr Heyne führt weiter aus, dass man zwischenzeitlich mit dem Kreis Lippe -aufgrund seiner Stellungnahme zum Immissionsschutz- Kontakt aufgenommen habe. Die Gutachten seien mittlerweile alle vorhanden und der Kreis habe bereits signalisiert, dass er hinsichtlich des Immissionsschutzes keine Bedenken gegen die vorliegende Bauleitplanung habe. Auf die Fragen zum Mengengerüst (hier: unterschiedliche Mengengaben in den Gutachten) und den auftretenden Immissionen führt Herr Heyne aus, dass in den Gutachten theoretisch überhöhte Mengenangaben und sehr unterschiedliche Silagen (z.B. auch Grassilage) unter Berücksichtigung der langjährigen Wetterdaten (Wind) für die Berechung zu Grunde gelegt worden seien. Herr Lichtblau ergänzt, dass mit einer Konfliktplanung der Bebauungsplan anfechtbar wäre. Da das auf keinen Fall gewollt sei, habe man in den Gutachten immer den schlimmsten anzunehmenden Fall für die Berechnungen zu Grunde gelegt. Dies mit dem Ergebnis, dass mit einer Beeinträchtigung der Nachbarschaft nicht zu rechnen sei. Im Anschluss stellt Herr Brokmann vom Büro Kortemeier Brokmann GmbH aus Herford den Umweltbericht und die artenschutzrechtliche Prüfung vor (Anlage 2). Er fasst zusammen, dass keine Verbotstatbestände vorliegen und somit nichts gegen das Bauleitplanverfahren spreche. Die CDU-Fraktion weist daraufhin, dass in Bezug auf geltendes EU-Recht ein schwebendes Verfahren anhängig sei, das Abfallgesetz dahingehend zu ändern, dass die entstehenden Gärreste aus Biogasanlagen zukünftig als Abfall gelten. Herr von Dallwitz widerspricht dem und erklärt, dass es sich hierbei um hochwertigen Dünger handele. Herr Lichtblau ergänzt, dass das Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz wahrscheinlich an das EU-Recht angepasst werde und die entstehenden Gärreste dann tatsächlich als Abfall bezeichnet werden. Fakt sei jedoch, dass es sich hier um gefragten hochwertigen Dünger handele, welcher von den Betreibern in der Regel selbst genutzt werde. Auf die Frage der CDU-Fraktion zum Brandschutz weist Herr Lichtblau auf das spätere Genehmigungsverfahren hin, wo der Brandschutz Bestandteil des Bauantrages sei. Im Anschluss wird wie folgt abgestimmt: Beschluss: 1. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge des Planungsbüros instara GmbH zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung am Bebauungsplan Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“ zur Kenntnis und billigt den vorliegenden Entwurf. - einstimmig 2. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) am Bebauungsplanverfahren Nr. 08/11 „Biogasanlage Gut Eckendorf“. - einstimmig 3. Der Hochbau- und Planungsausschuss nimmt die Abwägungsvorschläge des Planungsbüros instara GmbH zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung an der 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe zur Kenntnis und billigt den vorliegenden Entwurf. - einstimmig 4. Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) am Verfahren zur 20. Flächennutzungsplanänderung der Gemeinde Leopoldshöhe. - einstimmig -