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Beschlusstext (Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet bis zum 31.12.2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
8,9 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
18.07.12, 12:04
Aktualisiert
18.07.12, 12:04
Beschlusstext (Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet bis zum 31.12.2015)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 11. Sitzung des Kreistages am 02.07.2012 im Sitzungssaal des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 17 Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet bis zum 31.12.2015 Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen der Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband Rhein-Erft & Euskirchen e.V., und dem Kreis Euskirchen über die Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2015 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 265/2012