Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,5 kB
Datum
24.11.2011
Erstellt
16.12.11, 21:15
Aktualisiert
16.12.11, 21:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 12. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 24.11.2011:
5.
10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/01 „Mackenbrede“ im Ortsteil Greste im
beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Rückverweisung aus der Ratssitzung vom 06.10.11
AV Herr Puchert-Blöbaum weist auf den Ortstermin vor der Sitzung hin und fasst die dort geäußerten
Anliegen der anwesenden Anwohner zusammen. Die Anwohner wollen eine verminderte Traufhöhe
und eine eingeschossige Bauweise. Weiter favorisieren sie mehrheitlich eine Zuwegung von der
Waldstraße und sind der Meinung, dass auf die Parkmöglichkeiten an der Heinestraße verzichtet
werden könne.
Die CDU-Fraktion bleibt bei den bisher getroffenen Festsetzungen von 6,75 m Traufhöhe und einer
möglichen zweigeschossigen Bauweise mit einer Grundflächenzahl von 0,4. Vorhandene Flächen
sollen nachverdichtet werden und die Festsetzungen seien vertretbar, begründet die CDU-Fraktion
ihre Entscheidung.
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne befürwortet eine eingeschossige Bauweise, welche sich ihrer
Meinung nach besser in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügt.
AM Herr Eger schließt sich den Ausführungen an und plädiert ebenfalls für eine eingeschossige
Festsetzung im Bebauungsplan. Hinsichtlich einer möglichen Zuwegung von der Heinestraße schlägt
AM Herr Eger vor, aus Sicherheitsgründen mit der Feuerwehr Kontakt aufzunehmen, ob eine
derartige Erschließung sinnvoll sei.
AV Herr Puchert-Blöbaum gibt bekannt, dass es keinen SPD-Fraktionsbeschluss gibt. Er selbst
möchte die Wünsche der Anwohner berücksichtigen und befürwortet eine Reduzierung der
Geschossigkeit.
Auf Wunsch von AM Herr Brinkmann wird die Sitzung von 19.32 Uhr bis 19.36 Uhr unterbrochen.
Vor der Beschlussfassung weist AM Herr Fiedler daraufhin, dass dieses Bauleitplanverfahren bereits
alle Verfahrensschritte durchlaufen habe und die jetzige Vorgehensweise (hier: Änderung der
Festsetzungen) wirklich eine absolute Ausnahme sein müsse.
Im Anschluss wird wie folgt abgestimmt:
Beschluss:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt, die bisher höchstzulässige Zweigeschossigkeit auf
eine eingeschossige Bauweise zu reduzieren.
Weiter soll im Verfahren die Zuwegung und ein möglicher Verzicht der Stellplätze geklärt werden.
Beratungsergebnis:
- 8 Ja-Stimme(n), 6 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) -